Liebe Kolleg*innen,
ich befinde mich derzeit in folgender Situation:
Bis zum 31.10.2024 hatte ich eine Stelle in der Entgeltgruppe 13, Stufe 5. Ab dem 1.11.2024 habe ich eine höherwertige Stelle in der Entgeltgruppe 14, in der ich in Stufe 5 eingruppiert wurde. Nun soll ich ab dem 1. Februar 2025 eine weitere Position antreten, die in Entgeltgruppe 15 eingruppiert ist. Nach dem Höhergruppierungspfad würde ich in Stufe 4 der Entgeltgruppe 15 landen.
Meine Frage lautet nun: Steht mir in diesem Fall der Garantiebetrag zu? Eigentlich müsste er mir zustehen, aber ich frage mich, ob der vorherige Sprung von EG13/5 auf EG14/5 eventuell eine bestimmte Mindestzeit erfordert, bevor ein weiterer Garantiebetrag angewendet werden kann.
Ich wäre euch sehr dankbar für Tipps oder eine Einschätzung hierzu.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, Bozena