Autor Thema: [BW] Anhebung gD BW  (Read 3263 times)

MrPlatin96

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[BW] Anhebung gD BW
« am: 04.02.2025 17:30 »
Hallo zusammen,
Folgende Frage:
Ich bin aktuell im Eingangsamt in der Landesverwaltung in BW im gD (A 10) und beabsichtige aus privaten Gründen mich nach Berlin versetzen zu lassen.
Würde ich dann zurück nach A9 fallen, da ich ja angehoben wurde und nicht befördert.
Wie verhält es sich, wenn ich auf A11 befördert werden würde?
Würde ich dann auf  A 10 zurück fallen oder würde A 11 erhalten bleiben ?

Lieben Dank vorab :)
« Last Edit: 05.02.2025 21:56 von Admin »

clarion

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #1 am: 04.02.2025 22:11 »
Hallo,

wenn die Behörde in Berlin eine A10/A11 Beamten Stelle hat, kann sie Dich auch mit A10/A11 übernehmen.

Würde Deine bisherige Behörde Dich denn frei geben? Raubernennungen machen die wenigsten Behörden.


Gewerbler

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #2 am: 05.02.2025 07:42 »
Was meinst du mit angehoben und nicht befördert? Bist du dann nicht vom Inspektor zum Oberinspektor geworden? Sondern immer noch Inspektor und kriegst einfach die höhere Besoldung?

Ich vermute doch, dass Neuanstellungen seit der Reform als Oberinspektor durchgeführt werden. Könnte mir vorstellen, dass man aus praktischen Gründen nicht alle betroffenen Bestandsbeamten dann auch eine Urkunde gegeben hat, aber dazu müsste es ja dann eine rechtliche Regelung geben.

Thomber

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #3 am: 05.02.2025 08:40 »
Nun, beim Land BERLIN würde mich tatsächlich NICHTS mehr verwundern, aber, dass Sie dir die A10 nicht gönnen würden, glaube ich nicht.

Casa

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #4 am: 05.02.2025 08:43 »
Eine Versetzung ist nur statusgleich möglich. Statusamt ist das Amt A10, unabhängig davon, ob es Beförderungsamt, Eingangsamt, Mondamt oder Spezialamt heißt.
Im Wege der Raubernennung halte ich es für möglich, dass du in ein Amt A9 ernannt wirst. Allerdings musst du diese Urkunde nicht annehmen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Thomber

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #5 am: 05.02.2025 09:01 »
Zitat
Raubernennung
und Land Berlin    au contraire   ;D

mmp

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #6 am: 05.02.2025 10:01 »
Eine Versetzung ist nur statusgleich möglich.
Das Einverständnis des Bewerbers vorausgesetzt, ist auch eine Versetzung in ein anderes (niedrigeres) Statusamt möglich.
Vgl. § 15 BeamtStG

Casa

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #7 am: 05.02.2025 10:30 »
Zitat
Das Einverständnis des Bewerbers vorausgesetzt, ist auch eine Versetzung in ein anderes (niedrigeres) Statusamt möglich.
Vgl. § 15 BeamtStG

Danke, das ist mir eben auch aufgefallen. Ich ging stillschweigend davon aus, dass er das nicht will.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MrPlatin96

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Antw:Anhebung gD BW
« Antwort #8 am: 11.02.2025 17:16 »
Was meinst du mit angehoben und nicht befördert? Bist du dann nicht vom Inspektor zum Oberinspektor geworden? Sondern immer noch Inspektor und kriegst einfach die höhere Besoldung?

Ich vermute doch, dass Neuanstellungen seit der Reform als Oberinspektor durchgeführt werden. Könnte mir vorstellen, dass man aus praktischen Gründen nicht alle betroffenen Bestandsbeamten dann auch eine Urkunde gegeben hat, aber dazu müsste es ja dann eine rechtliche Regelung geben.

In BW wurde 2022 das Eingangsamt von A9 auf A10 im gD angehoben im Dezember, wurde im Oktober 22 auf Probe ernannt als Steuerinspektor und im Dezember „übergeleitet“.

@alle: danke für eure Einschätzungen !