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Urlaubsabgeltung Berechnung

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Hobbyjurist:

--- Zitat von: Harastsdf am 31.01.2025 10:08 ---Ich dachte das Bruttomonatsentgelt wird mal 3 gerechnet und geteilt durch 65? Und dann mal Urlaubstage?
Wie kommen Sie auf Ihre Berechnung mit geteilt durch 30?
Ich wäre dann auf ca. 2000 brutto gekommen.

--- End quote ---

Die Formel kann ich bestätigen. Bei einer 5-Tage-Woche ist die Urlaubsabgeltung = Bruttomonatsentgelt x 3/65 x Anzahl Urlaubstage.

Wieso x 3/65? Das Jahr hat 52 Wochen x 5 Arbeitstage, also 260 Arbeitstage und damit im Schnitt 21 2/3 = 65/3 Arbeitstage pro Monat. Folglich berechnet die Formel die Urlaubsabgeltung aus Bruttomonatsentgelt x Anzahl Urlaubstage / Anzahl Arbeitstage im Monat. Denn schließlich nimmt man Urlaub nur an Arbeitstagen und nicht am Wochenende.

Harastsdf:

--- Zitat von: Casa am 31.01.2025 11:39 ---
--- Zitat ---3400 brutto macht circa 2300 netto. durch 30 mal 13 macht 996 €.
--- End quote ---

Die Rechnung verstehe ich nicht.
Die Wochenenden werden nicht vergütet.

Wir haben in den 3 Monaten vor Januar 2025 zwischen 62 und 64 Arbeitstagen zzgl. 3 bis 5 Feiertage, je nach Bundesland

Ich komme auf 3.500 € brutto x 3 Monate : 62 Arbeitstage x 13 Urlaubstage = 2201 € brutto (bei 65 Tagen 2.100 € brutto) Urlaubsabgeltung.
Urlaubsabgeltungen sind sonstige Bezüge, im Zuflussjahr steuerpflichtg und mit Lohnsteuerklasse 6 zu versteuern.
Nimmt man an, die Abrechnungsstelle hat für 2025 mit den Tarifwerten des Jahres 2025 gerechnet und dir unterstellt du arbeitest das gesamte Jahr, komme ich auf folgende Werte:

Januar 3.500 brutto.
Februar bis Dezember 3692 € brutto.
Jahressonderzahlung 2.500 € brutto
Urlaubsabgeltung 2.200 € brutto

Macht ein Jahressalär von 48.812 €.
Auf die 2.201 € brutto fallen rund 30 % Steuern an, da die restlichen Zahlungen progressiv wirken.
Zu den Steuern kommen Sozialabgaben iHv. ca 28,75 % hinzu, was in Summe einen Abzug iHv. 58,75% ergibt.

2.201 € brutto x (1 - 0,5875) = 907,91 € netto. Its magic. ;-)


Die Besteuerung von Jahressonderzahlungen mit LStKl 6 wurde wohl 2015 eingeführt, da die Besteurung mit der regulären Steuerklasse zu zu geringen laufenden Steuerzahlungen führte und entsprechende Nachzahlungen des Steuerpflichten fällig wurden.

Wenn eine Steuererklärung für 2025 gemacht wird, ist für die Urlaubsabgeltung mit einer geringeren Steuerlast zu rechnen. Die Differenz LStKl. 6 zu LStKl. 1 beträgt in dem Einkommensbereich ab 47.500 € brutto jährlich ca. 14 %, sodass sich ungefähr eine Rückzahlung iHv. 2.201 € x 0,14 = 308,14 € ergibt.

--- End quote ---
Wow danke für die ausführliche Antwort. Das trifft es ja fast auf den Euro  ;). Es waren genau 918.
Das mit der Besteuerung wusste ich echt nicht. Gut zu wissen.
Da hab ich mich wohl zu früh über eine höhere Summe gefreut.
Eine Steuererklärung für 2025 mache ich dann natürlich umso mehr. ;-]

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