Autor Thema: VBL-Betriebsrente verweigern?  (Read 9133 times)

KlammeKassen

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #30 am: 14.02.2025 16:10 »
Sollte man sich das statt eines laufenden Bezuges alles auszahlen lassen können in angemessener Weise, wäre  sicherlich eine Verzinsung von 3 bis 10 % am Markt zu erzielen.

Zumindest hinkt diese Sönderrollung des öD in mannigfaltiger Weise.

So wird wohl solch eine Rente wohl wegen das paternalistischen Charakters nicht zur Einmalauszahlung kommen (was machen die LEute da wohl mit?), andererseits reden wir über den öD, dem ja wohl ein vernünftiger Umgang mit dem Geld zugestanden werden kann. Selbst wenn sie es für einen Ferrari verpulvern, dürfte ein Mitarbeiter des öD kaum in Transferleistungen fallen.

Etwas ähnliches haben wir ja auch bei den laufenden Gehältern, die doch etwas niedriger sein sollen wegen des sicheren Arbeitsplatzes, in die AV darf man aber gerne einzahlen.

Man muss sich halt mal entscheiden.

Da du vernünftig mit dem Geld haushalten kannst, reicht ja eine 1 %ige Erhöhung....

Spaß beiseite:

Natürlich spart der öffentliche Dienst auch hier.... deshalb nur 1% Erhöhung.

Man möge sich gar nicht ausmalen, wenn man die Pensionen auch nur um 1 % jährlich erhöht

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #31 am: 17.02.2025 09:01 »
@KlammeKassen und chetti:

Ich habe es etwas verkürzt dargestellt. Meine Aussage bezog sich auf die private Versicherung. Bei einer dynamischen Rente der privaten Versicherungen werden sogenannte Überschussanteile für jährliche Rentensteigerungen genutzt. Da jedoch die privaten Versicherungen in den letzten Jahren kaum noch Überschussanteile erwirtschaftet haben, war die Dynamisierung auch meistens 0 oder unter 1 %.

Bei der BAV ist mir die 1 % Regelung durchaus bekannt.

Den Wunsch nach einer höheren Dynamisierung erkauft man sich entweder mit einer geringeren, monatlichen Anfangszahlung oder mit höheren Beiträgen. Wenn höhere Beiträge nicht gewünscht sind, dann gibt es in Verbindung mit einer geringen Startzahlung eine Verschiebung zugunsten derjenigen, die typischerweise in höherem Maße von dem Risiko der Langlebigkeit betroffen sind. Das sind statistisch häufig Frauen.

Bei einem Umlagesystem ist eine höhere Dynamisierung nicht anders darstellbar.

Im übrigen wird der Kaufkraftverlust bei einer 1% Dynamik auch etwas überschätzt. Bei einer Inflation von 2 % jährlich wie es die EZB anstrebt, und einer Laufzeit von 20 Jahren blieben von der Rente der bAV immerhin noch rund 85 % an Kaufkraft über. Ohne Dynamik wäre es dagegen nur etwa 2/3.

Ich kann nur aus meiner Sicht sagen, dass viele ehemalige Beschäftigte im ÖD im Rentenalter froh sind, eine solche Säule zu haben, und viele außerhalb des ÖD im Rentenalter gerne eine hätten. Und gerade wenn man aus gesundheitlichen Gründen deutlich früher eine Rente bekommen muss, ist dieses zusätzliche Standbein sehr wertvoll.

KlammeKassen

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #32 am: 17.02.2025 18:55 »
@KlammeKassen und chetti:

Ich habe es etwas verkürzt dargestellt. Meine Aussage bezog sich auf die private Versicherung. Bei einer dynamischen Rente der privaten Versicherungen werden sogenannte Überschussanteile für jährliche Rentensteigerungen genutzt. Da jedoch die privaten Versicherungen in den letzten Jahren kaum noch Überschussanteile erwirtschaftet haben, war die Dynamisierung auch meistens 0 oder unter 1 %.

Bei der BAV ist mir die 1 % Regelung durchaus bekannt.

Den Wunsch nach einer höheren Dynamisierung erkauft man sich entweder mit einer geringeren, monatlichen Anfangszahlung oder mit höheren Beiträgen. Wenn höhere Beiträge nicht gewünscht sind, dann gibt es in Verbindung mit einer geringen Startzahlung eine Verschiebung zugunsten derjenigen, die typischerweise in höherem Maße von dem Risiko der Langlebigkeit betroffen sind. Das sind statistisch häufig Frauen.

