Autor Thema: TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?  (Read 1380 times)

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« am: 29.01.2025 14:30 »
Grüße ins Forum,

in meiner Bekanntschaft gibt es folgenden Fall:

Tarifbeschäftigte ("Schul-Helferin") arbeitet jeden Werktag 3 Stunden, also 15 pro Woche und im Vertrag steht 16. Das passt im Grunde schon, weil es 2x pro Monat eine Besprechung gibt, die je für 2 Std. angesetzt ist. Gesamtarbeitszeit also 16 Std.  GUT.

Diese zwei Besprechungen pro Monat liegen aber zeitlich so, dass sie nicht anschließen an die reguläre Arbeitszeit.

MUSS die Bekannte also an diesen Tagen 2x zur Arbeit fahren?  (Das kenne ich nicht! Das wäre ja eine doppelte Belastung, gerade für diese Entgeltgruppe GANZ UNTEN.)

Ich weiß, dass solche Besprechungen auch in Kitas üblich sind, okay, die gelernten Erzieherinnen bekommen mind E8 aber dennoch....  Kann mir jemand sagen, wie man offiziell mit solchen Besprechungen umgehen soll/darf/kann?  (einfach schlucken, um den Job zu behalten oder gilt die zweite Anfahrt also die Fahrzeit zum Dienst als Überstunde?)


Danke sehr!

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #1 am: 29.01.2025 15:00 »
NACHTRAG:

Eventuell handelt es sich um sog. "geteilten Dienst".
Nun gut, für die Anordnung eines solchen Dienstes kann es Gründe im Einzelfall geben. Ich sehe aber nicht, dass diese Besprechungen die Voraussetzungen für so eine Weisung erfüllen.

Von Haufe etwas, was meine Sichtweise stützt:
"...§ 6 Abs. 5 TVöD steht der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen. Die dort geregelten Sonderformen der Arbeit i. S. v. § 7 TVöD lassen nicht den Schluss zu, dass andere – tarifvertraglich nicht geregelte – Sonderformen unzulässig sind. Der Arbeitgeber kann vielmehr kraft seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) berechtigt sein, bei schwankendem Arbeitsanfall Beschäftigte nur während der täglichen Stoßzeiten zu beschäftigen, auch wenn dazwischen mehrere Stunden liegen, für die kein Entgelt gezahlt wird...."


Es geht also nicht um Notfälle usw., sondern um regelmäßige geplante Besprechungen.

SteBe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #2 am: 29.01.2025 15:04 »
Mmmhhhh....eine dienstliche Besprechung ist Arbeitszeit. Da bekommt sie die Stunden für. Für den Weg dahin nicht. Warum auch? Vielleicht ist es möglich, an dieser Veranstaltung per ZOOM oder ähnliches teilzunehmen, da könnte sie sich den Weg sparen.

*edit*

Wenn man 16 Stunden für diese Stelle ansetzt bei 5 Stunden pro Tag, dann wird man das bestimmt vorher sehr gut durchdacht haben und die Besprechung schon mit eingerechnet haben.  ;D Bei Schichtbetrieben o.ä. gibt es immer die "Einzelschicksale", wo der Termin halt nicht gerade an die Arbeitszeit angrenzt oder in diese fällt.

Ich sehe es sogar positiv, dass sie an den Gesprächen teilnehmen darf und deswegen sollte sie dahin. Oft werden diese Art von Kollegen von Besprechungen ausgeschlossen oder vergessen....ich weiß ja nicht wie hoch der Aufwand der Fahrerei ist......
« Last Edit: 29.01.2025 15:11 von SteBe »

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #3 am: 29.01.2025 15:10 »
Online-Teilnahme....  eine Idee (wenig Hoffnung) aber danke.


Warum man den Weg bezahlt bekommen sollte?
Nun ich  kenne nur Leute, die 1x pro Tag zur arbeit fahren müssen.

   

SteBe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #4 am: 29.01.2025 15:15 »

Nun ich  kenne nur Leute, die 1x pro Tag zur arbeit fahren müssen.

