Moinmoin ins Landesforum,
für mich ergibt sich möglicherweise ein Wechsel des Dienstherren von Bund zu LSA (Kommune) auf eine A12 Stelle.
Derzeit bin ich A11 beim Bund mit Erfahrungsstufe 6 und BAL.
Die Stufe habe ich jedoch nur, weil mir der Bund meine 12 Jahre SaZ als Erfahrungszeit pauschal angerechnet hat, obwohl ich als Soldat nur im mD tätig war. (Feldwebel-Laufbahn)
Die Regularien des Landes Sachsen-Anhalt sind i.m.A. aber nicht so flexibel, weshalb ich hier anfrage, ob jemand, der sich ggf. mit dem LBesG LSA, der LBG LSA und dem BLV LSA auskennt und mir ggf. Auskunft darüber geben kann, ob es Spielraum bei der Anerkennung gibt.
Hintergrund ist, dass ich derzeit abwägen muss, ob sich ein Wechsel lohnt.
Meine Fahrzeit würde sich zwar um gut 2/3 verkürzen, demgegenüber stehen aber ein geringeres Grundgehalt, welche zwar durch den deutlich höheren FamZ II ( Verh. + 2 Kinder) ausgeglichen wird, jedoch später natürlich bei der Berechnung des Ruhegehaltes merkbar wird.
Hinzu kommt, dass ich erst sein Jahresbeginn A11 bin und nicht einschätzen kann, ob die Stehzeitenregelung, welche bei der Bundeswehr faktisch nicht mehr existiert, beim Land Sachsen-Anhalt noch Anwendung findet. Sollte dem so sein, könnte ich in erst zum 01/29 in A12 befördert werden.
Die A12 habe ich aber bei der Bundeswehr auch binnen der nächsten 4-5 Jahre nahezu sicher. Zudem bestünde in meiner jetzigen Dienststelle noch die Chance auf einen A13er DP, was bei der Kommune nicht der Fall wäre.
Ich bin derzeit total zufrieden mit meiner Verwendung und habe bis auf die Kilometer keinen Grund über einen Wechsel nachzudenken.
Aktuell fahre ich 37 Min (40 KM pro Strecke) bei der anderen Verwendung wären es nur knapp 10 Km mit 10 min Fahrzeit (Stadtverkehr)
Ich nehme auch gerne Empfehlungen oder Ratschläge an, sofern sie auch eine gewisse Begründung enthalten. Begründung deshalb: Evtl. habe ich ja den ein oder anderen Aspekt nicht bedacht.
Beste Grüße