Den Kontext dürfte am ehesten der AG erläutern können, der das Arbeitsverhältnis geschlossen hat.
Hier, fern von diesem AG, bräuchte es deutlich mehr Beschreibung, um eine mutmaßliche Einordnung treffen zu können. "Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses" lässt da allenfalls weite Spekulationsräume offen.