Hallo zusammen,
ich bin seit 2019 Beamter in Baden-Württemberg, seit 2021 auf Lebenszeit.
Von 2016 bis 2019 habe ich in die deutsche Rente eingezahlt, also weniger als 5 Jahre. Ich habe keinen Rentenanspruch in anderen Ländern.
Das LBV betrachtet die Jahre von 2016 bis 2019 als mit der Verbeamtung verbunden/relevant, um sie für die Pension zu zählen.
Selbst wenn ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden wollte, würde ich nicht in der deutschen Rentenversicherung nachversichert, da ich Anspruch auf Altersgeld hätte. Die Beiträge, die ich von 2016 bis 2019 gezahlt habe, sind für mich also "wertlos".
In meinem Fall scheint es sinnvoll zu sein, sich die Beiträge zur deutschen Rente erstatten zu lassen, aber ich wollte um eine Überprüfung bitten. Ergibt das einen Sinn?
Frohe Osterfeiertage auch!