Bei einem Umlagesystem ist eine höhere Dynamisierung nicht anders darstellbar.

Im übrigen wird der Kaufkraftverlust bei einer 1% Dynamik auch etwas überschätzt. Bei einer Inflation von 2 % jährlich wie es die EZB anstrebt, und einer Laufzeit von 20 Jahren blieben von der Rente der bAV immerhin noch rund 85 % an Kaufkraft über. Ohne Dynamik wäre es dagegen nur etwa 2/3.

Ich kann nur aus meiner Sicht sagen, dass viele ehemalige Beschäftigte im ÖD im Rentenalter froh sind, eine solche Säule zu haben, und viele außerhalb des ÖD im Rentenalter gerne eine hätten. Und gerade wenn man aus gesundheitlichen Gründen deutlich früher eine Rente bekommen muss, ist dieses zusätzliche Standbein sehr wertvoll.

 Ja die Altersversorgung ist definitiv ganz nett zu haben.
Mit den Überschussanteilen hatten wir halt auch sehr üble Zeiten, in denen die Zinsen fast 7 Jahre auf null waren und es gleichzeitig Strafzinsen für Anlage bei der EZB gab.
Die Altverträge mit hohen Garantieverzinsungen konnten deshalb kaum mit "Sicheren" Anlagen eingefahren werden in den Jahren. Jetzt ist es ja wieder einfacher, etwas am sicheren Kapitalmarkt einzufahren. Wobei die Rentengesellschaften auch zunehmend auf Fonds und ETF zumindest zum Teil setzen. Da die Neuverträge der letzten Jahre hingegeben kaum Garantiezins boten (0,25 %), ist es für diese abgeschlossenen Verträge nun natürlich sehr einfach, diese einzufahren.

Ist also immer eine gewisse Mischkalkulation

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #33 am: 18.02.2025 18:37 »
Ach ich habe noch eine von den alten Lebensversicherung ohne Steuer und mit hoher Garantieverzinsung. Das Geld für die VBL würde ich gerne dahin umleiten.

KlammeKassen

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #34 am: 19.02.2025 10:37 »
Ach ich habe noch eine von den alten Lebensversicherung ohne Steuer und mit hoher Garantieverzinsung. Das Geld für die VBL würde ich gerne dahin umleiten.

ja das wäre eine gute Aktion, wenn man das könnte

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #35 am: 20.02.2025 08:53 »
Ja, aber nur aus Prinzip. Eigentlich nicht wegen dem Geld. Das ist ja ein guter Deal mit der VBL aufgrund der hohen AG - Anteile.

Wer die Verantwortung als Staat nicht abgibt für die (weitere) Altersvorsorge ist später auch berechtigter Adressat von Kritik, wenn die Altersvorsorge dann nicht gesichert ist.
Wir sind doch alle alt genug.

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #36 am: 20.02.2025 10:15 »
Jeder fünfte scheidet aus Gründen der Erwerbsminderung vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Das Risiko, als erwerbsgeminderte Mensch in eine Armutsfalle zu tappen, liegt je nach Studie, der man glaubt, bei etwa 25 %. Das bedeutet, dass etwa jede vierte Familie in Deutschland, in der jemand lebt, der erwerbsgemindert ist, auf ergänzende staatliche Hilfe angewiesen ist. Dieses Risiko wird leider von vielen verdrängt oder unterschätzt.

Ein ETF Fond oder eine Kapitalversicherung ohne zusätzlichen EMI Schutz und ohne zusätzlichen Hinterbliebenenschutz helfen dann nicht weiter,  wenn eines dieser Risiken eintritt, da man mit dem bis dahin ersparten Geld oft nicht weit kommt.

Wenn man sich daher für alternative Vorsorgeformen entscheidet, muss man entweder diese Risiken zusätzlich absichern und es bleibt so weniger für das Sparen über (je nach Versicherung etwa 25 % von dem, was man Sparen möchte) oder man blendet diese Risiken schlicht aus. Wenn weniger zum Sparen über bleibt, kommt am Ende oft auch nicht mehr raus. Am Ende kochen alle mit Wasser. Die VBL Rente sichert diese biometrischen Risiken mit ab und ist daher meiner Meinung nach auch aufgrund der staatlichen Förderung und des Zuschusses des Arbeitgebers eine sehr gute Säule der Alterssicherung.

