Autor Thema: Feststellung Versicherungspflicht  (Read 941 times)

Harastsdf

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Feststellung Versicherungspflicht
« am: 05.02.2025 20:00 »
Hallo,

ich trete ab März einen neuen Job in einer Behörde im Rahmen des TV-L an.
Ich muss bzgl. der Feststellung der Versicherungspflicht bzw Freiheit meine Beschäftigung der letzten 12 Monate angeben. Die letzten Monate (sehr kurzfristige Beschäftigung) waren aber leider ein Reinfall und ich hab das natürlich nicht im Lebenslauf angegeben. Muss das zwingend angegeben werden bzw. Was passiert, wenn man dies nicht tut? Das Landesamt für Finanzen weiß ja darüber Bescheid, aber ich möchte das ungern meinem zukünftigen AG mitteilen? Komm ich irgendwie aus der nummer raus oder geht hier nur noch Wahrheit?

Rowhin

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Antw:Feststellung Versicherungspflicht
« Antwort #1 am: 05.02.2025 20:28 »
Was befürchtest du denn, was konkret passiert, wenn deinem Vorgesetzten oder AG die Info vorliegt?

Und ja, du musst hier wahrheitsgetreue Angaben machen. Um die Einstellungsunterlagen meines AG zu zitieren:

Der Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die dazu erforderlichen Angaben machen (§ 28o Abs. 1 SGB IV). Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV). 

Harastsdf

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Antw:Feststellung Versicherungspflicht
« Antwort #2 am: 05.02.2025 20:31 »
Ok. Danke. Dann werde ich das wohl sagen müssen.
Vielleicht dass man als unehrliche Person dasteht bzw. in Erklärungsnot gerät. Aber dann ist es jetzt eh so wie es ist leider.