Moin liebe Experten,
ich (tarifrechtlicher Laie) habe eine Frage. Ich war an einem Sonntag vor ein paar Monaten erkrankt. In meiner Arbeitszeiterfassungskarte habe ich meinen Sonntagszuschlag und meinen Nachtzuschlag ganz normal wie immer eingetragen. Die Arbeitszeiterfassungskarte kam nun aus der Verwaltung zurück. Ich möge das bitte abändern, da mir diese Zulagen nicht zustehen würden.
Mein Rechtsempfinden sagt mir irgendwie, dass das so nicht angehen kann. Alles sehr subjektiv. Schon klar.
Kann mir jemand erklären, ob das alles so seine Richtigkeit hat? Und wenn ja, welche Rechtsnormen hier zugrunde liegen?
Ich habe überhaupt keine Ahnung - daher seid gnädig mit mir.
Gruß aus Schleswig-Holstein!