Dennoch wollen gerade private Vermittler uns ihre Produkte verkaufen, weil sie einfach daran verdienen. Daher wird das gute Produkt oft zerredet, um das Geld in andere Kanäle zu lenken. Davon darf man sich jedoch nicht blenden lassen. Zur Zeit arbeiten etwa 1700 Finanzlobbyisten in Brüssel. Deren Kernaufgabe ist es mit Sicherheit nicht, die VBL (oder ähnliche Zusatzversorgungen des ÖD) zu stärken.

Eine gute Altersvorsorge steht jedoch in der Regel auf drei Beinen: die gesetzliche Säule, die betriebliche Säule und die private Säule. Daher sind die zusätzlichen Vorsorgeformen als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen immer sinnvoll und oft notwendig. Sie können die anderen beiden Säulen sehr gut unterstützen und flankieren.

Bei unabhängigen Beratungen zur Altersvorsorge (Verbraucherzentrale, deutsche Rentenversicherung) wird immer darauf hingewiesen, dass zunächst die existenzbedrohenden Risiken abgesichert sein müssen, bevor zusätzliche Sparanstrengungen unternommen werden. Und an der Stelle schneidet die VBL sehr oft einfach viel besser ab als andere Angebote auf dem freien Markt.

Die VBL ist demnach quasi die Vollkaskoversicherung, die aufgrund ihrer Natur mit einer reinen Haftpflichtversicherung nicht konkurrieren kann. Äpfel und Birnen sind zwar beides Obst, aber dennoch unterschiedlich.

Saxum

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #37 am: 20.02.2025 10:54 »
Sehr schön gesagt und ja ich persönlich halte die VBL auch für alternativlos, zumindest wenn man betrachtet wie hoch der AG-Zuschuss ist, den er ja sicherlich gerne einsparen würde wenn er dazu nicht verpflichtet wäre.

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #38 am: 20.02.2025 11:04 »
Grundsätzlich wird auch keiner die Notwendigkeit weiterer Altersvorsorge negieren und auch nicht des Reüssieren der VBL in diesem Bezug. Aber alles kann sie auch nicht.

So wie ich es sehe, geht man durchschnittlich mit 54 in EU-Rente.

Ich denke, du willst darauf hinaus, dass durch die Pflicht zur VBL ein Interesse des Staates insofern besteht, als dass später weniger Transferleistungen fällig werden. Das ist sicherlich ein Standpunkt, den man haben kann.

Aber einerseits wandelt sich - auch staatlich gewollt - der Arbeitsmarkt zu einem Doppelverdienermarkt, in welchem der Ausfall wegen EU nicht mehr so einschneidend ist. Man muss sich insofern auch mal entscheiden.

Hiervon ab, ist es natürlich die Frage, ob denn der Staat durch Transferleistungen in solch ausufernden Maß (in rechtlicher Natur) anbieten möchte.

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #39 am: 20.02.2025 16:42 »
Ich sehe es eher auch aus dem Blickwinkel der Betroffenen und des ÖD als Arbeitgeber.

Bei Beamten gilt ja bekanntermaßen das Alimentationsprinzip, welches den Dienstherrn dazu verpflichtet, dem Beamten auch bei Dienstunfähigkeit finanziell so auszustatten, dass ihm eine angemessene Lebensführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten möglich ist. Das dieses Ziel nicht immer erreicht wird, zeigen die Diskussionen an anderen Stellen; da möchte ich hier nicht näher drauf eingehen.

Etwas abgeschwächt sehe ich es aber auch für Tarifbeschäftigte im ÖD. Der Lebensunterhalt des Tarifbeschäftigten (und nach dem Ableben abgeschwächt auch die Hinterbliebenen) soll dabei auch im Krankheitsfalle je nach Beschäftigung angemessen möglich sein. Auf diese Weise soll unter anderem die Anfälligkeit für Korruption und Bestechung minimiert werden.

Aus meiner beruflichen Tätigkeit kann ich Dir sagen, dass viele Betroffene die staatlichen Transferleistungen nicht als ausufernd betrachten und ein Lebensstil an der Armutsgrenze wenig erstrebenswert ist. Nicht zuletzt fällt die ausufernde Bürokratie bei der Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen nicht jedem leicht und die Betroffenen fühlen sich oft als Bittsteller.

