Autor Thema: [BW] Rentenbeiträge erstatten lassen  (Read 1912 times)

freundlicherauslaender

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[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« am: 18.04.2025 15:39 »
Hallo zusammen,

ich bin seit 2019 Beamter in Baden-Württemberg, seit 2021 auf Lebenszeit.
Von 2016 bis 2019 habe ich in die deutsche Rente eingezahlt, also weniger als 5 Jahre. Ich habe keinen Rentenanspruch in anderen Ländern.
Das LBV betrachtet die Jahre von 2016 bis 2019 als mit der Verbeamtung verbunden/relevant, um sie für die Pension zu zählen.

Selbst wenn ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden wollte, würde ich nicht in der deutschen Rentenversicherung nachversichert, da ich Anspruch auf Altersgeld hätte. Die Beiträge, die ich von 2016 bis 2019 gezahlt habe, sind für mich also "wertlos".

In meinem Fall scheint es sinnvoll zu sein, sich die Beiträge zur deutschen Rente erstatten zu lassen, aber ich wollte um eine Überprüfung bitten. Ergibt das einen Sinn?

Frohe Osterfeiertage auch!

Ozymandias

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Antw:[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« Antwort #1 am: 18.04.2025 20:20 »
Zitat
Das LBV betrachtet die Jahre von 2016 bis 2019 als mit der Verbeamtung verbunden/relevant, um sie für die Pension zu zählen.

Ist das wirklich so, wäre mir neu? Zu 100% werden Zeiten entweder in dem einen oder anderen System gezählt und Zahlungen dafür geleistet.

Es kann unter Umständen einen Sinn ergeben, die Rente nicht auszuzahlen, sondern noch freiwillig einzahlen, um auf 5 Jahre zu kommen.

Unter anderem deshalb:
https://lbv.landbw.de/-/erhohung-des-ruhegehaltssatzes
Das gilt bei bestimmtne Konstellationen. In Zukunft dürfte es die Rente auch erst später als mit 67 geben. Das lohnt sich ggf. wenn man nicht auf den Höchstsatz der Pension kommt.

Aber auch:
Auf die Rente gibt es einen 102 Euro Steuerfreibetrag pro Jahr.
Es gibt einen 8% Zuschuss für die PKV.

Aber:
Wenn man die Rente auszahlen lässt und selber gut anlegt, hat man vermutlich am Ende mehr Geld.
Wenn man das Geld nutzt, um Löcher zu stopfen, hat man weniger.

freundlicherauslaender

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Antw:[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« Antwort #2 am: 19.04.2025 11:15 »
Vielen Dank für die verschiedenen Informationen.

Zitat
Das LBV betrachtet die Jahre von 2016 bis 2019 als mit der Verbeamtung verbunden/relevant, um sie für die Pension zu zählen.

Ist das wirklich so, wäre mir neu? Zu 100% werden Zeiten entweder in dem einen oder anderen System gezählt und Zahlungen dafür geleistet.

Ich glaube, mein Fall ist der, der im Vordrucke 2190, Abschnitt 1.2.2, Punkt a) beschrieben ist:

Vordienst- und Ausbildungszeiten bis zu einer Gesamtzeit von 5 Jahren,
a) die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
abgeleistet wurden
- hauptberufliche Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, sofern der Beamte Fachkenntnisse erworben hat, die für die Wahrnehmung des späteren
Amtes förderlich sind,

MrPlatin96

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Antw:[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« Antwort #3 am: 23.04.2025 16:08 »
Soweit ich weis, werden die rentenversicherungspflichtigen Jahre nicht mitgezählt. Zumindest habe ich es bei mir so verstanden gehabt. Ich habe den Antrag bereits ausgefüllt und wenig später auch die Beiträge erhalten (die Arbeitnehmerbeiträge).

Rentenonkel

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Antw:[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« Antwort #4 am: 23.04.2025 17:57 »
Es gibt diverse Gründe, sich die Beiträge vielleicht dich nicht auszahlen zu lassen.

Zum einen wird mit der Beitragserstattung das gesamte bisherige Versicherungskonto gelöscht. Es gehen demnach auch Anrechnungszeiten wie Schul- und Hochschulzeiten und Arbeitgeberbeiträge mit unter.

Es ist denkbar, dass die fünf Jahre später durch eine Nebenbeschäftigung, Pflege eines Angehörigen oder durch Scheidung aufgefüllt werden.

Zum anderen kann es passieren, dass der Dienstherr bei dem Antrag auf Pension einen aktuellen Versicherungsverlauf verlangt. Sollten die Beiträge dann erstattet sein, kann es sein, dass die dann auch nicht mehr als ruhegehaltfähig gelten.

Auch kann es in bestimmten Konstellationen tatsächlich Sinn machen, die 5 Jahre aufzufüllen.

Aus diesen Gründen wäre ich mit einer Erstattung vor der Pensionierung sehr vorsichtig.

Schmitti

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Antw:[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« Antwort #5 am: 24.04.2025 08:24 »
Ich glaube, mein Fall ist der, der im Vordrucke 2190, Abschnitt 1.2.2, Punkt a) beschrieben ist:
Vordienst- und Ausbildungszeiten bis zu einer Gesamtzeit von 5 Jahren,
a) die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
abgeleistet wurden
- hauptberufliche Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, sofern der Beamte Fachkenntnisse erworben hat, die für die Wahrnehmung des späteren Amtes förderlich sind,
Vorsicht, Stolperstein! Auch wenn das beim Fragesteller zutreffen mag, so muss man feststellen, dass das eine absolute Ausnahme ist. Denn die Rechtssprechung hat obigen Fall soweit konkretisiert, dass das nur Fälle betreffen kann, wo sich an das privatrechtliche Arbeitsverhältnis direkt das Beamtenverhältnis auf Probe angeschlossen hat. Ein BV auf Widerruf reicht dazu nicht aus!

Rentenonkel

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Antw:[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
« Antwort #6 am: 24.04.2025 08:56 »

Ist das wirklich so, wäre mir neu? Zu 100% werden Zeiten entweder in dem einen oder anderen System gezählt und Zahlungen dafür geleistet.


Es gibt tatsächlich Zeiten, die sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden als auch in der Beamtenversorgung. ( bspw Wehr- und Zivildienst).

Die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgt dann allerdings wieder in der Beamtenversorgung.

Will heißen: Solange die Höchstversorgungsgrenze nicht erreicht ist, ist es denkbar, aus beiden Systemen für ein und dieselbe Zeit Anwartschaften zu erhalten.