Autor Thema: ZVKRente  (Read 1975 times)

TreueTomate

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
ZVKRente
« am: 31.01.2025 21:26 »
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage zur ZVKRente. Diese ist ja eine Pflichtversicherung und wird automatisch abgeführt.
Ich habe nun einige Berechnungswerte online gesehen. Hier stand nun etwas von Umlage 0,55% Arbeitgeber und 5,75% Arbeitnehmer.

Wie wird das genau gerechnet? Werden quasi monatlich 0,55% von meinem Gehalt genommen und der Arbeitgeber zahlt 5,75% on top ? Bei beispielsweise 5000€ wären das 27,50€ AN und 287,50 AG?

Mir geht es hier nicht um genaue Rechenbeispiele sondern nur um die reine Funktionsweise.

Es gibt zwar online viel dazu zu finden, ich bin aber nicht smart genug um es zu verstehen.

Danke im Voraus!

TreueTomate

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:ZVKRente
« Antwort #1 am: 01.02.2025 12:36 »
Hallo zusammen, da bisher eine Antwort fehlt, möchte ich meine Frage etwas ausweiten.

Grundsätzlich geht es mir um folgenden Gedanken:

Angenommen ich überlege vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu einem privaten Unternehmen zu wechseln. Angenommen es gibt dort keine vergleichbare Altersvorsorge. Dann müsste man doch im Vergleich die ZVKRente als Gehaltserhöhung ansehen oder ? Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Imperator

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
  • Regierungsinspektor
Antw:ZVKRente
« Antwort #2 am: 01.02.2025 13:01 »
Hallo TreueTomate,

meine Antwort erfolgt aufgrund meines Wissensstandes. So bitte ich um Korrektur durch Dritte, falls manche meiner Aussagen nicht richtig sind.

Wie du schon schreibst, ist die ZVK eine Pflichtversicherung im öff. Dienst für Tarifangestellte. Beim prozentualen Umlageanteil von 0,55 % und 5,75 % kannst du Recht haben. Ich kenne nur die Werte der VBL (die andere Versorgungskasse im öff. Dienst) und da haben wir andere Werte.

Bedeutet: 0,55 % Arbeitnehmeranteil und 5,75 % Arbeitgeberanteil.

Zur Berechnung: Meines Erachtens nach werden die prozentualen Beträge vom Bruttolohn berechnet.

Beispiel: 3000 € Brutto x 0,55 % = 16,50 € dein Anteil.

Du hast es also schon richtig verstanden.

Wenn du nun zu einem privaten Unternehmen ohne Betriebsrente bzw. ohne Eigenanteil bei gleichem Gehalt wechselst, dann hast du monatlich den um die vorher abgezogenen ZVK Anteil erhöhten Nettolohn. Bei deinem Bspl. mit 5000 € wären das somit 27,50 € Netto mehr Lohn. Aber dafür eben keine Betriebsrente.

Kurze Info am Rande, wer nicht länger als 5 Jahre Wartezeit bei der VBL erreicht hat, kann sich die eigens gezahlten Beiträge wieder erstatten lassen (nicht die AG-Anteile!). Das müsste bei der ZVK ja dann auch möglich sein.

Viele Grüße

TreueTomate

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:ZVKRente
« Antwort #3 am: 01.02.2025 14:26 »
Das macht den öD dann doch deutlich interessanter, wie man es auf Grundlage der Entgelttabelle annehmen könnte.

Schließlich sind das monatlich für mich ca. 300-400 € die der Arbeitgeber nochmal für meine Betriebsrente zahlt.
On top dazu noch LOB, Jobrad oder sonstige Benefits die es  je nach Dienstvereinbarung noch so gibt.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,280
Antw:ZVKRente
« Antwort #4 am: 01.02.2025 14:42 »
Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

A oder B

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:ZVKRente
« Antwort #5 am: 01.02.2025 17:03 »
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist eben alles nichts.

