Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] Anhebung gD BW

(1/2) > >>

MrPlatin96:
Hallo zusammen,
Folgende Frage:
Ich bin aktuell im Eingangsamt in der Landesverwaltung in BW im gD (A 10) und beabsichtige aus privaten Gründen mich nach Berlin versetzen zu lassen.
Würde ich dann zurück nach A9 fallen, da ich ja angehoben wurde und nicht befördert.
Wie verhält es sich, wenn ich auf A11 befördert werden würde?
Würde ich dann auf  A 10 zurück fallen oder würde A 11 erhalten bleiben ?

Lieben Dank vorab :)

clarion:
Hallo,

wenn die Behörde in Berlin eine A10/A11 Beamten Stelle hat, kann sie Dich auch mit A10/A11 übernehmen.

Würde Deine bisherige Behörde Dich denn frei geben? Raubernennungen machen die wenigsten Behörden.

Gewerbler:
Was meinst du mit angehoben und nicht befördert? Bist du dann nicht vom Inspektor zum Oberinspektor geworden? Sondern immer noch Inspektor und kriegst einfach die höhere Besoldung?

Ich vermute doch, dass Neuanstellungen seit der Reform als Oberinspektor durchgeführt werden. Könnte mir vorstellen, dass man aus praktischen Gründen nicht alle betroffenen Bestandsbeamten dann auch eine Urkunde gegeben hat, aber dazu müsste es ja dann eine rechtliche Regelung geben.

Thomber:
Nun, beim Land BERLIN würde mich tatsächlich NICHTS mehr verwundern, aber, dass Sie dir die A10 nicht gönnen würden, glaube ich nicht.

Casa:
Eine Versetzung ist nur statusgleich möglich. Statusamt ist das Amt A10, unabhängig davon, ob es Beförderungsamt, Eingangsamt, Mondamt oder Spezialamt heißt.
Im Wege der Raubernennung halte ich es für möglich, dass du in ein Amt A9 ernannt wirst. Allerdings musst du diese Urkunde nicht annehmen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version