Guten Morgen,
vielen Dank an Rentenonkel und Firematthias. Die geschilderten Mechanismen sind mir (inzwischen) bekannt. Ich habe mich da wohl nicht gut ausgedrückt. Ich weiß, dass die Pension in Euro ausgedrückt wird. Aber das ergibt sich ja nur als Produkt aus Ruhegehaltssatz und der entsprechend anzusetzenden Alimentierung.
Was mich umtreibt ist die Verrechnung von Rente und Pension.
Nehmen wir an ich gehe mit 100.000 Euro (Ist einfacher zu rechnen :-)) anrechenbarer Alimentierung per anno in den Ruhestand mit 67. Mein Ruhegaltssatz betrüge 70 %, mein Rente wären 800€ * 12 Monate = 9600 €. Dann würde ich doch
9600 Euro Rente
71.750 € - 9600 € = 62.150 € Pension bekommen?
Wenn ich zwei Jahre eher gehe, wird die ursprüngliche Pension um 2*3,6% gekürzt.
70.000 * (1-2*0,036) = 64.960 €.
Fall a) meine Rente wird auch mit 65 Jahren ausbezahlt: 9600 € * (1-2*0,036) = 8908,80 €
Wird nun
a1) 8908,80 Rente und
71.750 € - 8908,8 € = 62841,2 € Pension
oder
a2) 8908,80 Rente und
71,75% * (1-2*0,036)*1000.000 € = 66584 €, vermindert um die Rente, also 57.675,20 € Pension
ausbezahlt?
Fall b): rente wird erst mit 67 ausbezahlt: Ist eigentlich analog, hier beziehe ich mich auf die Zeit nach dem 67 Lebensjahr und lasse alle Anpassungen von Pension und rente der Einfachheit weg. dann wäre ab dem 67 Lebensjahr nur die rente höher, an der Berechnung würde sich nichts ändern.