Auch beim Doppelverdienermodell ist es so, dass der Wegfall bzw die spürbare Verringerung eines Einkommens durchaus weh tut. Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass je nach Krankheit des Partners der gesunde Ehepartner noch mehr Verantwortung übernehmen muss und so auch nicht immer weiter Vollzeit arbeiten kann, weil das mit den anderen familiären Verpflichtungen kollidiert.

Wenn dann der Ehepartner tatsächlich arbeitet und so insgesamt das Einkommen der Familie die Armutsgrenze übersteigt, bleibt doch oft nicht viel mehr über als genau das. Der Frust ist dann oft groß, das Unverständnis für die Rente, die Sozialversicherung und die Demokratie als Ganzes auch und auch deswegen kommt es zu Wahlergebnissen, die man als Demokrat vielleicht lieber nicht hätte (ohne jetzt wieder in den Wahlkampfmodus zu fallen). Nicht selten führt das am Ende auch zu Spannungen innerhalb der Partnerschaft, die am Ende auch in einer Trennung münden können.

Wie ich oben ausgeführt habe, sollte der ÖD aus meiner Sicht auch weiterhin ein mehrfaches Interesse daran haben, seine TB Beschäftigten in schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen zu lassen.

Das ist meine persönliche Sicht auf die Dinge. Man kann natürlich auch einen anderen Standpunkt vertreten. Wenn man mal längere Zeit Telefondienst in einer Behörde verrichtet hat, weiß man, warum es auch Schuhe mit Klettverschluss für Erwachsene gibt.  ;)

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #40 am: 20.02.2025 17:05 »
Ja, ich bin bzw. war da absolut deiner Meinung.

Aber genau wie in Bezug auf den Schwenk (zumindest in Westdeutschland) zur Doppelverdienerpartnerschaft gibt es halt andere Änderungen im Land, die Berücksichtigung finden müssen.

So ist allein aufgrund der Altersentwicklung schon die GRV mehr als wackelig, lässt sich mE dauerhaft so nicht halten. Das können auch die Steuerzuschüsse nicht dauerhaft ausgleichen. Auf eine wackelige Basis (GRV) kann man keine festen Zusatz bauen (VBL).

Ebenso verhält es sich ja im Tarif. Bereits die Tabellenwerte sind ja schon schwach (niedrige Stufen, EG ab 9b), da ist es schlicht im laufenden Arbeitsleben nicht so, dass ein wirklich guter Wohlstand gewährt wird. Insofern gibt es diesen auch nicht bei Einschnitten.

Kurz gesagt: BAT und Westdeutschland und VBL passten zusammen. Aber nicht das heutige System. Nur meine Meinung.

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #41 am: 21.02.2025 09:23 »
Da gehen wir von unterschiedlichen Grundlagen aus.

Aus meiner Sicht ist die GRV nicht wackelig. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge sind durch das BVerfG und Art. 14 GG geschützt. Die Rentenversicherung ist demnach nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentenbezieher mindestens die Beiträge, die in seinem Versicherungskonto eingezahlt wurden, auch wieder ausgekehrt werden.

Der demografische Wandel ist natürlich eine Herausforderung. Allerdings gibt es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen derzeit einen Spitzenwert. Der demografische Wandel wird uns in den nächsten 10 - 15 Jahren durchaus beschäftigen, weil dann mehr Menschen in den Ruhestand eintreten wie austreten. Danach wendet sich aber das Blatt. Dann werden wieder mehr Menschen in den Arbeitsmarkt drängen als aus der Rente ausscheiden. Die demografische Krise ist somit zwar vor der Haustür, aber nur temporär und trifft viele westliche Demokratien.

Dennoch darf man sich die Frage stellen, ob bestimmte versicherungsfremde Leistungen wie die Grundrente oder die Rente mit den 45 Jahren ihr Ziel erreichen oder verfehlen. Sofern sie es verfehlen, darf man dann auch darüber nachdenken, die Rentenversicherung zu reformieren, um so die Beitragszahler zu entlasten. Dennoch steht die Rentenversicherung mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetz und wird durch das BVerfG gestützt. Wenn wir beides nicht mehr haben sollten, haben wir mit Sicherheit schlimmere Probleme als die Rente.

