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Stellenweshsel von NRW nach Bayern? Altersgeld? Nachversicherung?

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Sonnenblume11:
@ich1974: Abordnung: Wie sieht es genauer damit aus? Danke

@Rentenonkel: Danke für deine ausführliche Erklärung.

ich1974:
Bei einer Abordnung bleibt dein bisheriger Dienstherr erhalten, dieser "leiht" dich quasi an einen anderen Dienstherren aus. Ob das möglich ist, musst du mit beiden Dienstherren klären.

Solltest du deinen Beamtenstatus kündigen, muss dich dein Dienstherr in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Du erhältst dann keine Pension sondern eine Rente aus der GRV (Altersgeld). Dein Beamtenstatus ist futsch, evtl. musst du dich weiterhin oder im Rentenalter in der PKV krankenversichern.

Rentenonkel:

--- Zitat von: ich1974 am 19.08.2025 13:10 ---
Solltest du deinen Beamtenstatus kündigen, muss dich dein Dienstherr in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Du erhältst dann keine Pension sondern eine Rente aus der GRV (Altersgeld). Dein Beamtenstatus ist futsch, evtl. musst du dich weiterhin oder im Rentenalter in der PKV krankenversichern.


--- End quote ---


Wenn man das Beamtenverhältnis aufgibt, wird man entweder

a) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhält später eine Altersrente oder
b) wird nicht nachversichert und erhält im Alter vom ehemaligen Dienstherrn ein Altersgeld (also eine abgespeckte Pension für die Zeit, in der man Beamter war). Die Variante Altersgeld schließt eine Nachversicherung in der Rentenversicherung aus.

Allerdings gibt es für b) zwar im Bund, aber noch nicht in allen Bundesländern, eine gesetzliche Grundlage. Daher ist die Variante b) nicht für alle Beamten möglich.

Ob das überhaupt sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und da habe ich schon an anderer Stelle sehr ausführlich was zu geschrieben.

ich1974:
@Rentenonkel

Wie sieht das in beiden Varianten mit der Krankenversicherung aus?
Gilt für beide Varianten die 9/10 Regelung bei der KvDR?

Rentenonkel:
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) setzt unter anderem den Bezug einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Daher wäre zunächst die Frage zu klären, ob ohne die Nachversicherung ein solcher Anspruch überhaupt dem Grunde nach entstehen würde.

Der Bezug des Altersgeldes löst alleine keine Pflichtversicherung in der KVdR aus. Man müsste sich dann weiterhin freiwillig (oder privat) versichern, solange man keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung realisieren kann.

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