Autor Thema: Firmenwagen  (Read 2689 times)

HRler

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Firmenwagen
« am: 27.01.2025 16:51 »
Hallo zusammen,

evtl. kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Unsere ATler (außerhalb des Tarifs) haben alle einen Firmenwagen. Geldwerter Vorteil wird ordentlich berechnet und durch den jeweiligen ATler versteuert. Das Unternehmen übernimmt die Leasingrate bis zu einer gewissen Grenze. Der Rest läuft über einen Gehaltsverzicht.

Der AG überlegt nun, das auch auf den ein oder anderen Tarifangestellten (TVV) auszuweiten. Insbesondere die Einsatzleiter in der Rufbereitschaft. Zum Teil kann es aber auch zur Mitarbeitergewinnung oder -bindung genutzt werden.

Ich habe mir den Tarifvertrag angeschaut, finde aber keine weiteren Regelungen dazu. Beim Jobrad ist es ja bspw. so, dass jeder Mitarbeitende nur 1 haben darf. Deswegen wollte ich mal hier in die Runde fragen, ob es etwas gibt, dass der AG beachten muss? Ist hier überhaupt ein Blick in den Tarifvertrag notwendig? Kann der AG hier frei entscheiden? Habt ihr hier Erfahrungen?

Gruß,

Mats

Casa

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #1 am: 27.01.2025 19:19 »
Wer zahlt die Vergütung im Rahmen des Tarifvertrags? Der Steuerzahler / Gebührenzahler o. Ä.?
Falls ja, der Tarifvertrag regelt mindestens Summe X, aber maximal ebenfalls Summe X. Mehr als das was der Tarifvertrag vorsieht ist nicht drin. Wird höhenmäßig über dem Tarifvertrag gezahlt, befinden wir uns recht schnell im strafbaren Bereich der Untreue.

Bei einem Außertarifler ist das etwas Anderes, da dieser nicht nach Mindest- und Höchstgrenzen im Tarifvertrag bezahlt wird. Ohne Höchstgrenze kann diese auch nicht überschritten werden. In der Folge drohen hier keine strafrechtlichen Konsequenzen.



Der Tarifangestellte könnte aber ein Fahrtenbuch führen und zahlt dem Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag für die Fahrten, bspw. für einen Audi A4 30 TDI S tronic 76,4 Cent je privat gefahrenen km (inkl. Sprit).
https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_a-c.pdf
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HRler

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #2 am: 27.01.2025 19:51 »
Ist ein Energieversorger. Im Endeffekt zahlt der Strom-, Gas., Wasserkunde.

Ich hab bisher rausgefunden, dass es keine Entgeltumwandlung geben darf. Die würde es ja geben, wenn der Mitarbeiter auf einen Teil seines Entgelts verzichtet, um die Differenz zwischen dem was der AG zahlt und der Leasingrate zu übernehmen. Ich hab hier so Sätze gefunden wie „Gibt es keine Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung (Bsp. TV-Fahrradleasing), darf es keine Entgeltumwandlung geben.“

Tritt jetzt aber der Fall ein, dass die Leasingrate genau dem Zuschuss des AGs entspricht, findet keine Entgeltumwandlung mehr statt. Dann haben wir nur das Versteuern des Geldwerten Vorteils. Klingt für mich so, als wäre dieser Fall zulässig. Oder meinst du, dass die Übernahme der Leasingrate durch den AG zum Entgelt hinzugerechnet werden muss und man so im Bereich der Untreue ist? Hast du hierzu eine Quelle, dass man das nicht darf?


Gruß,

Mats

Casa

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #3 am: 27.01.2025 21:24 »
Zu trennen wäre, ob es etwas "on top" gibt oder nur das was im TV wertmäßig steht.

On Top:
Die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung ist eine öffentliche Aufgabe, vgl. Gemeindeordnung des entsprechenden Bundeslandes. Wenn ihr die örtlichen Stadtwerke seid, mit einer überwiegend öffentlichen Beteiligung (Gesellschaftsanteil etc.), bspw. Stadt, dann seid ihr nicht frei und das Handeln kann in Richtung Untreue gehen. Ihr seid lediglich privatrechtlich organisiert.

Zur Untreue § 266 StGB. Ihr arbeitet mit fremdem Geld (Geld des Unternehmens, Geld der Gesellschafter)  und das habt ihr nicht mehr als nötig  / sparsam einzusetzen.
Der AN erhält durch die private Nutzung des Fahrzeugs mehr, wie wenn er das Fahrzeug nicht privat nutzen darf oder gar kein "eigenes" Firmenfahrzeug hat. Ihr gebt also mehr Geld für "Personal" aus, als im Tarifvertrag vereinbart wurde bzw. als ihr müsstet. Damit fügt ihr final den Stadtwerken und auch dem Gesellschafter einen Vermögensnachteil zu. Durch eure Mehrausgaben hat er im Ergebnis weniger Vermögen.



