Autor Thema: Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen  (Read 2194 times)

Prüller

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hallo zusammen.
Eine Freundin von mir überlegt an einer privaten Schule in Niedersachsen als Lehrerin zu starten.
Sie hat einen Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften.
Was klar ist, es gibt immer nur einen befristeten Vertrag.
Die Frage stellt sich mit der Eingruppierung. Sind Sozialwissenschaften als Unterrichtsfach zu sehen, dann würde Sie in die Entgeltgruppe 11 kommen. Ansonsten in die Entgeltgruppe 10.
Wie ist eure Meinung, Erfahrung oder auch Wissen dazu?
E11 oder E10?

Beste Grüße

Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 335
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #1 am: 11.02.2025 09:10 »
Das ist grundsätzlich schon nicht so einfach zu beantworten, weil hier die unterschiedlichen Bundesländer stark unterschiedlich agieren.

Zusätzlich kann es normalerweise auch auf die Schulform ankommen, und auf das konkrete Fach, und ob da aktuell ein Mangel herrscht.

Bei einer privaten Schule wird es nochmal komplizierter. Es kann also sein, dass sich die Erfahrungen hier arg in Grenzen halten. Nur damit du dich nicht wunderst, wenn die Antworten ausbleiben. Aber vielleicht irre ich mich auch und es haben schon 5 Leute hier durchgemacht ;)

Von wem kommt denn die Aussage zu der Entgeltgruppe? Und wer entscheidet in diesem Fall, ob Sozialwissenschaften als Unterrichtsfach zu sehen ist?

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,928
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #2 am: 11.02.2025 10:40 »
Wird denn an der privaten Schule überhaupt der TV-L angewandt? Diese Frage wäre zuvorderst zu klären. Wenn ja, dann wird die Eingruppierung von Lehrkräften über den Anhang der Entgelt-Ordnung Lehrkräfte geregelt. Dabei sind jedoch offenbar andere Kriterien anzuwenden, z.B. ob "die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind". Das dürfte bei einem ausschließlich vorliegenden nicht-lehramts-bezogenenen Bachelor-Abschluss nicht der Fall sein. Weiterhin dürfte damit auch kein wissenschaftlicher Hochschulabschluss vorliegen.

Der Abschnitt 2 (Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, in der Tätigkeit von Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst) könnte passen, falls die Stelle tatsächlich die gleichen Aufgaben wie die einer ausgebildeten Lehrkraft beinhaltet. Dann könnten Ziffern 3 oder 4 greifen:

Zitat
3. 1Die Lehrkraft, die
a) eine Hochschulbildung oder
b) ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelorgrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss abgeschlossen hat, und
die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat,
ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die nach Satz 2 der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie im Eingangsamt eingestuft wäre, wenn sie nach Maßgabe von Ziffer 2 Satz 2 im Beamtenverhältnis stünde. 2Es entspricht der Besoldungsgruppe A12/ A13 die Entgeltgruppe E10/ E11.

Zitat
4. 1Die Lehrkraft, die nicht mindestens die Voraussetzungen von Ziffer 3 Satz 1 erfüllt, ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die nach Satz 2 der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie im Eingangsamt eingestuft wäre, wenn sie nach Maßgabe von Ziffer 2 Satz 2 im Beamtenverhältnis stünde. 2Es entspricht der Besoldungsgruppe A12/A13 die Entgeltgruppe  E9b/E10.

Man müsste also klären,
*) in welcher Besoldungsgruppe entsprechend verbeamtete Lehrkräfte in der jeweiligen Schulform anfangen würden,
*) ob man "in mindestens einem Schulfach die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten" besitzt. Ich kenne mich im niedersächsischen Schulsystem nicht aus; aber mir fällt kein Schulfach ein, welches mit dem Studiengang "Sozialwissenschaften" gut umschrieben wäre. Am ehesten passt da noch die Protokollerklärung Nr. 11:

Zitat
Nr. 11 Eine Lehrkraft, die ein pädagogisches oder erziehungswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat und
an einer Förderschule eingesetzt wird oder sonderpädagogische Fördermaßnahmen durchzuführen hat, gilt als Lehrkraft, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat.

Wenn die betroffene Person also an einer Förderschule oder generell im Bereich Sonderpädagogik arbeiten will, dann dürfte die Eingruppierung gemäß Ziffer 3, sonst nach Ziffer 4 erfolgen.

Lämpel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 96
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #3 am: 11.02.2025 16:24 »
mir fällt kein Schulfach ein, welches mit dem Studiengang "Sozialwissenschaften" gut umschrieben wäre

Das entsprechende Fach heißt je nach Land/Schulform/Sekundarstufe unterschiedlich und zum Beispiel Politik, Wirtschaft/Politik, Gesellschaftslehre oder halt Sozialwissenschaften. Wenn man es auf Lehramt studiert gehören auch noch gleichgroße Anteile Soziologie und Wirtschaftswissenschaften dazu, es müsste aber möglich sein auch mit "nur" einem dieser Teilbereiche das Fach zu unterrichten (ich kenne Fälle wo das so passiert). Leute ohne zweites Staatsexamen dürfen das Fach meistens nicht in der Oberstufe unterrichten.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,928
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #4 am: 11.02.2025 21:50 »
Ah ok, kannte ich tatsächlich nicht unter dem Namen. Dann wäre nur zu entscheiden, ob ein Bachelor-Abschluss in einem Teilgebiet des Schulfachs aus Sicht der zuständigen Behörde ausreicht, um die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im gesamten Fach (und nicht nur vertretungs-/ aushilfsweise) sicherzustellen. Dass die Pädagogik- und Didaktik-Inhalte von Studium und Referendariat fehlen, ist ja schon eingepreist. Inwiefern der Bachelor vergleichbar ist mit den im 10-semestrigen Lehramtsstudium für das jeweilige Fach vermittelten Inhalten kann ich nicht einschätzen.