Rentenreformen gab es auch schon in der Vergangenheit und einige davon waren durchaus schmerzhaft. Ganz ohne Reformen wird es die GRV nur schaffen, wenn annähernd genauso viele Menschen in den Arbeitsmarkt kommen wie gehen. Das ist ohne Zuwanderung nicht zu schaffen - und die Art und Weise, wie Zuwanderung derzeit gelebt wird, verschafft uns an anderen Stellen viele weitere Probleme, die nicht helfen, das Vertrauen in die Demokratie und die demokratischen Prinzipien zu stärken.

Das, was Swen Tarnotsch zum Thema der Beamtenbesoldung geschrieben hat, kann man auch auf andere Bereiche sinngemäß ausweiten.

Wer sich also regelmäßig nicht in der Lage sieht, Probleme sachlich zu lösen, sondern eine sachliche Problemlösung nur simuliert, indem er sich wie in diesem Fall nur noch in der Lage sieht, offensichtlich zutage tretende Probleme mittels verfassungswidriger Rechentricks zu kaschieren, der kann kaum auf Vertrauen in seine Politikfähigkeit rechnen, da er trotz anderweitiger Bekundungen in der Sache so nur eines offenbart: seine Unfähigkeit, Probleme zunächst einmal sachlich als solche überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und sie als Teil der Realität zu akzeptieren, um sich dieser im Anschluss sachlich anzunehmen und also das zu tun, wofür die politische Klasse in einer Demokratie gewählt wird. Dass sich immer größer werdende Teile der Wähler von den demokratischen Parteien in der Bundesrepublik abwenden, sollte auch in solchem Handeln wie dem hier betrachteten eine der maßgeblichen Ursachen finden. Die Krise der Demokratie ist so verstanden zuvörderst erst einmal eine Krise politischer Verantwortung und so auch ihrer Träger und erst in zweiter Linie eine der politischen Wähler, deren Vertrauen in den Staat auf einer funktionierenden Gesetzgebung, Regierung, öffentlichen Verwaltung und Justiz basiert, die durch eine Simulation politischen Handelns nicht auf Dauer in ihrem Bestand zu garantieren sind.

KlammeKassen

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #42 am: 21.02.2025 09:35 »

Dennoch darf man sich die Frage stellen, ob bestimmte versicherungsfremde Leistungen wie die Grundrente oder die Rente mit den 45 Jahren ihr Ziel erreichen oder verfehlen. Sofern sie es verfehlen, darf man dann auch darüber nachdenken, die Rentenversicherung zu reformieren, um so die Beitragszahler zu entlasten. Dennoch steht die Rentenversicherung mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetz und wird durch das BVerfG gestützt. Wenn wir beides nicht mehr haben sollten, haben wir mit Sicherheit schlimmere Probleme als die Rente.


Die Rente nach 45 Jahren kann definitiv weg, weil es in der Regel eine Benachteiligung von Akamedikern ist. Man tut so als ob das Studium chillig sei, während die anderen schon arbeiten. Ich habe zum Glück ab etwa Mitte des Studiums einen Werkstudentenjob gehabt, bei dem ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen habe. Finanziell bringt das zwar fast gar nichts, aber immerhin die Monate.

Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt ja Erwebsminderungsrente - insofern es massive Gesundheitseinschränkungen gibt.

Man hat ja nun auch gesehen, dass es tatsächlich fast eher Büroleute sind, die die Rente nach 45 Jahren in Anspruch nehmen, womit das angepeilte Ziel vollkommen verfehlt wurde, nämlich, diese für handwerkliche Tätigkeiten hauptsächlich geschaffen zu haben.

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #43 am: 21.02.2025 09:40 »

Aus meiner Sicht ist die GRV nicht wackelig. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge sind durch das BVerfG und Art. 14 GG geschützt. Die Rentenversicherung ist demnach nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentenbezieher mindestens die Beiträge, die in seinem Versicherungskonto eingezahlt wurden, auch wieder ausgekehrt werden.