Wertmäßig:
Entgeltumwandlung geht auch nur dann, wenn es vorgesehen ist. Ein "PKW" im Wert von 400 € monatlich ist kein zwingend gem. Tarifvertrag zu zahlendes "Geld" im Wert von 400 €. Wenn es zwar kein "Mehr" gibt, sondern eine Entgeltumwandlung, bekommt ihr nur Schwierigkeiten mit euren Rechnungsprüfern und im Streitfalle mit dem AN, weil sein tarifvertraglicher Anspruch auf "Geld" nicht mit "PKW" befriedigt wurde. Schlimmstenfalls setzt der AN seinen Anspruch auf Geld durch und hatte auch noch "on top" den Dienstwagen. Dann stehen wir vor dem selben Problem, wie bei der zuvor genannten "on top" Betrachtung.
Aber alsst das gerne mal euren Hausjuristen klären, dafür ist er da. Wenn du dann mehr weißt, teile es hier ruhig mit.


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Fitch

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #4 am: 28.01.2025 08:43 »
Möglich ist das. Wird bei uns auch so gehandhabt. Kenne aber keine Einzelheiten.

Rentenonkel

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #5 am: 28.01.2025 08:45 »
Die Stellung eines Firmenwagens für betriebliche Zwecke dürfte aus meiner Sicht kein Problem sein. Problematischer ist es nur, wenn der Firmenwagen auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Da schließe ich mich den Ausführungen von Casa gerne an.

Wird ein Firmenwagen nachweislich dagegen nur für betriebliche Fahrten verwendet, darf keine Privatnutzung unterstellt werden. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. erster Betriebsstätte sind betriebliche Fahrten. Allerdings sind diese Fahrtkosten nur eingeschränkt in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar.

Die Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, sind beim Arbeitnehmer in voller Höhe (ohne Saldierung mit der Entfernungspauschale) als Arbeitslohn zu erfassen.

UNameIT

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #6 am: 28.01.2025 09:25 »
Der Tarifangestellte könnte aber ein Fahrtenbuch führen und zahlt dem Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag für die Fahrten, bspw. für einen Audi A4 30 TDI S tronic 76,4 Cent je privat gefahrenen km (inkl. Sprit).
https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_a-c.pdf

Mal leicht off-Topic, welchen Mehrwert sollte ein Angestellter bei 76,4c je KM (inkl. Sprit) haben? Ist doch viel zu teuer im Vergleich zu einem eigenen privaten PKW (bei mir derzeit ca. 15c je KM inkl Sprit) .

Ich würde das als Angestellter nicht haben wollen. Könnt ihr euren Tarifangestellten zur Mitarbeiterbindung, nicht andere "Goodies" bieten?

2strong

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #7 am: 28.01.2025 15:51 »
Viel billiger wirst Du privat nen neuen A 4 mit 3 Litern auch nicht nutzen können. Aber richtig ist auch: Firmenwagen sind nicht zwingend wirtschaftlich attraktiv.

HRler

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #8 am: 28.01.2025 16:36 »
Also es gibt durch aus Argumente für einen Firmenwagen.
Nehmen wir ein Elektroauto das 60.000,00 € kostet. Ein Fahrtweg von 3 km.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt 163,50 €. Am Ende zahlt der MA also knapp 80 € im Monat und hat ein Top-Auto

So günstig komme ich privat nicht an einen Leasingvertrag.

Ich lass das gerade mal juristisch prüfen, in wie fern das bei Tarifangestellten möglich ist.

Noch zum Thema Veruntreuung: Meiner Meinung nach sollte eine Geschäftsführung aber schon sagen können, dass sie bereit ist zusätzlich etwas zu geben, um Mitarbeiter zu halten oder anzuwerben. Es gibt ja auch eine Personalkostenplanung, die wiederum durch Gesellschafter und Aufsichtsrat genehmigt ist. Die Geschäftsführung gibt also nur das aus, was genehmigt wurde.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob eine Entgeltumwandlung (Wenn die Leasingrate höher ist, als der AG-Zuschuss und der AN den Rest dazu gibt) gegen etwas verstößt oder ob es im Zweifel wirklich nur so ist, dass der MA im Nachhinein sagen könnte ich will doch lieber mein Entgelt. Das wird ja kaum vorkommen. Der MA ist ja froh ein Firmenwagen zu bekommen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Tarifvertrag sagt, dass man das nicht darf. Entgeltumwandlung ist nur für Altersvorsorge und Fahrrad vorgesehen. Selbst wenn der MA explizit unterschreibt, dass er damit einverstanden ist.


Casa

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #9 am: 28.01.2025 17:05 »
Zitat
Mal leicht off-Topic, welchen Mehrwert sollte ein Angestellter bei 76,4c je KM (inkl. Sprit) haben? Ist doch viel zu teuer im Vergleich zu einem eigenen privaten PKW (bei mir derzeit ca. 15c je KM inkl Sprit) .

