Hallo,
bei mir steht, nach einer befristeten Elternzeitvertretung, wieder ein Wechsel zu einem anderen öD AG an. Ich bin Sozialarbeiter und aktuell in der S12 Stufe 3 eingruppiert. Die neue Stelle wäre eine S14, werde auch als Sozialarbeiter beschäftigt.
Die Dame vom PA meinte, dass eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, immer anhand dessen erfolgt, was man vorher verdient hat, bzw. schaut man, dass es mit der neuen Tätigkeit nicht weniger wird.
Führt denn einschlägige Berufserfahrung nicht automatisch in die Stufe drei, wenn eine Berufserfahrung von über 4 Jahren vorliegt? Oder ist der Knackpunkt der, dass in Frage gestellt werden kann, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt? Habe in der Vergangenheit 3 Jahre die S14 erhalten, nun aber ein halbes Jahr lang die S12.
Eine Stufenlaufzeitanerkennung 1:1 wäre natürlich optimal, da mein jetziger AG meine Berufserfahrung anerkannt, bzw. die Stufenlaufzeit übernommen hat (Stufe 3 - Laufzeit 1 Jahr und 2 Monate).
Dies würde ich natürlich gern fortführen, da auch das neue Arbeitsverhältnis befristet ist und ich nicht möchte, dass bei jedem Wechsel die Stufenlaufzeit von vorn beginnt.
Gibt es da Regelungen zu? Oder ist dies eine Kann Bestimmung?