Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Anhebung gD BW
Thomber:
--- Zitat ---Raubernennung
--- End quote ---
und Land Berlin au contraire ;D
mmp:
--- Zitat von: Casa am 05.02.2025 08:43 ---Eine Versetzung ist nur statusgleich möglich.
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Das Einverständnis des Bewerbers vorausgesetzt, ist auch eine Versetzung in ein anderes (niedrigeres) Statusamt möglich.
Vgl. § 15 BeamtStG
Casa:
--- Zitat ---Das Einverständnis des Bewerbers vorausgesetzt, ist auch eine Versetzung in ein anderes (niedrigeres) Statusamt möglich.
Vgl. § 15 BeamtStG
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Danke, das ist mir eben auch aufgefallen. Ich ging stillschweigend davon aus, dass er das nicht will.
MrPlatin96:
--- Zitat von: Gewerbler am 05.02.2025 07:42 ---Was meinst du mit angehoben und nicht befördert? Bist du dann nicht vom Inspektor zum Oberinspektor geworden? Sondern immer noch Inspektor und kriegst einfach die höhere Besoldung?
Ich vermute doch, dass Neuanstellungen seit der Reform als Oberinspektor durchgeführt werden. Könnte mir vorstellen, dass man aus praktischen Gründen nicht alle betroffenen Bestandsbeamten dann auch eine Urkunde gegeben hat, aber dazu müsste es ja dann eine rechtliche Regelung geben.
--- End quote ---
In BW wurde 2022 das Eingangsamt von A9 auf A10 im gD angehoben im Dezember, wurde im Oktober 22 auf Probe ernannt als Steuerinspektor und im Dezember „übergeleitet“.
@alle: danke für eure Einschätzungen !
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