Du bist am ehesten mit einem Hauswirtschaftsleiter zu vergleichen.
Der Küchenleiter / Hauswirtschaftsleiter als Leiter der Küche wäre ab 250 bis unter 500 Vollportionen pro Tag in der E7 eingruppiert (
keine angegliederte Diätküche).
Hier die Berechnung der Vollportionen.
Nr. 1 (1) 1Hängt die Eingruppierung von der Zahl der Vollportionen ab, so ist Teilverpflegung mit folgenden Anteilen in Vollportionen umzurechnen:
- Frühstück mit 21,66 Prozent,
- Mittagessen mit 39,17 Prozent und
- Abendessen mit 39,17 Prozent.
2Wird in einer Küche nur Mittagessen zubereitet, so werden die Mittagessenportionen zur Hälfte als Vollportionen angerechnet.
Die Eingruppierung in die E8 - direkt über dem Küchenleiter - erscheint mir sachgerecht. Führungsverantwortung wird im TVöD wenig bis gar nicht honoriert. Jedenfalls nicht vergleichbar zur Privatwirtschaft.