Drum habe ich mir in meiner letzten Bewerbungsrunde auch eine Tabelle aufgemacht, in der ich natürlich das monatliche Grundgehalt aufgeführt habe.
Hierzu habe ich aber zumindest noch mal die Jahressonderzahlung und die Pflicht-BaV hinzuaddiert, sodass ich dann  ein absolutes Jahresbruttoeinkommen habe.
Da ich mich auch noch bei Tarifen mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen-Laufzeiten beworben habe, habe ich jeweils noch hinzugefügt, welche Gehalt ich Anfang 2026, Anfang 2027... habe, bis ich in der Endstufe bei allen angekommen bin. Wenn der Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung nicht anerkennt, musst du natürlich überlegen, ob dir das Gehalt in der Gruppe, in der er dich einstellen will reicht.

Ein weiterer Aspekt ist dann natürlich noch die Arbeitszeit. Manche Tarife verlangen 40 Stunden, andere nur 39, in der Privatwirtschaft geht's auch noch deutlicher runter.

Schlussendlich bin ich im gleichen Tarifwerk geblieben, wie bisher (kirchlicher Dienst). Bin auch in der gleichen Gruppe geblieben, habe aber final doch weniger Geld, weil mein alter Arbeitgeber ein sog. Familienbudget anders lebt, wie der aktuelle. Dort habe ich für Kinderbetreuungsaufgaben jedes Jahr allein 1.200 € im Februar für's Vorjahr bekommen. Dies bekomme ich dieses Jahr gar nicht, weil man dazu 6 Monate beim neuen Arbeitgeber sein muss und dann rechne ich eher mit 300 €.

Dafür ist das Klima mit den Vorgesetzten beim neuen Arbeitgeber viel angenehmer (beim Alten hat die Führung gewechselt gehabt - mit meiner Meinung nach negativen Folgen).

Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

Ist das nicht gesetzlich so geregelt, dass der AG seine Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen den AN zuschießen muss?

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,280
Antw:ZVKRente
« Antwort #6 am: 01.02.2025 18:26 »
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist eben alles nichts.

Drum habe ich mir in meiner letzten Bewerbungsrunde auch eine Tabelle aufgemacht, in der ich natürlich das monatliche Grundgehalt aufgeführt habe.
Hierzu habe ich aber zumindest noch mal die Jahressonderzahlung und die Pflicht-BaV hinzuaddiert, sodass ich dann  ein absolutes Jahresbruttoeinkommen habe.
Da ich mich auch noch bei Tarifen mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen-Laufzeiten beworben habe, habe ich jeweils noch hinzugefügt, welche Gehalt ich Anfang 2026, Anfang 2027... habe, bis ich in der Endstufe bei allen angekommen bin. Wenn der Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung nicht anerkennt, musst du natürlich überlegen, ob dir das Gehalt in der Gruppe, in der er dich einstellen will reicht.

Ein weiterer Aspekt ist dann natürlich noch die Arbeitszeit. Manche Tarife verlangen 40 Stunden, andere nur 39, in der Privatwirtschaft geht's auch noch deutlicher runter.

Schlussendlich bin ich im gleichen Tarifwerk geblieben, wie bisher (kirchlicher Dienst). Bin auch in der gleichen Gruppe geblieben, habe aber final doch weniger Geld, weil mein alter Arbeitgeber ein sog. Familienbudget anders lebt, wie der aktuelle. Dort habe ich für Kinderbetreuungsaufgaben jedes Jahr allein 1.200 € im Februar für's Vorjahr bekommen. Dies bekomme ich dieses Jahr gar nicht, weil man dazu 6 Monate beim neuen Arbeitgeber sein muss und dann rechne ich eher mit 300 €.

Dafür ist das Klima mit den Vorgesetzten beim neuen Arbeitgeber viel angenehmer (beim Alten hat die Führung gewechselt gehabt - mit meiner Meinung nach negativen Folgen).

Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

Ist das nicht gesetzlich so geregelt, dass der AG seine Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen den AN zuschießen muss?

Ja ist es, aber der ÖD hat da irgendwie auch ein Schlupfloch. Als ich bei der VBL nachfragte, was das für ein Jahresauszug sei, hieß es ich hätte Glück, da es nicht die Regel bei der VBL sei.
Kann aber auch eine unkundige Auskunft gewesen sein.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:ZVKRente
« Antwort #7 am: 02.02.2025 15:18 »
Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

Ist das Ironie, was du schreibst?

Das mit den 15 % (alternativ die Höhe der eingesparten Sozialabgaben) ist gesetzlich seit 2022 fixiert. Siehe hierzu §1a BetrAVG.
Ich habe hier schlechte Erfahrungen gemacht mit dem öffentlichen DIenst, da sich mein Arbeitgeber (VKA) weigert, diese weiter zu geben - es wird offiziell auf § 19 BetrAVG verwiesen, dass ein Tarifvertrag das abweisen kann. Der Bund und die Länder zahlen das jedoch freiwillig  dort gab es Verfügungen durch den Bund und die TdL - Weitergabe = Pflicht. Die VKA stellt es ihren Mitgliedern frei, diesen zu zahlen. die Mitglieder sind die Bundesländer. Mein Arbeitgeber dürfte diesen zahlen, steckt ihn sich aber lieber selbst ein - auch Gespräche hierzu haben nichts gebracht. Es ist ihm halt erlaubt, diese zu behalten.
Deshalb halte ich auch nichts von Vereinbarungen in Tarifgesprächen, die der Arbeitgeber anwenden kann..... das wird hier ohnehin nicht gemacht.

Also, was du schreibst, ist geradezu falsch.

Während es in der Privatwirtschaft Pflicht ist, sticht der TVöD (und auch der TV-L) dieses Gesetz aus - Bund und Länder zahlen ihn dennoch. Siehe hierzu § 1a BetrAVG.
Ich kenne zumindest keinen anderen bedeutenden Tarifvertrag, der auch dispositiv wirkt wie der TVöD

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:ZVKRente
« Antwort #8 am: 02.02.2025 15:21 »
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist eben alles nichts.

Drum habe ich mir in meiner letzten Bewerbungsrunde auch eine Tabelle aufgemacht, in der ich natürlich das monatliche Grundgehalt aufgeführt habe.
Hierzu habe ich aber zumindest noch mal die Jahressonderzahlung und die Pflicht-BaV hinzuaddiert, sodass ich dann  ein absolutes Jahresbruttoeinkommen habe.
Da ich mich auch noch bei Tarifen mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen-Laufzeiten beworben habe, habe ich jeweils noch hinzugefügt, welche Gehalt ich Anfang 2026, Anfang 2027... habe, bis ich in der Endstufe bei allen angekommen bin. Wenn der Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung nicht anerkennt, musst du natürlich überlegen, ob dir das Gehalt in der Gruppe, in der er dich einstellen will reicht.

Ein weiterer Aspekt ist dann natürlich noch die Arbeitszeit. Manche Tarife verlangen 40 Stunden, andere nur 39, in der Privatwirtschaft geht's auch noch deutlicher runter.

Schlussendlich bin ich im gleichen Tarifwerk geblieben, wie bisher (kirchlicher Dienst). Bin auch in der gleichen Gruppe geblieben, habe aber final doch weniger Geld, weil mein alter Arbeitgeber ein sog. Familienbudget anders lebt, wie der aktuelle. Dort habe ich für Kinderbetreuungsaufgaben jedes Jahr allein 1.200 € im Februar für's Vorjahr bekommen. Dies bekomme ich dieses Jahr gar nicht, weil man dazu 6 Monate beim neuen Arbeitgeber sein muss und dann rechne ich eher mit 300 €.

