Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstellungsuntersuchung - Büroarbeitsplatz | Rezidivierende Depressive Störung
KlammeKassen:
--- Zitat von: DaSchu am 23.02.2025 17:47 ---wollte noch kurz ein Feedback da lassen.
Es ist alles entspannt verlaufen, hatte mir viel mehr Stress als nötig gemacht. die Ärztin war ebenfalls eine Neurologin, was mir das Herz hat in die Hose rutschen lassen, aber sie ist nicht weiter drauf eingegangen.
Im großen und ganzen war alles nichtmal halbso schlimm.
Nun gehts los und der Job steht im FOKUS.
Danke für eure Infos.
--- End quote ---
Schön zu hören. Viel Erfolg :D
TVL:
Hallo zusammen, ich antworte hier mal, da ähnlicher Sachverhalt. Bin auf "180", heute eine Einstellungsuntersuchung für eine Stelle als SB im Innendienst (Angestellte). Habe die Fragebögen nicht ausgefüllt. Auch keine Adressen von behandelnden Ärzten oder weitere persönliche Daten genannt. Der einstellenden Behörde ist bekannt dass ich schwerbehindert bin. Sie wissen also, dass ich chronische Krankheiten habe. Dennoch soll man hier durchleuchtet werden, als würde man ein Flugzeug fliegen wollen! Blutdruck, Blutentnahme, Lungenfunktion, EKG, Augentests- das habe ich noch gerade so akzeptiert. Dann kam die Ärztin und wollte mit mir den nicht ausgefüllten Fragebogen durchgehen. Auf meine Rückfrage, wozu sie das benötige, wofür das relevant sei, kam nur der Hinweis auf Schweigepflicht. Eine Rechtsgrundlage für die Untersuchung konnte sie mir auch nicht nennen. Ich habe keine weiteren Auskünfte gegeben und bin gegangen- habe Vergleichbares noch nie erlebt! Zum Glück habe ich eine unbefristete Stelle, bin auf das Angebot nicht angewiesen. So findet man keine Fachkräfte! Ich fühle mich etwas diskriminiert. An die Experten hier: Wo findet man eine gesetzliche Grundlage für solch eine Untersuchung? Im TVÖD?
Zeussowitz:
Wow…das ist doch Satire. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage seinen Job schlecht zu machen oder grundsätzlich gegen alles zu schießen.
So Kollegen brauch ich dann auch nicht, also alles richtig gemacht deinerseits. ;)
TVL:
Danke dir, ich bin auf die Antwort der Behörde gespannt ;)
Organisator:
--- Zitat von: TVL am 24.03.2025 16:37 ---An die Experten hier: Wo findet man eine gesetzliche Grundlage für solch eine Untersuchung? Im TVÖD?
--- End quote ---
Da es Privatrecht ist braucht es keine gesetzliche Grundlage. Das kann ein AG grundsätzlich so verlangen, lediglich die Informationsweitergabe vom Arzt an den Arbeitgeber ist entsprechend geregelt, dass hier keine Details weitergeleitet werden dürfen.
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