Ich würde das als Angestellter nicht haben wollen. Könnt ihr euren Tarifangestellten zur Mitarbeiterbindung, nicht andere "Goodies" bieten?

Das sind Werte des ADAC, die Versicherung, Wertverlust, Sprit usw. beinhalten.




Zitat
Für mich stellt sich eher die Frage, ob eine Entgeltumwandlung (Wenn die Leasingrate höher ist, als der AG-Zuschuss und der AN den Rest dazu gibt) gegen etwas verstößt oder ob es im Zweifel wirklich nur so ist, dass der MA im Nachhinein sagen könnte ich will doch lieber mein Entgelt. Das wird ja kaum vorkommen. Der MA ist ja froh ein Firmenwagen zu bekommen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Tarifvertrag sagt, dass man das nicht darf. Entgeltumwandlung ist nur für Altersvorsorge und Fahrrad vorgesehen. Selbst wenn der MA explizit unterschreibt, dass er damit einverstanden ist.

Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten, § 4 Abs. 3 TVG.

"PKW" statt "Geld" ist keine Regelung zugunsten des AN. Es fällt immer der günstige Teil "Geld" weg. Eine rein summarische Betrachtung verbietet sich.



Zitat
Also es gibt durch aus Argumente für einen Firmenwagen.
Nehmen wir ein Elektroauto das 60.000,00 € kostet. Ein Fahrtweg von 3 km.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt 163,50 €. Am Ende zahlt der MA also knapp 80 € im Monat und hat ein Top-Auto

So günstig komme ich privat nicht an einen Leasingvertrag.

Die steuerliche Regelung hat mit den dahinter stehenden Kosten des PKW nichts zu tun. Der PKW kostet immer noch 60.000 €.
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HRler

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #10 am: 28.01.2025 17:34 »
So, man wird immer etwas schlauer.

1. Vom Entgelt, das dem AN lt Tarifvertrag zusteht, darf es eine Entgeltumwandlung nur für Fahrrad oder Altersvorsorge geben. Für andere Themen gibt es keine Öffnungsklausel.

2. Über- bzw. außertariflichen Zulagen (bspw. Fachkräfte Zulage nach Fachkräfte-RL) sind nicht Bestandteil des tariflich vereinbarten Entgelts. Auf diese Zulagen darf eine Entgeltumwandlung bzw. Gehaltsverzicht stattfinden.

Möchte ein AG seinem AN also einen Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung stellen und ist die Leasingrate höher als der Anteil, den der AG übernimmt, so kann er dem AN eine Zulage gewähren, von welcher der AN dann, durch einen Gehaltsverzicht, den Rest der Leasingrate übernimmt.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, darf ein AG einem AN überhaupt ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, dass dieser auch privat nutzen kann.

Casa

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #11 am: 28.01.2025 20:51 »
Die Fachkräftezulage ist an bestimmte Kriterien geknüpft und nicht als Tüte Bonbons zu verstehen, die man munter verteilen kann.

Besteht die Notwendigkeit Fachkräfte zu binden, weil Mitarbeiter einen Wechselwunsch geäußert haben und ernsthaft wechseln wollen? Ob und wie wird das dokumentiert? Betrifft die Zulage dann nur die Außendienstler, weil nur diese wechseln wollen (und einen PKW benötigen)?


Zitat
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, darf ein AG einem AN überhaupt ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, dass dieser auch privat nutzen kann.


Ob "PKW" oder "Geld" scheint im Falle der Fachkräftezulage keine Rolle zu spielen, sofern haushalterische Grundsätze gewahrt werden.
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HRler

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Antw:Firmenwagen
« Antwort #12 am: 28.01.2025 21:42 »
Hat ja niemand gesagt, dass jetzt jeder eine Fachkräftezulage erhalten soll ;)

Natürlich besteht die Notwendigkeit Fachkräfte zu binden, sonst würde die Zulage nicht in Betracht gezogen werden. Als Dokumentation dient in einem solchen Fall ein Formular „Zur Bindung der Fachkraft von Herr/Frau XY wird Herr/Frau XY eine Fachkräftezulage in Höhe von Z gewährt. Befristet bis…“ Das Formular hat der VKA mal bei einer ähnlichen Richtlinie angehängt.

Hier geht es aber in erster Linie um ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Die Fachkräftezulage kann genutzt werden um eine Gehaltsverzicht/Entgeltumwandlung durchzuführen. Soviel hab ich jetzt rausbekommen.

Bei der Frage, ob ein PKW überhaupt überlassen werden darf meinte ich den Fall, dass der AG die komplette Leasingrate übernimmt. Also ohne Fachkräftezulage oder sonst was. Hier bin ich jetzt aber der Meinung, dass das in Ordnung ist. Es ist zwar nicht durch den Tarifvertrag geregelt, aber nach TVG auch keine Schlechterstellung für den AN. Klar ist, dass die Kosten auch durch den Aufsichtsrat freigegeben sein müssen. Bei einer vernünftigen Personalkostenplanung sollte das aber der Fall sien.