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Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten

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troubleshooting:
Auch das macht es schwieriger, da ja mobiles Arbeiten gem. der Def. in RLP überall auf dem Gebiet der Bunderepublik zulässig ist. Damit macht es sich das Land recht einfach und sagt, dass es Sache des AN ist, wenn er weit weg vom Dienstort seine Arbeit verrichtet und von da aus Dienstreisen antritt.

Thomber:
Dienstreisen....Mobiles Arbeiten & Co.

Ein Geben und Nehmen, dass immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt.
Von der logischen Seite aus, denke ich: WENN man mobil arbeiten darf und dann aber eine Dienstreise antreten soll, müsste das auch berücksichtigt werden.
Will der AG lieber hart bleiben,  in Zeiten, wo man um Fachkräfte kämpfen und Zulagen zahlen muss, dann müsste er das mobile Arbeiten für den An- und Abreisetag verbieten (ob mit Augen zu oder nicht) und dann kann man selbsrt entscheiden, ob man von zu Hause aus fährt oder nicht.
Das ist die gleiche Logik, wie bei der Telearbeit.   Nein, es gibt keine Tele.., weil wir dir keinen Tisch liefern wollen.  Du darfst aber mobil arbeiten...  *zwinker*   Und genau so würde ich sagen:  Du darfst nächsten Montag nicht mobil arbeiten, weil du vom Amt aus zur Dienstreise starten musst..       

troubleshooting:

--- Zitat von: Thomber am 30.01.2025 10:07 ---Dienstreisen....Mobiles Arbeiten & Co.

Ein Geben und Nehmen, dass immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt.

--- End quote ---

Wir reden von Rheinland-Pfalz!!!

@JuliaD: schau mal in die PN's

Casa:
Und was sagt die Vereinbarung? Muss mobil arbeiten oder darf mobil arbeiten? Darf auch im Büro arbeiten oder darf nicht im Büro arbeiten?
Darf oder muss an der Nordsee arbeiten und darf zu Terminen nach RLP reisen und Reisekosten geltend machen?

Die Alternative wäre, du fährst jeden Tag deine 2 x 150km, zahlst die Kosten hierfür und rechnest deine Dienstreisen ab.

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