Dafür ist das Klima mit den Vorgesetzten beim neuen Arbeitgeber viel angenehmer (beim Alten hat die Führung gewechselt gehabt - mit meiner Meinung nach negativen Folgen).

Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

Ist das nicht gesetzlich so geregelt, dass der AG seine Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen den AN zuschießen muss?

Ja ist es, aber der ÖD hat da irgendwie auch ein Schlupfloch. Als ich bei der VBL nachfragte, was das für ein Jahresauszug sei, hieß es ich hätte Glück, da es nicht die Regel bei der VBL sei.
Kann aber auch eine unkundige Auskunft gewesen sein.

Das hat nichts mit der VBL zu tun, sondern mit deinem Arbeitgeber.
Bund und Land zahlen es, bei den VKA-Arbeitgebern kann es freiwillig gemacht werden, aber auch verweigert werden.... gerade das Weitergeben der Ersparnisse macht diese betriebliche Altersvorsorge aber interessant...

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,280
Antw:ZVKRente
« Antwort #9 am: 03.02.2025 00:10 »
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist eben alles nichts.

Drum habe ich mir in meiner letzten Bewerbungsrunde auch eine Tabelle aufgemacht, in der ich natürlich das monatliche Grundgehalt aufgeführt habe.
Hierzu habe ich aber zumindest noch mal die Jahressonderzahlung und die Pflicht-BaV hinzuaddiert, sodass ich dann  ein absolutes Jahresbruttoeinkommen habe.
Da ich mich auch noch bei Tarifen mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen-Laufzeiten beworben habe, habe ich jeweils noch hinzugefügt, welche Gehalt ich Anfang 2026, Anfang 2027... habe, bis ich in der Endstufe bei allen angekommen bin. Wenn der Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung nicht anerkennt, musst du natürlich überlegen, ob dir das Gehalt in der Gruppe, in der er dich einstellen will reicht.

Ein weiterer Aspekt ist dann natürlich noch die Arbeitszeit. Manche Tarife verlangen 40 Stunden, andere nur 39, in der Privatwirtschaft geht's auch noch deutlicher runter.

Schlussendlich bin ich im gleichen Tarifwerk geblieben, wie bisher (kirchlicher Dienst). Bin auch in der gleichen Gruppe geblieben, habe aber final doch weniger Geld, weil mein alter Arbeitgeber ein sog. Familienbudget anders lebt, wie der aktuelle. Dort habe ich für Kinderbetreuungsaufgaben jedes Jahr allein 1.200 € im Februar für's Vorjahr bekommen. Dies bekomme ich dieses Jahr gar nicht, weil man dazu 6 Monate beim neuen Arbeitgeber sein muss und dann rechne ich eher mit 300 €.

Dafür ist das Klima mit den Vorgesetzten beim neuen Arbeitgeber viel angenehmer (beim Alten hat die Führung gewechselt gehabt - mit meiner Meinung nach negativen Folgen).

Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

Ist das nicht gesetzlich so geregelt, dass der AG seine Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen den AN zuschießen muss?

Ja ist es, aber der ÖD hat da irgendwie auch ein Schlupfloch. Als ich bei der VBL nachfragte, was das für ein Jahresauszug sei, hieß es ich hätte Glück, da es nicht die Regel bei der VBL sei.
Kann aber auch eine unkundige Auskunft gewesen sein.

Das hat nichts mit der VBL zu tun, sondern mit deinem Arbeitgeber.
Bund und Land zahlen es, bei den VKA-Arbeitgebern kann es freiwillig gemacht werden, aber auch verweigert werden.... gerade das Weitergeben der Ersparnisse macht diese betriebliche Altersvorsorge aber interessant...

Ja, da hast du recht. Das war zu verkürzt geschrieben. Die VBL-Mitarbeiterin beglückwünschte mich zu meinem Arbeitgeber, da es nicht der Standard sei. Weiter habe ich dann gar nicht dazu informiert.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:ZVKRente
« Antwort #10 am: 03.02.2025 10:17 »
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist eben alles nichts.

