Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VBL-Betriebsrente verweigern?
Saxum:
Ist es immer, aber hier übernimmt bei dieser "Wette" der Arbeitgeber den größten Hauptanteil (AN: 1.81% und AG: 5.49% vom Brutto), daher fällt hier die Wette immer zugunsten des Arbeitnehmers aus. Zudem greift die Zusatzversorgung ja auch bei Erwerbsunfähigkeit und auf Wunsch auch mit einer Hinterbliebenenrente.
BAT:
Wetten ist freiwillig.
Iunius:
--- Zitat von: BAT am 13.02.2025 09:41 ---Wetten ist freiwillig.
--- End quote ---
Nicht bei den Pflichtrenten...
Saxum:
Deswegen hier das Wort "Wetten" in Anführungszeichen von mir, denn selbst wenn hier eine "Wette" auf die Lebenszeit unterschlägt, fällt diese aufgrund der geringen Belastung des Arbeitnehmenden immer zugunsten diesem aus. Das unterscheidet es hier von den regulären Versicherungsprodukten auf dem Markt, in dem der Arbeitnehmer "voll" selbst zahlen würde.
Selbst nach BetrAVG für z.B. die Entgeltumwandlung mit einem AG-Zuschuss von 15% auf das "umgewandelte Entgelt" (nicht auf das Brutto!) ist die Zusatzversorgung immer noch erheblich besser. Nähmen wir 82,74 € an was der AN alleine trägt wäre der AG-Anteil via Zuschuss (15%) hier 12,41 € / Monat wofür dann 95,15 € angelegt werden.
Prozentual hat sich hier also der AG an den 95,15 € "nur" mit 13,04 % beteiligt im Gegensatz zur Zusatzversorgung wo die AG-Beteilung bei sagenhaften 75,21% liegt, da es ja vom Brutto abgeleitet wird.
BAT:
--- Zitat von: Iunius am 13.02.2025 09:51 ---
--- Zitat von: BAT am 13.02.2025 09:41 ---Wetten ist freiwillig.
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Nicht bei den Pflichtrenten...
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Das wollte ich damit ja ansprechen. Zumal man bei m erwarteten Bezugszeitraum nicht wetten muss, sondern valide Statistiken zur Lebenserwartung Mann/ Frau vorliegen.
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