Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Dienstunfähigkeit - anderer Job
Casa:
--- Zitat --- Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
--- End quote ---
In dem Falle mache ich das nicht.
Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.
NrwLehrerin:
--- Zitat von: Casa am 09.02.2025 10:12 ---
--- Zitat --- Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
--- End quote ---
In dem Falle mache ich das nicht.
Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.
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😂 ist das eine Forumskrankheit? Wenn man die Frage nicht beantworten kann oder will, könnte man sich ja auch einfach gar nicht äußern … 😂 trotzdem danke für Deinen Input 👌🏻
clarion:
Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.
Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.
NrwLehrerin:
--- Zitat von: clarion am 10.02.2025 06:50 ---Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.
Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.
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Vielen Dank! Es geht nicht ums Geld !
Also, falls irgendwer eine Antwort auf meine Frage geben kann, wäre ich ihm wirklich sehr sehr dankbar!
Rentenonkel:
Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).
Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung übersandt.
Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähigkeiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.
Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.
Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.
Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.
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