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Ausbilderschein machen?

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ElBarto:
Von wieviel Beschäftigten und v.a. Auszubildenden reden wir hier?

Gibt es eine Ausbildungsabteilung?

Sind denn überhaupt geeignete Leute (persönlich, fachlich...) für die Ausbildung vorhanden?

Thomber:
Jeder Betrieb, der Personal ausbildet, benötigt mind. einen offiziellen Ausbilder.
Jeder mit entsprechender Qualifikation darf sein Wissen an Azubis, Anwärter & Co. weitergeben, aber dennoch muss es auf dem Papier einen Ausbilder geben mit so einer Ausbildung.

Ich kann daher nur empfehlen, den Schein zu machen, denn den kannst du halt überall, in jeder Behörde und jedem Betrieb einsetzen. Könnte mal ein Pluspunkt für eine Bewerbung sein.

Nucky:
Danke für die bisherigen Antworten!

Interessant ist der Schein für andere Arbeitgeber nicht, da ich nicht beabsichtige zu wechseln. Wenn möglich möchte ich bis zur Rente hier bleiben  :)

@ElBarto: Die Größe unserer Einrichtung erlaubt nur einen Auszubildenden. Wir haben in anderen Abteilungen des Hauses (IT, Verwaltung) auch andere Auszubildende, die aber jeweils ihre eigenen Leiter haben.
Es gibt sonst niemanden im Haus mit Schein, der die Kapazitäten hätte, um sich zu kümmern.

Bisher klingt das alles nicht so furchtbar, wie ich befürchtet hatte. Ich tendiere im Moment dazu, dem Wunsch meiner Leitung folgen.

Bruce Springsteen:
Der Schein ist absoluter Schwachsinn. In diversen Stellenbeschreibungen wird er aber erwünscht.

Hab selbst Azubis ausgebildet. Habe es komplett anders gemacht als im Seminar vorgegeben wurde. Ich halte von der Methode so nichts, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Beruflich gebracht hat er mir nichts. Wer sich aber dafür interessiert, dem lege ich das ans Herz.

Thomber:

--- Zitat ---Ausbilden ohne Ausbilderschein, das ist seit dem 1. August 2009 in Deutschland eigentlich nicht mehr möglich.

An diesem Tag nämlich trat die Ausbilder-Eignungsverordnung (kurz AEVO) in Kraft. In dieser Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind klare Voraussetzungen definiert, unter denen eine Person im besten Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Ausbilder gilt.

Konkret heißt es dabei in § 28 Abs. 1 S 2 BBiG, dass in Deutschland nur jene Personen als Ausbilder tätig sein dürfen, die sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sind. Eine wichtige Voraussetzung, um als fachlich geeignet zu gelten, ist dabei der Ausbilderschein.
--- End quote ---


Natürlich gilt das für den öD nicht - klar, denn wir stehen drüber und werden auch nicht kontrolliert.  Kann man so sehen, ist aber falsch.   

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