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[Allg] amtsangemessene Tätigkeit
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veritas:
Hallo zusammen, ich benötige Euren Rat. Ich bin kommunaler Beamter. Ich leite seit mehreren Jahren ein klassisches Querschnittsamt. Zu Jahresbeginn wurde meinem Querschnittsamt ein weiteres Sachgebiet (klassische Gefahrenabwehr) zugeordnet. Dieses Sachgebiet bildete früher neben zwei weiteren Sachgebieten ein eigenständiges Amt, welches jedoch aufgelöst wurde. Die beiden anderen Sachgebiete wurden zu einem neuen eigenständigen Amt, mit neuem Amtsleiter. Wie gesagt, das 3. Sachgebiet wurde meinem Amt per Organisationsverfügung zugewiesen. Seither habe ich im Amt die doppelte Anzahl unterstellter Mitarbeiter und zusätzlich mehrere komplett neue Aufgabengebiete.
Nunmehr erhielt ich ein Schreiben des P-Amtes, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Zuordnung des SG zum Querschnittsamt erfolgt sei. Meine Aufgaben, meine Eingruppierung und meine Arbeitszeit würden von dieser Zuordnung jedoch unberührt bleiben.
Ich bin jetzt tatsächlich etwas unsicher, wie ich mich verhalten soll. Selbstverständlich wird meine Aufgabe als „Amtsleiter“ von dieser Zuordnung nicht berührt, meine konkret funktionellen Aufgaben aber sehr wohl. Ich muss sagen, dass ich schon vor der Zuordnung in meinem Amt aufgrund zu geringen Personals komplett überlastet war, was meinem Dienstherrn auch bekannt ist. Da hieß es in den Vorbesprechungen, dass gleichen wir schon mit zusätzlichem Personal aus – ich bin gespannt. Gleichzeitig hieß es, wir schauen uns natürlich auch Ihre Besoldung an. Ob dies passiert ist, weiß ich nicht. Nun erhalte ich dieses Schreiben und fühle mich natürlich verschaukelt. Was haltet Ihr davon, was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
Talion:
--- Zitat von: veritas am 08.02.2025 21:36 ---Was haltet Ihr davon, was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
--- End quote ---
Mich woanders bewerben.
clarion:
Konkret fragen, ob eine Beförderung beabsichtigt ist. Möglichst solltest Du Deinen Vorgesetzten ins Boot holen. Beamte haben im Gegensatz zu Angestellten aber keinen Beförderungsanspruch.
Organisator:
--- Zitat von: veritas am 08.02.2025 21:36 ---Was haltet Ihr davon, was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
--- End quote ---
Kommunen haben typischerweis eine analytische Dienstpostenbewertung nach KGSt. Inwoeit würde ich beim Personalbereich nachfragen, ob eine Neubewertung durchgeführt wurde und warum sie keine Änderung erbracht hat.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter zwar ein Kriterium sein mag, aber jedoch nicht unbeding ausschlaggebend sein muss.
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