Liebe Community,
ich bin bezüglich der Eingruppierung anderer Auffassung als mein Arbeitgeber.
Ausgangslage:
Ich bin bestellt als "Leiter der Fachweiterbildung für Notfallpflege".
Unsere Weiterbildungsstätte ist staatlich anerkannt und führt diese Weiterbildung nach landesrechtlichen Regelungen durch.
Im Organigramm sind wir unter dem Bereich Fort- und Weiterbildung verordnet, die Pflegeschule wird hierzu parallel dargestellt, hier gibt es eine GB-Leitung und eine übergeordnete Leitung des Bereiches Fort- und Weiterbildung.
In der Weiterbildungsverordnung wird für die Leitung der Weiterbildungsstätte eine wissenschaftliche Hochschulausbildung vorausgesetzt, über die ich verfüge.
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass eine Eingruppierung in die E13 erfolgen soll.
Meiner Auffassung muss diese nach E14 erfolgen.
Anlage 21:
Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für medizinische Berufe
(Schulen)
Entgeltgruppe 13
1. Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und –
soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – erfolgreich absol-
viertem Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und
ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 als Leiterinnen oder Leiter
einer Schule.
Entgeltgruppe 14
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 als stellvertretende Leiterinnen
oder Leiter oder als Fachbereichsleiterinnen oder Fachbereichsleiter einer
Schule.
3. Lehrkräfte in der Pflege
regelt das analog, allerdings sind die Formulierungen nicht wirklich passend.
Entgeltgruppe 13
1. Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und –
soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit erfolgreich ab-
solviertem Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit entsprechender Tätig-
keit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 als Leiterinnen oder Leiter
einer Hebammenschule.
Entgeltgruppe 14
1. Stellvertretende Leiterinnen und Leiter einer Pflegeschule.
2. Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter einer Pflegeschule.
Wie schätzt ihr die Eingruppierung ein?