Schön wäre es. Ich denke, du hast es anders gemeint wie geschrieben. ;)

Außer du meinst die rein statistische Größe als "durchschnittlicher Rentenbezieher". Wenn ich ansonsten nach einem Jahr Bezug bei einem Unfall das Leben verlieren, habe ich ansatzweise die Beiträge raus (bisher bei mir so 230.000,00 €)

Aber darum ging es ja nicht. Wackelig meinte ich in Bezug auf eine Annährung durch GRV und VLB an die Pensionen. Das denke ich, funktioniert nicht dauerhaft. Insofern ist ja der Ursprungsgedanke der "Pflicht-" VBL nicht zu halten. Ich lasse mir jedoch gerne eine andere Rechnung/ Prognose vorlegen.

Zumal ich auch hier in Bezug auf die GKV - ähnlich wie bei den gratis Mitversicherten - aufgrund der eher abschmelzenten Realhöhe der Rente eine ungerechtfertigte Bevorzugung zur Kranken- und Pflegeversicherung sehe. Auch hier Bedarf es zumindest eines Mindestmaßes an Gerechtigkeit: einer Kopfpauschale.

Sollte man natürlich die derzeitige Rentenhöhe im Brutto und Netto ohne solch hinkenden Rechtssystematiken sehen, hat man sicherlich einen anderen Blick.

(sollte man sein Haus verkaufen und verwerten, braucht hier auf dem Land eigentlich fast keiner eine Rente, die ist oft nur wegen des sehr günstigen Zuganges zur KV-Leistungen wichtig)

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #44 am: 21.02.2025 10:07 »
Das durchschnittlich bezog sich auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer.

Im Einzelfall gibt es Menschen, die das Rentenalter gar nicht erreichen oder kurz nach dem Rentenbeginn versterben, und dafür andere, die 100 Jahre alt werden.

Kleiner Schwenk in die Geschichte: Bis zum Jahre 2001 hat die VBL Rente tatsächlich die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und einer fiktiven Pension vollständig ausgeglichen. Dabei wurde auch die Mindestpension mit in die Betrachtung einbezogen. Durch diese abstrakte Betrachtung konnte es sein, dass eine Reinigungskraft auf einmal 500 EUR VBL Rente hatte, ein Abteilungsleiter jedoch nur 400 EUR. Seit 2002 ist man davon etwas abgerückt und hat ein Punktesystem etabliert.

Mit der höheren Abgabenlast hast Du sicherlich einen Punkt getroffen. In meinen Augen ist auch der fiktive Arbeitgeberanteil der GRV ein Einkommen. Das kann man auch anders sehen. Die Kopfpauschale ist aus meiner Sicht aber auch nicht der richtige Weg um das Problem zu lösen.

Politiker meiden oft Steuererhöhungen oder Streichung von bisherigen Subventionen wie der Teufel das Weihwasser. Um weitere Leistungen zu etablieren neigt die Politik auch mal gerne dazu, den Sozialversicherungen versicherungsfremde Leistungen aufzubürden und diese nicht oder nicht vollständig durch Bundeszuschüsse zu refinanzieren. Das führt dazu, dass die SV Beiträge stärker steigen, als sie müssten, weil die Lasten nur auf den Schultern der Versichertengemeinschaft verteilt werden und nicht auf die gesamte Bevölkerung. So vermeidet man Umverteilung von Steuern oder Steuererhöhungen.

An der Stellschraube gilt es aus meiner Sicht anzusetzen. Versicherungsfremde Leistungen sind vollständig vom Bund zu tragen und nicht von der Versichertengemeinschaft. Auch kann es nicht sein, dass der Beitrag zur KV und PV bei Beziehern von Bürgergeld weniger ist als die Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft.

Wenn man im Übrigen der Meinung ist, dass die SV Beiträge für KV und PV sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten orientieren sollten, darf sicherlich auch die Frage gestellt werden, warum das nicht für alle Einkommensarten gilt sondern nur für bestimmte Einkommensarten. Das würde bei einem umlagefinanzierten Modell den Beitragssatz senken können.

Eine Kopfpauschale einzuführen würde aus meiner Sicht diejenigen mit hohen Einkünften bevorzugen und diejenigen mit niedrigen Einkünften belasten. Letztere sind tendenziell auch Rentner, die ihr Leben lang schon Beiträge gezahlt haben und keine üppige Rente haben. Das würde, so denke ich, kein Beitrag zur intergenerationellen Gerechtigkeit sein, weil es die Älteren tendenziell belastet, während die jüngeren tendenziell profitieren.