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[NW] Anspruch Familienzuschlag / Kinderzuschlag ledig
ltu1580:
Liebe Forumteilnehmer,
ich habe folgenden Sachverhalt. Ich bin in die Wohnung meiner Lebensgefährtin zusammengezogen. Wir sind nicht verheiratet und haben auch keine eingetragene Partnerschaft. Sie bringt ein Kind in die Beziehung mit ein. Wir wohnen gemeinsam und sie bezieht einen Unterhaltsvorschuss. Habe ich einen Anrecht auf Familienzuschlag? Ich bin selbst Beamter im Land NRW.
Kleeblatt:
Nein, da es sich weder um ein leibliches, noch ein Stiefkind handelt.
ltu1580:
Und was ist mit der Erlärung zum Familienzuschlag wegen Aufnhame einer Person in die eigne Wohnung?
Rentenonkel:
Ein Familienzuschlag kann dann in Betracht kommen, wenn man demjenigen, den man in den Haushalt aufgenommen hat, rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet ist.
Eine sittliche Unterhaltspflicht gegenüber der Lebensgefährtin wäre beispielsweise anzunehmen, wenn Du sie geschwängert hättest. Dann könnte man ab Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist für die Lebensgefährtin den Familienzuschlag wegen sittlicher Unterhaltspflicht erhalten.
Eine rechtliche Unterhaltspflicht zum Kind der Lebensgefährtin besteht derzeit nicht. Eine sittliche Unterhaltspflicht ist nicht anzunehmen, wenn für den Unterhalt der aufgenommenen Person andere Mittel zur Verfügung stehen. Dazu gehören bspw der Unterhaltsanspruch gegenüber der Lebensgefährtin und gegenüber dem Kindesvater, Kindergeld und andere, kindbezogene Leistungen, die vorrangig in Anspruch genommen werden müssen.
Casa:
Was sagst die Bezügestelle dazu?
Zuerst würde ich die Bezügestelle fragen, statt in einem Forum.
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