Autor Thema: Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich  (Read 1317 times)

Themaster42699

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Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Unsere Tochter benötigt eine ca 3-4 wöchige Reha.
Zu dieser möchte ich sie begleiten, da wir Nachwuchs bekommen haben und die Klinik keine Betreuung für Kinder u3 anbietet.

Ich arbeite als Beamter auf Lebenszeit beim Bund und bin zu 30 % PKV versichert.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt und über meine Frau familienversichert.

Die Reha wird, falls genehmigt, von der GKV bezahlt und ich bin Begleitperson.

Gehe ich richtig in der Annahme das ich für die Reha als Begleitperson Sonderurlaub bei vollen Bezügen erhalte? Für die gesamte Dauer oder gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Reicht die Freigabe der Reha durch die GKV?

BVA hat mir nur die paragraphen per Mail geschickt. Ich frage mich aber ob letztlich die Freigabe der GKV als Nachweis für den Sonderurlaub reicht? Ich bekomme vom BVA nur schwammige Aussagen. Zudem soll ich die Beihilfe kontaktieren ob die auch noch etwas benötigen? Die bekomme ich seit 2 Wochen nichts ans Telefon und warte seit über einer Woche auf Rückantwort per Mail.

Hat jemand hiervon Ahnung und kann mir helfen? Das wäre sehr hilfreich.

Danke vorab.

Roderick85

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #1 am: 10.04.2025 23:10 »
§ 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
(1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren für die Dauer der notwendigen Abwesenheit

1.
    einer amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneten Untersuchung,
2.
    einer kurzfristigen Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken oder
3.
    einer ärztlich verordneten sonstigen Behandlung.

(2) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren

1.
    für eine stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme,
2.
    für eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter nach § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
3.
    für die Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren während einer Rehabilitationsmaßnahme als medizinisch notwendig anerkannte Begleitperson,

4.
    für eine ärztlich verordnete familienorientierte Rehabilitation im Fall einer Krebs-, Herz- oder Mukoviszidoseerkrankung eines Kindes oder für ein Kind, dessen Zustand im Fall einer Operation am Herzen oder einer Organtransplantation eine solche Maßnahme erfordert,
5.
    für ärztlich verordneten Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder
6.
    für die Durchführung einer Badekur nach § 11 Absatz 2 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung.

(3) Sonderurlaub nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 wird nur bei Vorlage des Anerkennungsbescheids der Beihilfefestsetzungsstelle oder des Bescheids der Krankenkasse über die Gewährung der Rehabilitationsleistung gewährt. Die Maßnahmen müssen entsprechend den darin genannten Festlegungen zur Behandlung und zum Behandlungsort durchgeführt werden.
(4) Die Notwendigkeit der Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Lass den Arzt reinschreiben dass du als Begleitperson dabei sein musst.
Die Notwendigkeit der Maßnahme nach Absatz 2 Nummer 4 muss durch ein Zeugnis des behandelnden Arztes in der Klinik nachgewiesen werden.
(5) Dauer und Häufigkeit des Sonderurlaubs nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und 6 bestimmen sich nach § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und § 36 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung.

Hoffe das beantwortet deine Frage :)

Nebenbei kannst du Kosten von der Beihilfe erstattet bekommen, wenn welche anfallen

Aufwendungen für eine Begleitperson sind nur beihilfefähig, wenn die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung aus einer ärztlichen Bescheinigung nach § 36 Absatz 1 Satz 2 hervorgeht; bei Personen bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr wird die medizinische Notwendigkeit der Begleitung unterstellt.

Solltest du dir aber von der Beihilfestelle bestätigen lassen!

Aufwendungen für Kurtaxe, auch für die Begleitperson,
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen für höchstens 21 Tage ohne An- und Abreisetage bis zur Höhe des niedrigsten Satzes, es sei denn, eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen der oder des Begleiteten dringend erforderlich,
« Last Edit: 10.04.2025 23:21 von Roderick85 »

Themaster42699

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #2 am: 10.04.2025 23:21 »
Das hilft.
Wenn ich es richtig verstehe:
1. Ich erhalte Sonderurlaub für die gesamte Zeit der Reha bei voller Besoldung.
2. die Reha muss durch die gesetzliche KK genehmigt werden. Warum muss ich die Beihilfe denn einbeziehen wenn diese die Reha nicht zahlen muss? Muss diese die Reha dennoch freigeben?! Im paragrpajeb steht ja ‚oder des Bescheids der Krankenkasse‘. Reicht in meinem Fall die Freigabe durch die GKV?

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
Freigabe der Reha durch GKV einholen.

Mit dem Bescheid Sonderurlaub bei Fortzahlung der Bezüge anmelden.
Sonst noch etwas?

Vielen Dank!

Roderick85

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #3 am: 10.04.2025 23:27 »
Dir werden garantiert Kosten entstehen, die kannst du durch die Beihilfe zurückbekommen. Daher kannst du / solltest du die Beihilfe mit einbeziehen. Die Beihilfe muss die Reha nicht freigeben.

