Autor Thema: Dienstunfähigkeit - anderer Job  (Read 1916 times)

NrwLehrerin

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Dienstunfähigkeit - anderer Job
« am: 08.02.2025 18:22 »
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage, auf die leider trotz intensiver Suche noch keine Antwort gefunden habe. Ich habe auch hier gesucht. Also bitte nicht direkt schlachten, wenn ich was übersehen habe ;)

Mir droht aufgrund von massivem Mobbing die Dienstunfähigkeit. Ich bin noch keine 50 und habe spät angefangen, so dass ich wohl nur etwas mehr als die Mindestversorgung hätte, was aufgrund von Miete etc. nicht reichen würde. Nehmen wir an, die Dienstunfähigkeit ist unvermeidbar und tritt tatsächlich einen. Nehmen wir weiter an, ich habe vor meinem Lehrer Dasein einen anderen Job gelernt, z.B. Krankenschwester. Dürfte ich dann Vollzeit in diesem Beruf arbeiten? Was ich bereits verstanden habe ist, dass finanziell alles oberhalb der fiktiven Maximalpension verrechnet wird. Das finde ich auch völlig in Ordnung, schließlich geht es mir nicht darum mich zu bereichern und ich habe das ja auch nicht so geplant. Was ich hingegen nicht verstanden habe, wie es dann mit der Sozialversicherung aussieht in einem eigentlich sozialversicherungspflichtigen Job? Ich finde die Vorstellung schrecklich am Ende unverschuldet den Job nicht mehr ausüben zu können und dann die nächsten 20 Jahre zwangsweise spazieren zu gehen und finanziell keine Möglichkeit mehr zu haben, mir beruflich woanders etwas Neues auszubauen.
Für eure Hilfe danke ich euch sehr !
Herzliche Grüße
Nicole

Casa

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #1 am: 08.02.2025 18:35 »
Ist eine andere Schule keine Option? Schulamt? Lehrerfortbildung? Uni?

Nebentätigkeiten bis 8h / Woche sind unproblematisch. Bei mehr müsste ich nachlesen, mache dir aber jetzt schonmal wenig Hoffnung auf eine positive Antwort.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #2 am: 08.02.2025 18:58 »
Besten Dank. Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
Es geht mir um die von mir beschriebene Fragestellung. Dass eine geringfügige Nebentätigkeit wie von Dir beschrieben analog zur Nebentätigkeit bei Aktiven ist, weiß ich.

clarion

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #3 am: 09.02.2025 08:35 »
Du scheinst laut Nick Lehrerin zu sein.  Kannst Du nicht an eine andere Schule?

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #4 am: 09.02.2025 09:27 »
Du scheinst laut Nick Lehrerin zu sein.  Kannst Du nicht an eine andere Schule?

Vielen Dank für Deine Antwort. Lehrerin ist richtig. Natürlich ist vorrangiges Ziel im Dienst zu bleiben.
Aus therapeutischer Sicht, muss ich mich aber auch mit dieser Option beschäftigen. Daher wünsche ich mir (auch zu meiner Beruhigung) sehr eine Antwort auf meine Frage.
Herzlichen Dank!

Casa

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #5 am: 09.02.2025 10:12 »
Zitat
Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.

In dem Falle mache ich das nicht.


Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #6 am: 09.02.2025 15:27 »
Zitat
Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.

In dem Falle mache ich das nicht.


Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.

😂 ist das eine Forumskrankheit? Wenn man die Frage nicht beantworten kann oder will, könnte man sich ja auch einfach gar nicht äußern … 😂 trotzdem danke für Deinen Input 👌🏻

clarion

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #7 am: 10.02.2025 06:50 »
Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.

Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #8 am: 10.02.2025 09:04 »
Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.

Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.

Vielen Dank! Es geht nicht ums Geld !
Also, falls irgendwer eine Antwort auf meine Frage geben kann, wäre ich ihm wirklich sehr sehr dankbar!

Rentenonkel

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #9 am: 10.02.2025 09:55 »
Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).

Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung über­sandt.

Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähig­keiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.

Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.

Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.

Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #10 am: 10.02.2025 12:07 »
Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).

Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung über­sandt.

Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähig­keiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.

Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.

Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.

Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.

Vielen. Dank! Das weiß ich alles … Scheinbar wird meine Frage nicht ganz klar, daher versuche ich es nocheinmal:

Wie geht ein potentiell anderer AG mit dem Status Dienstunfähigkeit rein formal juristisch um? Er kann ja den Betreffenden nicht einfach sozialversicherungspflichtig nebenher beschäftigen oder? Es gibt ja nunmal Fälle von Dienstunfähigkeit und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die erste Person bin, die diese Frage hat….

Rentenonkel

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #11 am: 10.02.2025 13:08 »
Eine vorhandene Dienstunfähigkeit steht einem sozialversicherungspflichtigem Job nicht entgegen. Selbstverständlich darf jeder Arbeitgeber auch Arbeitnehmer einstellen, die dienstunfähig sind. Er kann im Zweifel die Einstellung von einer Untersuchung des Werksarztes bzw. Amtsarztes abhängig machen, der dann feststellt, ob der künftige Arbeitnehmer den quantitativen (also zeitlichen) und qualitativen Anforderungen (also zum Beispiel körperliche Zwangshaltung, Heben und Tragen von Lasten, usw.) gewachsen ist.

Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Das ist am ehesten mit "Berufsunfähig" zu vergleichen. Auch Menschen, die berufsunfähig sind, dürfen im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten in schlechter bezahlten Jobs unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes noch arbeiten.
« Last Edit: 10.02.2025 13:19 von Rentenonkel »

Agrotom

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #12 am: 10.02.2025 21:05 »
Ich habe das alles schon hinter mir.  Einer neuen Tätigkeit im Ruhestand im angemessenen Umfang steht nichts entgegen. Zu beachten wäre die Hinzuverdienstgrenze und die drohende Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen. Der Minijob oder die Selbstständigkeit sind da zumeist die bessere Alternative.  Du kannst mir gerne eine PN schreiben.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #13 am: 10.02.2025 23:37 »
Ich habe das alles schon hinter mir.  Einer neuen Tätigkeit im Ruhestand im angemessenen Umfang steht nichts entgegen. Zu beachten wäre die Hinzuverdienstgrenze und die drohende Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen. Der Minijob oder die Selbstständigkeit sind da zumeist die bessere Alternative.  Du kannst mir gerne eine PN schreiben.

Vielen Dank! Ich kann hier niemanden anschreiben, weiß aber leider nicht warum. Wenn ich auf ein Profil gehe, steht da, dass das nicht angezeigt werden kann…? Kannst Du mir schreiben :)? Lieben Dank und Gruß

Agrotom

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #14 am: 11.02.2025 10:01 »
Ich kann leider auch keine  Mitteilungen versenden.  Vielleicht muss diese Funktion für neue Mitglieder noch freigegeben werden.