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Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR
Lukas1860:
Hallo,
wie wirken sich Eintragungen ins BZR bei Bewerbungen aus?
Konkret: ich habe 2020 und 2023 zwei Trunkenheitsfahrten begangen (Straftatbereich, jeweils unter 90 Tagessätze). Diese tauchen ja jetzt (wegen der Wiederholung) in meinem Führungszeugnis auf.
(Jetzt ist waren das keine schweren, "staatsgefährdenden", oder die FDGO tangierenden Taten, aber naja...)
Mit welchen Problemen habe ich bei einer Bewerbung für eine Stelle im öD (Angestellter bzw. Beamter) zu rechnen?
Tendenziell würde es sich eher um allg. innere Verwaltung als Polizei, Justiz, etc. handeln.
Im Falle Beamter: bis meine Anwärter- bzw. Probezeit abgeleistet ist und eine Übernahme auf Lebenszeit ansteht, wären diese Eintragungen ja sowieso getilgt.
Im Falle Angestellter: hier dürfte es laufbahnrechtlich ja "eigentlich" überhaupt keine Herausforderungen geben.
Mir ist klar, dass es mit meinem Kerbholz nicht einfach ist, aber sind die Chancen dann per se bei Null, oder kann ich bei entsprechendem Bedarf dennoch eingestellt werden? Und wie wahrscheinlich ist das?
Und wie verhält sich das ganze, wenn ich mich als Zeitsoldat auf eine Vorbehaltsstelle für Soldaten bewerbe?
Vielen Dank.
Organisator:
Wer wiederholt Straftaten begeht dürfte Schwierigkeiten bekommen, Beamter zu werden. Da es sich "nur" um Trunkenheitsfahrten handelte, kann dies ggf. im Vorstellungsgespräch ausgeräumt werden. Kommt auf die Behörde an. Polizei dürfte ausfallen.
Sjuda:
Das dürfte nicht einfach werden. Ob die Chancen bei Null liegen, kann ich nicht beurteilen, ich halte sie aber für sehr gering.
Wir sprechen hier über einen wiederholten Verstoß, beide Vorfälle liegen noch nicht sehr lange zurück. Gerade im Bereich der Polizei und Justiz halte ich es zumindest aktuell für ziemlich aussichtslos, sich zu bewerben. Es dürfte nicht zuletzt auch darauf ankommen, wie du persönlich mit den Trunkenheitsfahrten umgehst und ob es dir gelingt, potenzielle Arbeitgeber/Dienstherrn davon zu überzeugen, dass sich das nicht wiederholen wird.
Einen einmaligen Verstoß kann man mit einer guten Geschichte noch irgendwie erklären. Du bist Wiederholungstäter, daher wirst du vermutlich schon eine glaubhafte Veränderung in deinem Leben vorweisen müssen, die im Idealfall auf einer Therapie und intensiven Auseinandersetzung mit den Vorfällen basiert. Andernfalls könnte ich es nachvollziehen, wenn Zweifel an deiner charakterlichen Eignung aufkommen.
Lukas1860:
Ich möchte (als Ersteller des Posts) noch ergänzen:
Ich habe einen zertifizierten Kurs und einen zertifizierten Abstinenznachweis (in erster Linie natürlich für die MPU) vorzuweisen. Vllt würde das ein bisschen weiterhelfen?
Casa:
--- Zitat ---Vllt würde das ein bisschen weiterhelfen?
--- End quote ---
Das hilft. Die Frage ist nur wie viel es hilft.
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