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Regelung "Kinderkrank" 2025

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itler2021:
Hallo, liebe Forum.
Ich habe eine kurze frage zum Thema "Kinderkrank"

Meine Frau ist Richterin (Beamtin) und privat versichert. Unser ein jähriger Sohn ist über meine Frau privat versichert.
Ich bin angestellter im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert.

Wie verhält es sich, wenn unser Sohn krank ist?
Wie viele Tage im Jahr kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist und ich es zuhause betreuen muss?

Wie viele Tage kann meine Frau zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist uns sie es zuhause betreuen muss?

Werden mir / meiner Frau Gehalt bzw. Bezüge gezahlt oder müssen wir unbezahlten Urlaub nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Organisator:

--- Zitat von: itler2021 am 31.01.2025 09:50 ---Hallo, liebe Forum.
Ich habe eine kurze frage zum Thema "Kinderkrank"

Meine Frau ist Richterin (Beamtin) und privat versichert. Unser ein jähriger Sohn ist über meine Frau privat versichert.
Ich bin angestellter im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert.

Wie verhält es sich, wenn unser Sohn krank ist?
Wie viele Tage im Jahr kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist und ich es zuhause betreuen muss?

Wie viele Tage kann meine Frau zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist uns sie es zuhause betreuen muss?

Werden mir / meiner Frau Gehalt bzw. Bezüge gezahlt oder müssen wir unbezahlten Urlaub nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

--- End quote ---

Bei Google findet man unter "kind krank" gleich beim ersten Ergebnis die Antwort auf deine Fragen

itler2021:
Das war das erste was ich tat.

Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:

Mein Anspruch:
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist.

Kein Anspruch auf Geld:
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.



Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).



Ist das so korrekt???

KlammeKassen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld.html



"Wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?

Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld."

Ich würde also sagen, dass du lieber arbeiten gehen solltest, insofern ihr nicht auf Geld verzichten wollt.

Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

Organisator:

--- Zitat von: itler2021 am 31.01.2025 10:54 ---Das war das erste was ich tat.

Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:

Mein Anspruch:
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist.

Kein Anspruch auf Geld:
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.



Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).



Ist das so korrekt???

--- End quote ---

jepp.

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