Was befürchtest du denn, was konkret passiert, wenn deinem Vorgesetzten oder AG die Info vorliegt?
Und ja, du musst hier wahrheitsgetreue Angaben machen. Um die Einstellungsunterlagen meines AG zu zitieren:
Der Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die dazu erforderlichen Angaben machen (§ 28o Abs. 1 SGB IV). Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV).