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[BW] Bewerbung BW / wie lange gilt eine alte Beurteilung?

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Versuch:
Wenn man sich in bewirbt, wird eine Beurteilung angefordert.
Wie lange gilt diese, z.b. wenn man sich nach einem halben Jahr oder einem Jahr auf die nächste Stelle bewerben würde?

Wäre es ein Unterschied, wenn man zwischendurch die Dienststelle gewechselt hätte, also müsste dann die neue Dienststelle zwingend beurteilen?

Bei einer Regelbeurteilung muss sich die die Stelle in Bw ja an der Gaußschen Normalverteilung orientieren.
Ist das bei Anlassbeurteilungen auch so?
Oder könnte die weit von einer Regelbeurteilung abweichen?

Gibt es für die Fragen auch Verordnungen oder Gesetze?

Thx

MarieH:
In unserer Behörde muss die Beurteilung immer die aktuelle Tätigkeit betreffen und darf nicht älter als 3 Jahre sein. Aber ich vermute, dies könnte in jeder Behörde anders gehandhabt werden.

Versuch:

--- Zitat von: MarieH am 29.01.2025 09:10 ---In unserer Behörde muss die Beurteilung immer die aktuelle Tätigkeit betreffen und darf nicht älter als 3 Jahre sein. Aber ich vermute, dies könnte in jeder Behörde anders gehandhabt werden.

--- End quote ---
Auch bw?

Ich bin an 2 Dienststellen.

Bei einer über 59 Prozent, die die Beurteilung schreibt.
Das wechselt jährlich etwas und eine ist dafür bekannt nicht so gut zu beurteilen

Landesdiener:
Dein erster Satz stimmt so (rechtlich) nicht. Anlassbeurteilungen dürfen nur in besonderen Fällen erstellt werden. In einer idealen Welt sind alle regelbeurteilt, dann braucht es nämlich keine Anlassbeurteilung. Somit hätten wir grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren.

Deine Fragen beantwortet im Prinzip § 1 Abs. 2 BeurtVO und dazu Nr. 4 BRL.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BeamtBeurtVBW2014V2P1
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000040801

Thomber:

--- Zitat --- In einer idealen Welt sind alle regelbeurteilt, dann braucht es nämlich keine Anlassbeurteilung. Somit hätten wir grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren.
--- End quote ---

Nun, ob eine Beurteilung anerkannt wird in einem Bewerbungsverfahren entscheidet aber die ausschreibende Behörde und da gib es auch welche, die eine Beurteilung gerne von Dir hätten, die max. 1 Jahr alt ist und die bekommst du dann nur als Anlassbeurteilung. 

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