Drum habe ich mir in meiner letzten Bewerbungsrunde auch eine Tabelle aufgemacht, in der ich natürlich das monatliche Grundgehalt aufgeführt habe.
Hierzu habe ich aber zumindest noch mal die Jahressonderzahlung und die Pflicht-BaV hinzuaddiert, sodass ich dann  ein absolutes Jahresbruttoeinkommen habe.
Da ich mich auch noch bei Tarifen mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen-Laufzeiten beworben habe, habe ich jeweils noch hinzugefügt, welche Gehalt ich Anfang 2026, Anfang 2027... habe, bis ich in der Endstufe bei allen angekommen bin. Wenn der Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung nicht anerkennt, musst du natürlich überlegen, ob dir das Gehalt in der Gruppe, in der er dich einstellen will reicht.

Ein weiterer Aspekt ist dann natürlich noch die Arbeitszeit. Manche Tarife verlangen 40 Stunden, andere nur 39, in der Privatwirtschaft geht's auch noch deutlicher runter.

Schlussendlich bin ich im gleichen Tarifwerk geblieben, wie bisher (kirchlicher Dienst). Bin auch in der gleichen Gruppe geblieben, habe aber final doch weniger Geld, weil mein alter Arbeitgeber ein sog. Familienbudget anders lebt, wie der aktuelle. Dort habe ich für Kinderbetreuungsaufgaben jedes Jahr allein 1.200 € im Februar für's Vorjahr bekommen. Dies bekomme ich dieses Jahr gar nicht, weil man dazu 6 Monate beim neuen Arbeitgeber sein muss und dann rechne ich eher mit 300 €.

Dafür ist das Klima mit den Vorgesetzten beim neuen Arbeitgeber viel angenehmer (beim Alten hat die Führung gewechselt gehabt - mit meiner Meinung nach negativen Folgen).

Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.

Ist das nicht gesetzlich so geregelt, dass der AG seine Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen den AN zuschießen muss?

Ja ist es, aber der ÖD hat da irgendwie auch ein Schlupfloch. Als ich bei der VBL nachfragte, was das für ein Jahresauszug sei, hieß es ich hätte Glück, da es nicht die Regel bei der VBL sei.
Kann aber auch eine unkundige Auskunft gewesen sein.

Das hat nichts mit der VBL zu tun, sondern mit deinem Arbeitgeber.
Bund und Land zahlen es, bei den VKA-Arbeitgebern kann es freiwillig gemacht werden, aber auch verweigert werden.... gerade das Weitergeben der Ersparnisse macht diese betriebliche Altersvorsorge aber interessant...

Ja, da hast du recht. Das war zu verkürzt geschrieben. Die VBL-Mitarbeiterin beglückwünschte mich zu meinem Arbeitgeber, da es nicht der Standard sei. Weiter habe ich dann gar nicht dazu informiert.

 ;) kein Problem. Aber jetzt kann ich nachvollziehen, warum du beglückwunscht wurdest. VKA Arbeitgeber wenden es quasi null an, jammern aber über Fachkräftemangel.

Man muss es überhaupt erstmal wissen, dass die Zahlung durch die VKA "erlaubt" wird - und jetzt habe ich das rausgefunden und es wird trotzdem nicht gezahlt (man hätte es ja auch dem Fragenden einfach geben können und bei den anderen weiterhin einsparen). Manchmal echt Wahnsinn. Zumal der Arbeitgeber diese Ersparnisse ja nur hat, weil der Arbeitnehmer diese Entgeltumwandlung macht - wenn ich diese auflösen würde, wären seine Ersparnisse auch weg.

Aber beim Dienstradleasing verschweigen die Arbeitgeber das auch immer, dass sie das gar nicht schlecht finden, weil sie Sozialabgaben einsparen