Das sehe ich etwas anders.
Wenn die Debeka gezahlt hätte, bevor man die Arztrechnung selbst bezahlt hätte, wäre das Geld verbraucht und man wäre entreichert.
Wenn die PKV allerdings erst ein Jahr später zahlt, obwohl sie vorher die Leistung abgelehnt hat, dann war zu dem Zeitpunkt des Geldzuflusses zum einen die Rechnung sicherlich schon bezahlt und zum anderen kann man sich nicht auf Entreicherung berufen, wenn man aus einer Quelle Geld erhält und sich der Erkenntnis verschließt, dass man es nicht behalten darf. Durch die Mitteilung aus September 2023 hätte man erkennen können, dass es sich hierbei mit einiger Wahrscheinlichkeit um einen Irrtum handelt.
Man hätte daher nach Eingang der Zahlung bei der Versicherung nachfragen müssen, ob es um einen Irrtum handelt oder die Versicherung im Nachhinein ihre Rechtsauffassung geändert hat und jetzt doch die Rechnung bezahlen möchte.