Autor Thema: Eingruppierung Restaurantleiter  (Read 841 times)

Domi43

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Eingruppierung Restaurantleiter
« am: 03.02.2025 19:44 »
Hallo Zusammen,
Ich habe letzten Oktober eine Bar /Lounge als Restaurantleiter aufgemacht. Ich wurde bei der Einstellung mit der Gruppierung 8 und Stufe 4 eingestuft. Mir wurde bei der Einstellung gesagt die Gruppierung richte sich nach den Essenszahlen. Ich bin aber erstens nicht als Küchenchef eingestellt( bin aber gelernter Koch mit 25 Jahren Berufserfahrung) und wir sind keine Mensa. Ich habe 8 Festangestellte und 20 Aushilfen und wir haben ca. 600 Studenten die am Tag vorbei kommen. Vollverpflegungen sind es ca 60-80 essen.
Komm mit dem Tarifvertrag nicht weiter, da es keine Bezeichnung für einen Restaurantleiter gibt.
Bin mit der Gruppierung und der Verantwortung für knapp 30 nicht ganz einverstanden. Kann mir da jemand zufällig helfen.
Lg

Casa

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Antw:Eingruppierung Restaurantleiter
« Antwort #1 am: 03.02.2025 20:22 »
Du bist am ehesten mit einem Hauswirtschaftsleiter zu vergleichen.

Der Küchenleiter / Hauswirtschaftsleiter als Leiter der Küche wäre ab 250 bis unter 500 Vollportionen pro Tag in der E7 eingruppiert (keine angegliederte Diätküche).


Hier die Berechnung der Vollportionen.
Zitat
Nr. 1 (1) 1Hängt die Eingruppierung von der Zahl der Vollportionen ab, so ist Teilverpflegung mit folgenden Anteilen in Vollportionen umzurechnen:
- Frühstück mit 21,66 Prozent,
- Mittagessen mit 39,17 Prozent und
- Abendessen mit 39,17 Prozent.
2Wird in einer Küche nur Mittagessen zubereitet, so werden die Mittagessenportionen zur Hälfte als Vollportionen angerechnet.


Die Eingruppierung in die E8 - direkt über dem Küchenleiter - erscheint mir sachgerecht. Führungsverantwortung wird im TVöD wenig bis gar nicht honoriert. Jedenfalls nicht vergleichbar zur Privatwirtschaft.
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