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[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
vorturner:
Liebe Leute,
vielleicht könnt ihr mir in dieser aufregenden Zeit etwas helfen:
Wir haben am 30.1. Nachwuchs bekommen und ich möchte als Vater zwei Monate Zuhause bleiben. Einen Monat Urlaub und einen Monat Elternzeit und Elterngeld.
Durch das Geburtsdatum ist es jetzt etwas kompliziert, da der erste Lebensmonat vom 30.1. bis 28.2. geht und ich somit für den vollen Februar keine Bezüge erhalte. Entgeht mit dann der Familienzuschlag und ich sollte lieber den zweiten Lebensmonat nehmen? Dann hätte ich am 30.3. und 31.3. auch zwei Arbeitstage im März. Ich habe keine Regelung gefunden zur Thematik wann der Zuschlag voll oder anteilig gewährt wird. Eine Kollegin meinte sie hätte den vollen Zuschlag im Geburtsmonat erhalten, im anteiligen Elternzeitmonat dann aber anteilig.
Danke für eure Hilfe!
Autodoc:
Hi
Erst mal herzliche Glückwünsche zum Nachwuchs.
Ich bin damals direkt in Elternzeit gegangen. Da das für alle eine neue Situation ist und sicherlich auch noch ein bisschen Kraft erfordert, würde ich mich um die piepen keine Gedanken machen und einfach zu Hause Zeit mit der Familie verbringen.
yaykap:
Der Famielienzuschlag wird so gekürzt wie die Arbeitszeit. Sprich arbeitest du 2 von 31 Tagen, bekommst du 2/31 vom Familienzuschlag. Ausnahmen wenn beide Elternteile Beamte sind. ! Elterngeld muss für min. 2 Monate bezogen werden, nur einer geht nicht! https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728
vorturner:
--- Zitat von: yaykap am 02.02.2025 10:35 ---Elterngeld muss für min. 2 Monate bezogen werden, nur einer geht nicht! https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728
--- End quote ---
Servus, soweit ich weiß gilt diese Einschränkung nur insoweit, dass EIN Elternteil mindestens 2 Monate beziehen muss. Meine Frau bezieht Elterngeld in den Monaten 1 bis 12 und ich voraussichtlich in Monat 2 und vielleicht noch in Monat 13.
Zwei Monate parallel geht ja leider nicht mehr seit April...
rudolphyates:
Servus, meines Wissens gilt diese Einschränkung nur dahingehend, dass EIN Elternteil mindestens 2 Monate beziehen muss. In den Monaten 1 bis 12 erhält meine Frau Elterngeld, und ich werde voraussichtlich in Monat 2 sowie möglicherweise in Monat 13 ebenfalls Elterngeld beziehen.
--- Zitat von: yaykap am 02.02.2025 10:35 ---Elterngeld muss für min. 2 Monate bezogen werden, nur einer geht nicht!
https://familienportal.de/Sprunki/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728
--- End quote ---
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