Autor Thema: Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR  (Read 2627 times)

Lukas1860

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Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« am: 04.02.2025 09:31 »
Hallo,

wie wirken sich Eintragungen ins BZR bei Bewerbungen aus?
Konkret: ich habe 2020 und 2023 zwei Trunkenheitsfahrten begangen (Straftatbereich, jeweils unter 90 Tagessätze). Diese tauchen ja jetzt (wegen der Wiederholung) in meinem Führungszeugnis auf.
(Jetzt ist waren das keine schweren, "staatsgefährdenden", oder die FDGO tangierenden Taten, aber naja...)

Mit welchen Problemen habe ich bei einer Bewerbung für eine Stelle im öD (Angestellter bzw. Beamter) zu rechnen?
Tendenziell würde es sich eher um allg. innere Verwaltung als Polizei, Justiz, etc. handeln.

Im Falle Beamter: bis meine Anwärter- bzw. Probezeit abgeleistet ist und eine Übernahme auf Lebenszeit ansteht, wären diese Eintragungen ja sowieso getilgt.
Im Falle Angestellter: hier dürfte es laufbahnrechtlich ja "eigentlich" überhaupt keine Herausforderungen geben.


Mir ist klar, dass es mit meinem Kerbholz nicht einfach ist, aber sind die Chancen dann per se bei Null, oder kann ich bei entsprechendem Bedarf dennoch eingestellt werden? Und wie wahrscheinlich ist das?

Und wie verhält sich das ganze, wenn ich mich als Zeitsoldat auf eine Vorbehaltsstelle für Soldaten bewerbe?


Vielen Dank.

Organisator

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #1 am: 04.02.2025 09:54 »
Wer wiederholt Straftaten begeht dürfte Schwierigkeiten bekommen, Beamter zu werden. Da es sich "nur" um Trunkenheitsfahrten handelte, kann dies ggf. im Vorstellungsgespräch ausgeräumt werden. Kommt auf die Behörde an. Polizei dürfte ausfallen.

Sjuda

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #2 am: 04.02.2025 09:59 »
Das dürfte nicht einfach werden. Ob die Chancen bei Null liegen, kann ich nicht beurteilen, ich halte sie aber für sehr gering.

Wir sprechen hier über einen wiederholten Verstoß, beide Vorfälle liegen noch nicht sehr lange zurück. Gerade im Bereich der Polizei und Justiz halte ich es zumindest aktuell für ziemlich aussichtslos, sich zu bewerben. Es dürfte nicht zuletzt auch darauf ankommen, wie du persönlich mit den Trunkenheitsfahrten umgehst und ob es dir gelingt, potenzielle Arbeitgeber/Dienstherrn davon zu überzeugen, dass sich das nicht wiederholen wird.

Einen einmaligen Verstoß kann man mit einer guten Geschichte noch irgendwie erklären. Du bist Wiederholungstäter, daher wirst du vermutlich schon eine glaubhafte Veränderung in deinem Leben vorweisen müssen, die im Idealfall auf einer Therapie und intensiven Auseinandersetzung mit den Vorfällen basiert. Andernfalls könnte ich es nachvollziehen, wenn Zweifel an deiner charakterlichen Eignung aufkommen.







Lukas1860

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #3 am: 04.02.2025 10:27 »
Ich möchte (als Ersteller des Posts) noch ergänzen:
Ich habe einen zertifizierten Kurs und einen zertifizierten Abstinenznachweis (in erster Linie natürlich für die MPU) vorzuweisen. Vllt würde das ein bisschen weiterhelfen?

Casa

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #4 am: 04.02.2025 11:54 »
Zitat
Vllt würde das ein bisschen weiterhelfen?

Das hilft. Die Frage ist nur wie viel es hilft.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

bebolus

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #5 am: 06.02.2025 16:37 »
Du sprichst ja hier von 2 Eintragungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr im Führungszeugnis. Da gehört schon was dazu. Wie sieht es denn mit anderen Alk-Verfehlungen aus? Also unterhalb der Strafbarkeitsschwelle? Gibt es da nochwas? Trunkenheit in Foren..?

Ich täte mich als Personaler ehrlich gesagt schwer mit der Faktenlage, insb. wenn es um Beamte ginge.

Vielleicht könnte es helfen sich noch schnell zur Frau zu erklären, oder besser zu divers.. Aber ob es wirklich hilft, kann ich nicht sagen.

Lukas1860

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #6 am: 10.02.2025 10:58 »
Witzig...

VaPi

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #7 am: 18.02.2025 18:44 »
Wer 2 mal erwischt wurde, ist höchstwahrscheinlich häufiger unter Alkohol gefahren. Und es ist auch nicht „nur“ Trunkenheit am Steuer. Diese Aussage ist schon bezeichnend . Aus meiner Sicht für Polizei und Justiz nicht geeignet. Einer Verwendung in der normalen Verwaltung im Rathaus oder zb. Landratsamts sollte nichts entgegenstehen.

Lukas1860

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Antw:Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
« Antwort #8 am: 19.02.2025 09:25 »
Wer 2 mal erwischt wurde, ist höchstwahrscheinlich häufiger unter Alkohol gefahren. Und es ist auch nicht „nur“ Trunkenheit am Steuer. Diese Aussage ist schon bezeichnend . Aus meiner Sicht für Polizei und Justiz nicht geeignet. Einer Verwendung in der normalen Verwaltung im Rathaus oder zb. Landratsamts sollte nichts entgegenstehen.

Danke für den Hoffnungsschimmer.
Das "nur" sollte nicht verharmlosend gemeint sein.
Polizei und Justiz strebe ich auch gar nicht an, sondern tatsächlich eine Stelle in der (kommunalen) Verwaltung.