Autor Thema: [RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium  (Read 2713 times)

Casa

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #15 am: 29.01.2025 14:12 »
Zitat
Das VG Münster hat das recht anschaulich ausgeführt: https://openjur.de/u/730769.html

Grundlage für das Urteil ist zwar NRW, die Systematik dürfte jedoch auf RLP übertragbar sein.

Danke. Der Fall mit dem nicht berufsmäßigen Wehrdienst und der Überschneidung entspricht dem Fall hier mit dem Zivildienst.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Rentenonkel

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #16 am: 30.01.2025 08:25 »
Mir ist noch eine Idee eingefallen, die aber von der Beantwortung der folgenden Fragen abhängig ist:

a) Erreichst Du auch ohne die Studienzeit das maximal mögliche Ruhegehalt?
b) Gibt es neben dem Zivildienst noch weitere Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
c) Hast Du bei der gesetzlichen Rentenversicherung mal eine Beitragserstattung beantragt?

ThePirm

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #17 am: 05.02.2025 18:00 »
Hallo,
sorry, war etwas offline.

Danke für das Urteil, ist 1:1 auf mich übertragbar. Entspricht nicht meiner Logik für Anrechnung, muss es aber nicht  ;D ;D, da es ja die gültige Rechtssprechung ist.

a) Erreichst Du auch ohne die Studienzeit das maximal mögliche Ruhegehalt?
Nein

b) Gibt es neben dem Zivildienst noch weitere Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Ja, mit der Rente komme ich wohl auf den Höchstsatz

c) Hast Du bei der gesetzlichen Rentenversicherung mal eine Beitragserstattung beantragt?
nein


Rentenonkel

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #18 am: 06.02.2025 07:56 »
Dann gilt es ja nur die Zeit zwischen dem Beginn der Pension und dem Beginn der gesetzlichen Rente zu überbrücken  ;)

ThePirm

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #19 am: 06.02.2025 17:13 »
Ist nach jetziger Idee identisch.
Ich werde vorher (vor meiner Altersgrenze) wohl 2,5 Jahre lang auf 80% Arbeitszeit gehen, das kürzt doch meinen Ruhegehaltssatz um
2,5 * 0,2 * 1,79275 Prozentpunkte, also gerundet 0,9 Prozentpunkte.
Hätte ich zum Beispiel ohne Teilzeitarbeit 70 %, so wären es dann 69,1 %.
Ich erhalte noch eine gesetzliche Altersrente, die ungefähr 10 Prozentpunkten entspricht.
Das mit der Überversorgung habe ich verstanden.
Die Rente in Höhe von 10 Prozentpunkten wird mir demnach ausgezahlt.
Welche Pension bekomme ich dann:
  • 59,1 Prozentpunkte (= 69,1 - 10)?
  • 61,75 Prozentpunkte (= Höchstsatz von 71,75 - 10)

Ich knete die Gesetze und Verordnungen hoch und runter, aber da fehlt mir das juristische Verständnis.

Firematthias

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #20 am: 07.02.2025 06:26 »
Guten Morgen,

die Grenze wird in absoluten Zahlen als Euro-Betrag berechnet. Sprich 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge werden dem Bruttozahlbetrag der Rente gegenüber gestellt.

Was am Ende angerechnet wird ist also u. a. von der Besoldungsgruppe bei Versetzung in den Ruhestand, der bis dahin gültigen Rentenanpassung und der Versorgungsanpassung abhängig.

Mal ein Beispiel in vereinfachten Zahlen.

Angenommen die Grenze von 71,75% wäre in Euro etwa 4.000 €.
Erdient wurden 3950 € und die Rente beträgt 100 €.
Dann würde man die Pension Brutto um 50 € kürzen.

Zwei Monate später wird die Rente angepasst und zwar um 3 €. Dann würde man ab da 53 € anrechnen.

Weitere zwei Monate später folgt eine Versorgungsanpassung. Nunmehr beträgt die Grenze in Euro 4.005 €, analog dazu steigt das erdiente.
Folglich würde ab da die Pension um 48 € gekürzt.