 

Och, ich kenne da eine ganze Menge anderer......und durchaus auch mal Gegebenheiten, wo man vielleicht mal nach Dienstende oder vor Dienstanfang "extra" zur Arbeit muss. Wie gesagt, macht man es dem einen Recht, passt es dem anderen wieder nicht....egal, wie man es macht, man macht es falsch.  ;)

Wir reden hier von 2x im Monat. Wenn es 2x pro Woche oder vielleicht auch noch wöchentlich, würde ich ja vielleicht auch sagen, dass es vielleicht anders geregelt werden sollte.....aber so?

Was sagt sie denn selber? Bringen die Besprechungen ihr was?
Und immer dran denken.....nimmt sie nicht dran teil, wird sie die Stunden anders erbringen müssen.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 644
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #5 am: 29.01.2025 16:15 »
Hier eine Zusammenfassung von ver.di zum Thema "geteilte Dienste":

https://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm

Zitat
Heranziehung zu geteilten Diensten:
Mit dem Betriebsrat – Kein Problem
Leitsatz 1. Der Arbeitgeber kann nach § 106 GewO berechtigt sein, bei schwankendem Arbeitsanfall Arbeitnehmer nur während der arbeitstäglichen Stoßzeiten zu beschäftigten, auch wenn dazwischen mehrere Stunden liegen, für die keine Vergütung gezahlt wird (geteilte Dienste).
Leitsatz 2. § 6 Abs. 5 TVöD steht der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen.

Tatbestand: Die Arbeitgeberin hatte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitregelungen im Bodenverkehrsdienst abgeschlossen. Danach ist die Arbeitgeberin berechtigt ist, geteilte Schichten (mindestens in zwei Teilen), die an einem Kalendertag zu erbringen sind, anzuordnen. Die Mitarbeiter der Flugzeugabfertigung/des Gerätedienstes haben danach bis zu 72 geteilte Dienste pro Jahr zu leisten. Auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und § 12 TzBfG stehen der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

(LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 – 9 Sa 798/11)

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 644
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #6 am: 29.01.2025 16:20 »
Hier noch Ausführungen des Landeinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitszeitgestaltung NRW zur Frage von Zulässigkeit von geteilten Diensten im Rahmen des § 6 TVöD/VKA:

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11296

Zitat
Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes die zulässige werktägliche Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG eingehalten, die Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG gewährt und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG eingehalten werden.

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #7 am: 30.01.2025 09:58 »
Da es, wie geschildert nicht um schwankenden Arbeitsanfall, sondern eine Besprechung handelt, passt geteilter Dienst m.E. nicht so wirklich.

Vergleichbar wäre auch:  Du hast heute Telearbeit und dein Team hat eine Besprechung, wo du teilnehmen musst. Jetzt stell dir vor, du kannst online nicht teilnehmen.  Musst also zur Dienststelle fahren.   Vielleicht wäre das ja auch rechtlich okay, aber kenne so etwas nicht. 

Es geht auch nicht darum, ob oder was die Besprechung bringt.  Seit wann ist das denn relevant?   *zwinker*
Es geht nur darum, ob, ich an einem Tag 2x Dienst ansetzen kann (ohne Notfall). 
Da das scheinbar nicht abschließend geregelt ist, wird sie es hinnehmen, klar.   


Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #8 am: 30.01.2025 10:47 »
Warum man den Weg bezahlt bekommen sollte?
Nun ich  kenne nur Leute, die 1x pro Tag zur arbeit fahren müssen.
Ich kenne Leute, die gehen 1km zu Fuss zur Arbeit, und solche, die 100km eine Strecke zurücklegen.
Sollte man auch bezahlt bekommen, oder?

Zur Entfernungspauschale wurde das übrigens schon höchstrichterlich geklärt. Die gibt es max. 1x pro Arbeitstag, auch wenn der Arbeitnehmer nachweislich mehrfach den Arbeitsort aufsucht und ein Verbleib dort in der arbeitsfreien Zeit unlogisch wäre. Ging in dem Verfahren z.B. um Musiker oder Schauspieler, die morgens im Theater proben, und abends dann ne Vorstellung hatten.

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Antw:TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
« Antwort #9 am: 30.01.2025 11:11 »
Das wäre eher ein Hinweis darauf, dass es halt nicht normal ist, 2x zur Arbeit fahren zu müssen an einem Tag.  ;)