Guten Tag aus Bremen,
ich hätte da mal eine Frage.
ich bin aktuell in der EG 9b, Stufe 5. Erhalte aber die Vorweggewährung für die Stufe 6.
Nun habe ich eine Höhergruppierung in die EG 11 laufen und diese wird noch geprüft, Jetzt die Frage: Wird die Vorweggewährung mit einbezogen bei der Berechnung, oder nicht? Sollte dieses keine Berücksichtigung finden, dann würde ich ja bestimmt nach EG 11 Stufe 4 eingruppiert werden , oder?
Würde mich über Antworten freuen.