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TV-L BY Verwaltungsdienst, Mindestarbeitszeit?

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Faunus:

--- Zitat von: troubleshooting am 10.02.2025 14:55 ---
Du willst doch nicht ernsthaft erzählen, dass Abendveranstaltungen automatisch für jeden MA verpflichtend angeordnet werden können? Erst recht unabhängig von der eigentlichen Tätigkeit? Danke für die Erheiterung.

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Deine Fragen lassen sich ganz leicht beantworten: Nein! Nein! Und was genau erheitert Dich jetzt?

Ich verweise auf Post #12. Solange es nicht geklärt ist... k.A.!

Und was wäre jetzt arbeitsrechtlich ein Verstoß, wenn vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht wird und 3x im Jahr angeordnet wird für 30 min von 19.00 -19.30 am Freitag Abend Karten zu kontollieren?
Ob es sich so verhält, k.A
Ich verweise auf Post #12
Aber ich bin mir sicher, dass eine Rechtschutversicherung in diesem hypothetischen Fall nichts bringt.

Wäre interessant, was in der Dienstvereinbarung "Arbeitszeit " von diesem AG steht?
Gleitzeitreglung mit Arbeitsbeginn möglich ab 6 bis maximal 20 Uhr, usw. => und verloren! Oder bist Du anderer Meinung?

Faunus:

--- Zitat von: jolanta am 05.02.2025 12:13 ---Ist ein solcher kurzfristiger Einsatz zulässig oder unbillig? (falls möglich, mit Verweis auf die Textform).

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--- Zitat von: jolanta am 06.02.2025 13:38 ---Insofern ist die Ticketkontrolle am Einlass ja keine "Bereitschaft", weil die Arbeit in jedem Fall tatsächlich da ist. Folglich habe ich gedacht, dass die Aufgabe eher "Arbeit auf Abruf" wäre, und diese ist eben weder vertraglich vereinbart, noch geregelt. - Oder handelt es sich einfach um angeordnete Überstunden außerhalb der Rahmenzeit?

War der Einsatz am Abend jetzt kurzfristig oder schon länger geplant?

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Diese Aussagen sind  iirgendwie widersprüchlich: erst ein kurzfristiger Einsatz und dann "ist keine Bereitschaft".
Musstest Du für jdn kurzfristig einspringen, der schon lange eingeplant war und dann ausgefallen ist?



--- Zitat von: jolanta am 05.02.2025 12:13 ---Unabhängig von der Einordnung: irgendwo habe ich gefunden, dass - wenn nichts anderes geregelt ist - als Mindestarbeitszeit das §12 TZBfG gilt, und an einer anderen Stelle, dass zumindest die angebrochene Stunde aufgerundet werden und die Fahrtzeit anerkannt werden muss. Dass wir pro Einsatz je nach Wohnentfernung 1-4 Std. Zeitaufwand für einen Dienst von anerkannt 15 -45 min. haben, kann m.E. einfach nicht richtig sein.

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Gibt es in Eurem Haus eine Vereinbarung zu  Dienstreise?
30 min - 2 h Fahrzeit einfach  müssten eigentlich als Dienstreise beantragt werden - schon aus versicherungstechnischen Gründen. Passiert das? Und die anfallenden Kosten müssten übernommen werden.
Kommt jemand von Euch mit dem normalen Arbeittag, Fahrlenkzeit und Abenddienst über 12 Stunden?

MoinMoin:

--- Zitat von: troubleshooting am 10.02.2025 14:55 ---Wenn die Tätigkeit nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, kann der AG wünschen, mehr aber auch nicht. Diese Beurteilung überlasse ich lieber Fachleuten - in dem Fall Arbeitsrechtler - siehe Rechtschutz.

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Das ist richtig, nur dürfte die Tätigkeit von dem normalen AV eines TVöD Angestellten gedeckt sein und da kann ich mir dann wünschen was ich will.

Natürlich ist es einfacher und produktiver, wenn man fragt wer will und dann halt auch noch ne übertariflich Bezahlung anbietet.

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