Autor Thema: [SN] Spielraum bei Anerkennung Vordienstzeiten bei erster Stufenfestsetzung  (Read 1573 times)

Warzenharry

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Moinmoin ins Landesforum,

für mich ergibt sich möglicherweise ein Wechsel des Dienstherren von Bund zu LSA (Kommune) auf eine A12 Stelle.
Derzeit bin ich A11 beim Bund mit Erfahrungsstufe 6 und BAL.

Die Stufe habe ich jedoch nur, weil mir der Bund meine 12 Jahre SaZ als Erfahrungszeit pauschal angerechnet hat, obwohl ich als Soldat nur im mD tätig war. (Feldwebel-Laufbahn)

Die Regularien des Landes Sachsen-Anhalt sind i.m.A. aber nicht so flexibel, weshalb ich hier anfrage, ob jemand, der sich ggf. mit dem LBesG LSA, der LBG LSA und dem BLV LSA auskennt und mir ggf. Auskunft darüber geben kann, ob es Spielraum bei der Anerkennung gibt.

Hintergrund ist, dass ich derzeit abwägen muss, ob sich ein Wechsel lohnt.

Meine Fahrzeit würde sich zwar um gut 2/3 verkürzen, demgegenüber stehen aber ein geringeres Grundgehalt, welche zwar durch den deutlich höheren FamZ II ( Verh. + 2 Kinder) ausgeglichen wird, jedoch später natürlich bei der Berechnung des Ruhegehaltes merkbar wird.

Hinzu kommt, dass ich erst sein Jahresbeginn A11 bin und nicht einschätzen kann, ob die Stehzeitenregelung, welche bei der Bundeswehr faktisch nicht mehr existiert, beim Land Sachsen-Anhalt noch Anwendung findet. Sollte dem so sein, könnte ich in erst zum 01/29 in A12 befördert werden.

Die A12 habe ich aber bei der Bundeswehr auch binnen der nächsten 4-5 Jahre nahezu sicher. Zudem bestünde in meiner jetzigen Dienststelle noch die Chance auf einen A13er DP, was bei der Kommune nicht der Fall wäre.
Ich bin derzeit total zufrieden mit meiner Verwendung und habe bis auf die Kilometer keinen Grund über einen Wechsel nachzudenken.

Aktuell fahre ich 37 Min (40 KM pro Strecke) bei der anderen Verwendung wären es nur knapp 10 Km mit 10 min Fahrzeit (Stadtverkehr)

Ich nehme auch gerne Empfehlungen oder Ratschläge an, sofern sie auch eine gewisse Begründung enthalten.  Begründung deshalb: Evtl. habe ich ja den ein oder anderen Aspekt nicht bedacht.

Beste Grüße
« Last Edit: 07.02.2025 23:15 von Admin »

Organisator

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neuer Job:
- kürzerer Weg
- geringere Besoldung
- höhere Zuschläge
- Beförderung unklar
- Erfahrungsstufen unklar
- Spassfaktor nicht beschrieben

alter Job:
- längerer Weg, aber unter 40 Min
- Beförderungschancen gut
- macht Spass

Wenn man betrachtet, dass der einzige sichere Vorteil am neuen Job der kürzere Weg ist (ob dir der neue Job inhaltlich besser gefällt hast du nicht gesagt, ggf. lässt das auch schon auf etwas schließen), wäre der alte Job wohl besser.

Überlegenswert wäre allenfalls, ob der alte Dienstherr (wg. Bundeswehr) dich an andere Dienstorte schicken würde und ob du das magst.

Warzenharry

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Tatsächlich kenne ich den neuen Job und die Aufgaben noch nicht 100%
Ich kenne nur das Funktionsamt aber kann somit nichts über Spaß, Zufriedenheit, Umfeld etc. aussagen.
Es ist die Leitung eines Amtes innerhalb der Kommune.

Das mit den Erfahrungsstufen wird wohl z.Z. im LMI LSA geklärt.

Tatsächlich ist anzunehmen, dass sich meine Wege für eine später ggf. A13 natürlich verlängern würden.

Habe die Kilometer gerade nochmal verglichen. 

A11 am jetzigen Dienstort:                                                 40KM 36min (2x   Home Office pro Woche)
A12 bei meiner jetzigen Dienststelle:                                   40KM 36min (2,5x Home Office die Woche)
A13 bei meiner jetzigen Dienststelle:                                   80KM 60min (2x Home-Office die Woche)

A12 an dem Dienstposten bei der Kommune:                       14KM 18min (nicht ganz klar, grundsätzlich möglich            ... und nicht gedeckelt.)