Die Freigabe zur Reha bekommst du von der GKV. Die reichst du zusammen mit einem Schrieb des Arztes / der Einreichtung ein, dass du Begleitperson sein musst. (was er da genau schreiben muss kann ich dir leider nicht sagen) Dann etwas woraus hervorgeht wie lange die Reha geht.

Mit all den Schreiben meldest du dann Sonderurlaub bei deiner Urlaubsbearbeiterin an (reichst all die Schreiben mit ein). Du musst dich nicht selber an die Bezügezahlende Stelle wenden. Das geschieht, wenn es nötig ist, durch die Personal-/ Urlaubsbearbeitung.

Zumindest kenne ich es so.

Themaster42699

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #4 am: 10.04.2025 23:37 »
Was können das für Kosten sein? Denn eigentlich muss doch die GKV die Kosten der Begleitperson tragen? Muss ich auch noch meine pkv einbinden?

Dir werden garantiert Kosten entstehen, die kannst du durch die Beihilfe zurückbekommen. Daher kannst du / solltest du die Beihilfe mit einbeziehen. Die Beihilfe muss die Reha nicht freigeben.

Die Freigabe zur Reha bekommst du von der GKV. Die reichst du zusammen mit einem Schrieb des Arztes / der Einreichtung ein, dass du Begleitperson sein musst. (was er da genau schreiben muss kann ich dir leider nicht sagen) Dann etwas woraus hervorgeht wie lange die Reha geht.

Mit all den Schreiben meldest du dann Sonderurlaub bei deiner Urlaubsbearbeiterin an (reichst all die Schreiben mit ein). Du musst dich nicht selber an die Bezügezahlende Stelle wenden. Das geschieht, wenn es nötig ist, durch die Personal-/ Urlaubsbearbeitung.

Zumindest kenne ich es so.

Roderick85

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #5 am: 11.04.2025 11:20 »
Das kann ich dir leider nicht sagen. Erkundige dich einfach mal bei der GKV. Sollten sie die Kosten übernehmen, musst du nichts machen. Sollten sie es nicht tun, würde ich bei deiner PKV bzw. Beihilfe anfragen.

VaPi

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #6 am: 13.04.2025 00:38 »
Ich war mit meiner Tochter auch 4 Wochen zur Reha. Die GKV hat alle Kosten übernommen, auch das Spritgeld für An- und Abfahrt. Ich habe 4 Wochen Sonderurlaub bei vollen Bezügen erhalten. Die Beihilfe habe ich nicht informiert. Sonderurlaub habe ich unter Einreichung der Kurbestätigung beantragt. War alles unproblematisch. Kann es nur jedem Vater empfehlen, war eine schöne Zeot.

Themaster42699

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #7 am: 13.04.2025 21:31 »
Vielen Dank!
Am Anfang sprichst du von einer Reha, später von einer Kurbestätigung.
War es denn nun eine Reha oder eine Kur?

Liebe Grüße und danke vorab!
Ich war mit meiner Tochter auch 4 Wochen zur Reha. Die GKV hat alle Kosten übernommen, auch das Spritgeld für An- und Abfahrt. Ich habe 4 Wochen Sonderurlaub bei vollen Bezügen erhalten. Die Beihilfe habe ich nicht informiert. Sonderurlaub habe ich unter Einreichung der Kurbestätigung beantragt. War alles unproblematisch. Kann es nur jedem Vater empfehlen, war eine schöne Zeot.

Rentenonkel

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Antw:Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich
« Antwort #8 am: 14.04.2025 08:41 »
Zuständig für die Rehabillitation für Kinder ist die gesetzliche Rentenversicherung. Da Du Beamter bist, muss der Antrag über den Rentenversicherungsträger der Mutter beantragt werden, auch wenn die Mutter nicht die Begleitperson ist.

Dort muss die Kostenübernahme für eine Begleitperson beantragt werden. Ist Dein Kind noch nicht zwölf Jahre alt oder ist aus medizinischen Gründen für die Durchführung oder den Erfolg der  Rehabilitation eine Begleitperson erforderlich, werden von der Rentenversicherung auf Antrag auch Kosten für eine Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Besteht für die Begleitperson kein Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgeltes, kann auf Antrag auch ein Verdienstausfall erstattet werden.

Sofern eine Begleitperson genehmigt wird, ergibt sich das aus dem Bescheid. Dadurch ist regelmäßig die medizinische Notwendigkeit gegeben. Dafür gibt es dann Sonderurlaub.

Aber Achtung: Die Behandlung erfolgt dann ausschließlich mit dem Kind.

Etwas anderes gilt bei einer Vater-Kind-Kur. Die muss dann über die Beihilfe und die private KV beantragt werden.  Während der Reha findet auch bei dem begleitenden Elternteil eine Behandlung statt, so dass man in dieser Zeit auch als arbeitsunfähig gilt und Sonderurlaub nicht erforderlich ist.

Zur Kinderreha findest Du hier tiefere Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Reha-fuer-Kinder-und-Jugendliche/reha-fuer-kinder-und-jugendliche_node.html

Zur Vater Kind Kur hängt es davon ab, wer Dein Dienstherr ist.

Erste Informationen findet man dazu hier:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/mutter_kind_kur.html