BeA13mter

  • Gast
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #5 am: 12.02.2025 17:56 »
Blöde Frage:
Wieso fragt sie nicht direkt bei ihrer künftigen Schule nach, wie sie eingruppiert wird oder welchen Vertrag sie bekommt? Ist doch besser als ein Ratespiel in einem Internetforum. 

Prüller

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #6 am: 12.02.2025 20:18 »
@BeA13mter
So blöd ist deine Frage nicht. Ich hatte es nur noch nicht geschrieben. Sorry, und danke für den Hinweis.

Nachgefragt wurde natürlich. Die Antwort war, sagen wir mal interessant.
Eingruppierung würde in E10 erfolgen, aber dann kam der Hinweis/Gegenfrage: "Oder könnten Sie uns sagen wo es schriftlich steht das Sozialwissenschaften als Unterrichtsfach gilt?"
Meiner Bekannten kam die Aussage genauso komisch vor wie mir, als Sie davon erzählte. Da ich aber schon viele Jahre hier im Forum lese dachte ich mir, vielleicht gibt es hier ja Personen die so einen Fall schon einmal hatten, oder aber besser im TVL sind als die Dame in die Person in der Personalabteilung der Schule.

Prüller

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #7 am: 12.02.2025 20:20 »
@cyrix42
Vielen Dank für deine ausführlichen Erläuterungen........

Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 335
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #8 am: 12.02.2025 20:56 »
[...]aber dann kam der Hinweis/Gegenfrage: "Oder könnten Sie uns sagen wo es schriftlich steht das Sozialwissenschaften als Unterrichtsfach gilt?"

Mal ganz abgesehen davon, dass wenn mir jemand so käme, ich schon dreimal überlegen würde, ob ich in dem Laden antworten will (gut, vllt ist der Rest ja besser als die Personaler...): was soll denn heißen, als Unterrichtsfach gilt. Sozialwissenschaften ist in verschiedenen Schulformen in verschiedenen Bundesländern ein Unterrichtsfach. In Niedersachsen heißt das Ganze wohl Gesellschaftslehre (siehe die Übersicht hier). Hängt man sich jetzt an der Schule daran auf, dass das nicht 1:1 derselbe Begriff ist?

Prüller

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #9 am: 12.02.2025 21:13 »
@Rowhin
Ich glaube leider ja. So kann halt Geld gespart werden.

BeA13mter

  • Gast
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #10 am: 12.02.2025 21:23 »
Da würde ich aber auch absagen, zum einen wegen E10, zum anderen wegen dieser Gegenfrage.

Gibt es nicht Möglichkeiten an staatlichen Schulen auszuhelfen oder zu arbeiten?
In Bayern gibt es z.B. viele gute Optionen für Quereinsteiger mit Studium, vielleicht ist gibt es so ähnliche Modelle ja auch in Niedersachsen, wo man dann langfristig viel besser wegkommt als befristete Verträge.


speckrippchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #11 am: 12.02.2025 22:16 »
Da würde ich aber auch absagen, zum einen wegen E10, zum anderen wegen dieser Gegenfrage.

Gibt es nicht Möglichkeiten an staatlichen Schulen auszuhelfen oder zu arbeiten?
In Bayern gibt es z.B. viele gute Optionen für Quereinsteiger mit Studium, vielleicht ist gibt es so ähnliche Modelle ja auch in Niedersachsen, wo man dann langfristig viel besser wegkommt als befristete Verträge.

Für den Quereinstieg benötigt man aber idR einen Master o.Ä., studiert dann noch "nebenbei" ein zweites Unterrichtsfach mit dem Ziel am Ende (nach einem z.B. berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst) die volle Lehrbefähigung zu erhalten.
Ein anderer Weg ist der Seiteneinstieg, da kann man z.B. auch mit einem Bachelor als Lehrkaft arbeiten hat aber keine weitere Möglichkeit sich "nebenbei" zu qualifizieren und bleibt am Ende immer Hilfslehrkraft mit befristeten Verträgen.
Manche Bundesländer nutzen die Wörter Quer-/Seiteneinstieg "anders rum".

Ohne Master wird es schwer in einem Bundesland überhaupt an die E11 zu kommen.
Private Schulen zahlen zudem meist schlechter als öffentliche Schulen und orientieren sich nur am ÖD.
Mit einem Bachelor gibt es langfristig wohl kaum eine sichere Perspektive im Schuldienst.
Ansonsten einfach mal bei den landesspezifischen Gewerkschaften im Bereich Bildung nachfragen, welche Optionen es gibt.


Lämpel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 96
Antw:Eingruppierung Lehrerin TVL in Niedersachsen
« Antwort #12 am: 13.02.2025 16:00 »
Ein anderer Weg ist der Seiteneinstieg, da kann man z.B. auch mit einem Bachelor als Lehrkaft arbeiten hat aber keine weitere Möglichkeit sich "nebenbei" zu qualifizieren und bleibt am Ende immer Hilfslehrkraft mit befristeten Verträgen.

Der "inoffizielle" Weg ist, das lange genug zu machen bis man einen entsprechenden Vertrag entfristen kann und somit dann unbefristet angestellt ist. Man geht da allerdings das Risiko ein, dass man einige Jahre lang immer wieder eine neue Vertretungsstelle finden muss und dann schließlich auch einen Vertrag braucht, der gut genug für einen Dauerzustand ist. (An einer Privatschule dürfte das nochmal schwieriger sein als im öD, wo es viele potentielle Arbeitsorte gibt.)