Kommt hier nicht Paragraph 34 zur Anwendung oder verstehe ich diesen falsch?
Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
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Dies ist richtig,denn hier liegt ein gewisser zeitlicher Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst. So könnte man zumindest argumentieren. Der neue Arbeitgeber muss allerdings den Arbeitnehmer informieren, welche Beschäftigungszeit vorliegt. Dies kann man ja einmal abwarten.
Aber:
Von der Anrechnung nach § 34 Abs. 3 Satz 4 ausgeschlossen sind jedoch Beschäftigungszeiten, die zwar bei einem Arbeitgeber aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes absolviert wurden, der jedoch in privatwirtschaftlicher Form betrieben wird, da Satz 4 ausschließlich auf „öffentlich-rechtliche Arbeitgeber“ abstellt.