Wenn Du beim neuen Dienstherrn in Bayern als Beamtin im Rahmen der Versetzung übernommen wirst, übernimmt auch der neue Dienstherr die Verpflichtung, die vorherigen Zeiten im Rahmen der späteren Pensionierung als ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu übernehmen.
Sollte eine Einstellung als Beamtin nicht in Frage kommen und der Arbeitgeber in Bayern bietet Dir eine Beschäftigung als Tarifbeschäftigte an, dann wirst Du aus den Zeiten in NRW in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und bekommst dafür später eine gesetzliche Rente. Altersgeld gibt es in NRW nicht.
Wenn Anfang 2027 eine Rückkehr nach NRW ansteht, müsste dann wiederum bei einem Arbeitgeber in NRW eine Stelle gesucht werden, die entweder wieder im Rahmen der Versetzung als Beamtin erfolgen kann oder als Tarifbeschäftigte.
Bei dem Antrag auf Versetzung kann der alte Dienstherr zustimmen, muss aber nicht. Das hängt daher sowohl von der Bereitschaft des neuen Dienstherrn ab, einen als Beamtin zu übernehmen, als auch von dem alten Dienstherrn ab, seine Beamtin überhaupt freiwillig abzugeben. Das wäre dann ja sogar zweimal durchzuführen, einmal von NRW nach Bayern und dann wieder zurück nach NRW. Selbst wenn es einmal klappt, gibt es keine Garantie, dass der alte Dienstherr dich dann als Beamtin zurück haben will, wenn du einmal gegangen bist. Typischerweise sind Dienstherrn aber erstmal nicht so ganz begeistert, wenn man erst einmal weg ist und dann nach einem vergleichsweise kurzen Zeitraum doch wieder zurück will.
Es kann auch eine Raubernennung ohne Zustimmung des alten Dienstherrn erfolgen, dass ist jedoch eher selten, weil so der neue Dienstherr auch für die Vordienstzeiten ohne finanziellen Ausgleich die Lasten der späteren Pension vollständig alleine tragen muss.
Ob und inwieweit das eine oder andere von Erfolg gekrönt sein kann, hängt demnach von vielen Faktoren ab, die man dir hier kaum abschließend beantworten kann.
Sehr viel vielversprechender erscheint es, dass Beamtenverhältnis weiterhin bis 2027 ruhen zu lassen (sofern das möglich ist) und dann einfach 2027 wieder ins alte Beamtenverhältnis zurück zu kehren.