Da gehen wir von unterschiedlichen Grundlagen aus.
Aus meiner Sicht ist die GRV nicht wackelig. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge sind durch das BVerfG und Art. 14 GG geschützt. Die Rentenversicherung ist demnach nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentenbezieher mindestens die Beiträge, die in seinem Versicherungskonto eingezahlt wurden, auch wieder ausgekehrt werden.
Der demografische Wandel ist natürlich eine Herausforderung. Allerdings gibt es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen derzeit einen Spitzenwert. Der demografische Wandel wird uns in den nächsten 10 - 15 Jahren durchaus beschäftigen, weil dann mehr Menschen in den Ruhestand eintreten wie austreten. Danach wendet sich aber das Blatt. Dann werden wieder mehr Menschen in den Arbeitsmarkt drängen als aus der Rente ausscheiden. Die demografische Krise ist somit zwar vor der Haustür, aber nur temporär und trifft viele westliche Demokratien.
Dennoch darf man sich die Frage stellen, ob bestimmte versicherungsfremde Leistungen wie die Grundrente oder die Rente mit den 45 Jahren ihr Ziel erreichen oder verfehlen. Sofern sie es verfehlen, darf man dann auch darüber nachdenken, die Rentenversicherung zu reformieren, um so die Beitragszahler zu entlasten. Dennoch steht die Rentenversicherung mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetz und wird durch das BVerfG gestützt. Wenn wir beides nicht mehr haben sollten, haben wir mit Sicherheit schlimmere Probleme als die Rente.
Rentenreformen gab es auch schon in der Vergangenheit und einige davon waren durchaus schmerzhaft. Ganz ohne Reformen wird es die GRV nur schaffen, wenn annähernd genauso viele Menschen in den Arbeitsmarkt kommen wie gehen. Das ist ohne Zuwanderung nicht zu schaffen - und die Art und Weise, wie Zuwanderung derzeit gelebt wird, verschafft uns an anderen Stellen viele weitere Probleme, die nicht helfen, das Vertrauen in die Demokratie und die demokratischen Prinzipien zu stärken.
Das, was Swen Tarnotsch zum Thema der Beamtenbesoldung geschrieben hat, kann man auch auf andere Bereiche sinngemäß ausweiten.
Wer sich also regelmäßig nicht in der Lage sieht, Probleme sachlich zu lösen, sondern eine sachliche Problemlösung nur simuliert, indem er sich wie in diesem Fall nur noch in der Lage sieht, offensichtlich zutage tretende Probleme mittels verfassungswidriger Rechentricks zu kaschieren, der kann kaum auf Vertrauen in seine Politikfähigkeit rechnen, da er trotz anderweitiger Bekundungen in der Sache so nur eines offenbart: seine Unfähigkeit, Probleme zunächst einmal sachlich als solche überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und sie als Teil der Realität zu akzeptieren, um sich dieser im Anschluss sachlich anzunehmen und also das zu tun, wofür die politische Klasse in einer Demokratie gewählt wird. Dass sich immer größer werdende Teile der Wähler von den demokratischen Parteien in der Bundesrepublik abwenden, sollte auch in solchem Handeln wie dem hier betrachteten eine der maßgeblichen Ursachen finden. Die Krise der Demokratie ist so verstanden zuvörderst erst einmal eine Krise politischer Verantwortung und so auch ihrer Träger und erst in zweiter Linie eine der politischen Wähler, deren Vertrauen in den Staat auf einer funktionierenden Gesetzgebung, Regierung, öffentlichen Verwaltung und Justiz basiert, die durch eine Simulation politischen Handelns nicht auf Dauer in ihrem Bestand zu garantieren sind.