Ich denke die Tendenz wird mir langsam klar.
Es müssten irgendwelche Benifits angeboten werden, damit sich der Sturz in ungewisse lohnt.


Organisator

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Aus meiner höchst persönlichen Sicht sind die Rahmenbedingungen wie Bezahlung und Fahrtweg zwar unterschiedlich, aber nicht wesentlich verschieden.

Ich würde es daher ausschließlich am Job festmachen. Amtsleitung in einer Kommune dürfte warhscheinlich eine ganz andere Tätigkeit sein als du jetzt hast. Ich würde auf mehr Verantwortung, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten tippen. gD Kommune ist eben ganz was anderes als beim Bund.

Warzenharry

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Das sehe ich mitlwerweile auch so.  :)

Ich denke ich schwimme erstmal in bekannten Gewässern weiter. Mal sehen, wie sich alles entwickelt, wechseln kann ich später immer noch. 

Organisator

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Das sehe ich mitlwerweile auch so.  :)

Ich denke ich schwimme erstmal in bekannten Gewässern weiter. Mal sehen, wie sich alles entwickelt, wechseln kann ich später immer noch.

Da deine Kommune mutmaßlich in der Nähe sein dürfte, kannst du ja mal vorbeischauen und mal kucken, was die so machen bzw. dich ins Gespräch bringen.

Warzenharry

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Das geschiet ja bereits.
Stehe mit dem Personaler in Kontakt. Wir warten jetzt erstmal ab, wass das LMI wegen der Stufenfestsetzung und der damit verbundenen Anerkennung / nicht Anerkennung meiner Soldatenzeit sagt.

Wir haben auch bereits über die Möglichkeit eines "Schnuppertages" gesprochen, wo ich dann auch mehr über Tatigkeits/Aufgabenfeld, Arbeitsumfeld usw. erfahren könnte.


Casa

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Die Erforschung der Karriereoption ließe sich über eine Abordnung regeln.

LSA = Land Sachsen Anhalt?

Die Anerkennung der Zeiten in einem Beamtenverhältnis oder als Soldat werden in SA tatsächlich qua Gesetz nicht zwingend als Erfahrung berücksichtigt. Die Zeiten können berücksichtigt werden.

Allerdings erfolgt die Stufenfestsetzung einmalig bei Beginn des Dienstverhältnisses. Wenn du also versetzt wirst, wird dein Dienstverhältnis fortgesetzt und es erfolgt keine neue Stufenfestsetzung.

Die Zeit als Soldat ist in SA zwingend als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Warzenharry

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Da ich mir aber tatsächlich unsicher bin, möchte ich nicht vorher meine Hosen bei meinem aktuellen Chef runter lassen.

Ja LSA = Land Sachsen Anhalt

Das mit der Stufenfestsetzung ist mir sogar bei meiner Versetzung aus dem Geschäftsbereich des BMI zum Geschäftsbereich BMVg passiert. Auch da wurde auch eine Stufenfestsetzung durchgeführt.

Aber genau wegen solchen Informationen habe ich die Frage hier gestellt.

Kannst du mir eine Quelle für deine Aussage zum Thema Stufenfestsetzung geben?


bettelmusikant

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Afaik erfolgt bei einem Dienstherrenwechsel mit Wechsel des Besoldungsgesetzes (BBesG --> NBesG) eine neue Stufenfestsetzung unter Anwendung der Vorgaben des NBesG

Warzenharry

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Das ist auch mein Kenntnisstand. Daher lasse ich das auch vorher prüfen, bevor ich überhaupt ernsthaft drüber nachdenke.

Schönes Wochenende

VaPi

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Zitat
Aus meiner höchst persönlichen Sicht sind die Rahmenbedingungen wie Bezahlung und Fahrtweg zwar unterschiedlich, aber nicht wesentlich verschieden.

Ich bin von 50 km und 45 min auf 12 km und 15 min gewechselt und kann sagen, es ist ein gewaltiger Unterschied.

Auch wenn es etwas mehr bei mir war an Kilometern, ist der Zeitgewinn über die Woche doch sehr merklich und trägt zur Lebensqualität bei. Ich würde nie mehr, paar Euro mehr gegen höhere Fahrzeit eintauschen, gerade wenn man Kinder hat.

Casa

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Zitat
Afaik erfolgt bei einem Dienstherrenwechsel mit Wechsel des Besoldungsgesetzes (BBesG --> NBesG) eine neue Stufenfestsetzung unter Anwendung der Vorgaben des NBesG

Jetzt, wo du es sagst, kommt mir der Umstand bekannt vor.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Bei kleineren Kommunen bekommen Amtsleiter A12 und darüber ist dann nur noch der oder die Bürgermeister*in, so kenne ich es zumindest.