Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anreise Fortbildung am Vortag
Alien1973:
So pauschal ist das nicht richtig....
Auch eine Entscheidung des EFTA-Gerichtshof bestätigt diese Haltung: Die Reisezeit eines Arbeitnehmers, der auf Anweisung seines Arbeitgebers an einen anderen als seinen üblichen Arbeitsort reist, um dort Aufgaben für den Arbeitgeber zu erledigen, gelte als Arbeitszeit (EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 15.07.2021, E-11/20).
Muss ein Arbeitnehmer einen Kundentermin in einer anderen Stadt wahrnehmen und dafür bereits am Vortag (zum Beispiel an einem Sonntag) mit dem Zug anreisen, kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber die Anordnung getroffen hat, dass der Arbeitnehmer unterwegs arbeiten soll oder nicht (siehe BAG, Urteil vom 11.07.2006, 9 AZR 519/05). Geht die Anweisung in Richtung Arbeiten, zählt die Zeit im Zug als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, und die Reisezeit muss als Überstunden erfasst und entsprechend vergütet werden.
Aufgrund eines Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) gelten neue Regelungen für die Bezahlung von Fahrtzeiten auf einer Dienstreise. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel nach einem Arbeitstag von acht Stunden Dauer nach Feierabend noch drei Stunden im Zug eine Dienstreise nach Hause unternimmt, werden diese drei Stunden zwar nicht als Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz gewertet (zumindest wenn keine Mehrarbeit angeordnet wurde), die drei Stunden im Zug müssen aber vergütet werden, sofern die Reise erforderlich war. Dabei muss der Arbeitnehmer die Reisezeit nur so zeit- und kostengünstig wie möglich halten, damit der Arbeitgeber die Reisezeit als Arbeitszeit vergüten muss.
Das sind allerdings lauter Einzelfallentscheidungen und da kommt es wohl auf Spitzfindigkeiten an. Pauschale Aussagen sind demnach kaum möglich, da sehr komplexes Thema....
Gewerbler:
--- Zitat von: Alien1973 am 29.01.2025 15:32 ---Der Threadersteller lässt uns im Dunkeln darüber, ob die Reisezeit am Montag bei ihm angerechnet werden würde. Es ist nur die Rede von der Anreise am SONNTAG...
Aber anscheinend wird ihm das Hotel von Sonntag auf Montag bezahlt, die Reisezeit aber nicht als Arbeitszeit gesehen.
Gibt's nur drei Möglichkeiten:
1) Entspannt am Sonntag reisen und keine Arbeitszeit bekommen
2) Am Montag in hergotts früh reisen und darauf pochen das als Arbeitszeit zu bekommen, dafür spart sich der AG auch das Hotel von Sonntag auf Montag.
3) Daheim bleiben...
--- End quote ---
4) Anreise am Samstag und zwei Übernachtungen und die Reisezeit bezahlt kriegen, was auch konform mit dem ArbZG wäre.
Ist natürlich bei Veranstaltungsort in Hintertupfingen weniger erheiternd für den AN als in einer Großstadt, es sei denn man will mal einen Tag Ruhe von daheim haben... ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: Gewerbler am 31.01.2025 08:13 ---
--- Zitat von: Alien1973 am 29.01.2025 15:32 ---Der Threadersteller lässt uns im Dunkeln darüber, ob die Reisezeit am Montag bei ihm angerechnet werden würde. Es ist nur die Rede von der Anreise am SONNTAG...
Aber anscheinend wird ihm das Hotel von Sonntag auf Montag bezahlt, die Reisezeit aber nicht als Arbeitszeit gesehen.
Gibt's nur drei Möglichkeiten:
1) Entspannt am Sonntag reisen und keine Arbeitszeit bekommen
2) Am Montag in hergotts früh reisen und darauf pochen das als Arbeitszeit zu bekommen, dafür spart sich der AG auch das Hotel von Sonntag auf Montag.
3) Daheim bleiben...
--- End quote ---
4) Anreise am Samstag und zwei Übernachtungen und die Reisezeit bezahlt kriegen, was auch konform mit dem ArbZG wäre.
Ist natürlich bei Veranstaltungsort in Hintertupfingen weniger erheiternd für den AN als in einer Großstadt, es sei denn man will mal einen Tag Ruhe von daheim haben... ;D
--- End quote ---
Auch hier gilt uU ist die Anreise am Sonntag ist keine gesetzliche Arbeitszeit also muss man dafür auch das ArbZG nicht betrachten.
Alles immer wieder eine Einzelfall Entscheidung.
Gewerbler:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.01.2025 08:20 ---Auch hier gilt uU ist die Anreise am Sonntag ist keine gesetzliche Arbeitszeit also muss man dafür auch das ArbZG nicht betrachten.
Alles immer wieder eine Einzelfall Entscheidung.
--- End quote ---
Das sowieso. Ich bin davon ausgegangen, dass selbst Auto gefahren werden soll, was dann eben Arbeitszeit wäre. ÖPNV wäre problemlos (wenn man dabei nicht am Laptop oder sonst wie arbeitet...), wie ich vorher ja schonmal geschrieben hatte. :)
MoinMoin:
--- Zitat von: Gewerbler am 31.01.2025 09:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 31.01.2025 08:20 ---Auch hier gilt uU ist die Anreise am Sonntag ist keine gesetzliche Arbeitszeit also muss man dafür auch das ArbZG nicht betrachten.
Alles immer wieder eine Einzelfall Entscheidung.
--- End quote ---
Das sowieso. Ich bin davon ausgegangen, dass selbst Auto gefahren werden soll, was dann eben Arbeitszeit wäre.
--- End quote ---
Ich bin in diesem Fall davon ausgegangen, dass man mit dem Fahrzeug fahren darf und kann, aber nicht dass man muss/soll.
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