Autor Thema: Dienstjubiläum bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses  (Read 823 times)

Camue

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Hallo an alle Lesenden und Helfenden,

auf mich kam eine Frage zu bezüglich Dienstjubiläum.
Eine Kollegin hat 1979 mit ihrer Ausbildung im öffentlichen Dienst begonnen, dann bis Ende 2006 bei unterschiedlichen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst gearbeitet, dort wurde dann auch 2004 das 25jährige Jubiläum "gefeiert".
Dann ging die Kollegin für zwei Jahre zu einem anderen Arbeitgeber (nicht öffentlicher Dienst).
Anfang 2009 fing Sie bei ihrem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) an.

Nun fragte Sie in der Personalabteilung wann ihr 40 jähriges Jubiläum ist?
Als Antwort erhielt Sie das ihr 25 jähriges Dienstjubiläum erst erreicht wird wenn Sie in Rente ist. Vom 40erJubi wurde nichts gesagt.

Ist das richtig?
Auf welche Gesetze oder Urteile beruft sich aller Wahrscheinlichkeit nach der Arbeitgeber?

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Beste Grüße
Camue

Rowhin

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Das dürfte leider so korrekt sein, siehe:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tv-l-office-professional/jubilaeumsgeld_idesk_PI15539_HI1624808.html

Sogar bei Wechsel zwischen AGs im ÖD ist man hier nicht immer fein raus:

Zitat
Wechselt ein Beschäftigter mehrfach zwischen verschiedenen vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfassten Arbeitgebern, wird bei Berechnung der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD/TV-L nur die Zeit in einem Arbeitsverhältnis bei dem unmittelbar vorherigen Arbeitgeber berücksichtigt. Zeiten in einem davor liegenden früheren Arbeitsverhältnis – also dem vorletzten und weiter zurückliegenden Arbeitsverhältnissen – bleiben unberücksichtigt.

Gleiches gilt nach dem zitierten BAG-Urteil für einen mehrfachen Wechsel zwischen anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern i. S. d. § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD/TV-L.

ich1974

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Da bereits 2004 ein Dienstjubiläum erreicht wurde waren hier wahrscheinlich noch die Bestimmungen des BAT einschlägig. Hier konnten vermutlich alle Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst anerkannt werden. Selbst ein Ausbildungsverhältnis konnte auf Antrag als Jubiläumszeit anerkannt werden. Mit dem Wechsel in den TVöD sind diese Regelungen jedenfalls hinfällig. Somit sollte die Aussage der PA richtig sein.

Camue

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Herzlichen Dank
an @Rowin und @ich1974 für Eure schnelle und ausführliche Antwort.

Liebe Grüße aus dem Tarifdschungel
Camue

P.S. Goldstrand wäre mir lieber ;D