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Regelung "Kinderkrank" 2025

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Organisator:

--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2025 11:49 ---Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

--- End quote ---

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

FearOfTheDuck:
Und wenn dazu noch eine AU vom Arzt ausgestellt wird, sogar mutmaßlich gemeinschaftlicher Betrug.

monkey:
Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

itler2021:
Ok, bevor Ihr Euch jetzt zerfleischt - wenn mein Kind krank ist werde ich die unbezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Das sollte die sauberste Lösung sein.

Rentenonkel:

--- Zitat von: monkey am 31.01.2025 12:25 ---
Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

--- End quote ---

Als Angestellter im ÖD kann man pro Jahr bis zu 4 Tage Sonderurlaub / Freistellung nach § 29 TVÖD aufgrund der Erkrankungen eines Kindes beantragen, wenn man keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die Eltern, deren Kind nicht gesetzlich versichert ist.

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