Grüße

Rentenonkel

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #21 am: 07.02.2025 08:47 »
Ergänzend zu Firematthias und der eigentlichen Problematik:

Ausgehend von dem Beispiel: Wenn man nunmehr die drei Monate Studienzeit auch noch anerkannt bekommen würde und so statt 3950 EUR erdiente Pension 3960 EUR erdient hätte, würde die Pension um Brutto 60 EUR statt 50 EUR gekürzt.

Wenn also schon jetzt die erdiente Pension und die gesetzliche Rente in Summe mehr sind als die Höchstversorgungsgrenze hat die von Dir beschriebene Problematik der nicht vollständig anerkannten Studienzeiten bei gleichem Rentenbeginn finanziell überhaupt keine Auswirkungen.

ThePirm

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #22 am: 07.02.2025 09:38 »
Guten Morgen,
vielen Dank an Rentenonkel und Firematthias. Die geschilderten Mechanismen sind mir (inzwischen) bekannt. Ich habe mich da wohl nicht gut ausgedrückt. Ich weiß, dass die Pension in Euro ausgedrückt wird. Aber das ergibt sich ja nur als Produkt aus Ruhegehaltssatz und der entsprechend anzusetzenden Alimentierung.

Was mich umtreibt ist die Verrechnung von Rente und Pension.
Nehmen wir an ich gehe mit 100.000 Euro (Ist einfacher zu rechnen :-)) anrechenbarer Alimentierung per anno in den Ruhestand mit 67. Mein Ruhegaltssatz betrüge 70 %, mein Rente wären 800€ * 12 Monate = 9600 €. Dann würde ich doch
9600 Euro Rente
71.750 € - 9600 € = 62.150 € Pension bekommen?

Wenn ich zwei Jahre eher gehe, wird die ursprüngliche Pension um 2*3,6% gekürzt.
70.000 * (1-2*0,036) = 64.960 €.
Fall a) meine Rente wird auch mit 65 Jahren ausbezahlt: 9600 € * (1-2*0,036) = 8908,80 €
Wird nun

a1) 8908,80 Rente und
71.750 € - 8908,8 € = 62841,2 € Pension

oder

a2) 8908,80 Rente und
71,75% * (1-2*0,036)*1000.000 € = 66584 €, vermindert um die Rente, also 57.675,20 € Pension

ausbezahlt?

Fall b): rente wird erst mit 67 ausbezahlt: Ist eigentlich analog, hier beziehe ich mich auf die Zeit nach dem 67 Lebensjahr und lasse alle Anpassungen von Pension und rente der Einfachheit weg. dann wäre ab dem 67 Lebensjahr nur die rente höher, an der Berechnung würde sich nichts ändern.

Firematthias

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #23 am: 08.02.2025 10:39 »
Hallo,

wenn ich das Beispiel richtig verstehe, greift dein Beispiel a2.

Die Höchstgrenze wird um den Versorgungsabschlag gemindert, um den auch das Ruhegehalt gemindert ist.

Und wenn ich deine Ausführungen im Beispiel b richtig deute.... Ja diese Grenze aus dem Beispiel a2 bleibt dir auch "erhalten", wenn die Rente erst mit 67 Jahren bezogen wird.

Grüße

P.S. Zur Überbrückung schlafloser Nächte § 75 (2) LBeamtVG RP zum nachlesen. Dort im Speziellen der letzte Satz.

ThePirm

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #24 am: 08.02.2025 12:55 »
Mist, stimmt.

Danke an alle und schönes Wochenede!

Rentenonkel

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Antw:[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
« Antwort #25 am: 10.02.2025 07:23 »
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass eine vorgezogene Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung daran geknüpft ist, dass man dort mindestens 35 Jahre hat.

Dadurch, dass die Zeiten als Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mitzählen, dürfte es somit faktisch ausgeschlossen sein, dass ein vorzeitiger Rentenbezug (auch mit Abschlägen) überhaupt möglich ist.