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Auszeit um einen neuen Job zu testen

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Henny0710:
Hallo Forenmitglieder,
Ich habe eine doch spezielle Frage.

Ich würde gerne einen neuen Job annehmen bzw. eine Firma aus der Familie übernehmen da diese aus Altersgründen nicht weitergeführt werden kann.
Könnte ich mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber freistellen lassen um den neuen Job zu testen?
Ist sowas möglich?

Rowhin:
Sonderurlaub nach §28 (natürlich ohne Fortzahlung deiner Bezüge) wäre hier evtl ein gangbarer Weg - sofern dein AG dieses Austesten. als "wichtigen Grund" anerkennt. Das mag natürlich schwer zu vermitteln sein, wenn er dich im Erfolgsfall ganz verliert. Normale Fälle für Sonderurlaub wie Studium oder sonstiges haben eher Vorteile für den AG, siehe auch https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sonderurlaub-211-wichtiger-grund_idesk_PI13994_HI1436919.html

Casa:
Oder du arbeitest nach deinem Dienst im Familienunternehmen. Das ist dann die Vorbereitung auf die oftmals notwendigen Tage mit mehr als 8 Stunden Arbeit.

Garfield:
Wenn der AG den Sonderurlaub nicht genehmigen will: Recht auf Teilzeit nutzen und soweit reduzieren, dass das Austesten der anderen Arbeit ermöglicht wird.

troubleshooting:
Kommt stark auf deinen AG an, theoretisch geht es, wie Rohwin schreibt nach §28.
Ich hatte das mal für eine Zusatzausbildung beantragt, die nichts mit dem Job zu tun hatte. Und genau, weil da kein Vorteil für den AG war, wurde es abgelehnt. Klar, lasse ich mich auch unbezahlt freistellen, um eine Fortbildung zu machen, die dem AG nutzt...

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