Umfrage

Bisher nur die Hälfte (1500 € ) der Inflationsausgleichsprämie in der aktiven ATZ erhalten. Wo bleibt die ratierliche Auszahlung in der passiven ATZ ?

Wer hatte Erfolg ?
2 (50%)
Wer strebt ein Gerichtsverfahren an ?
2 (50%)

Stimmen insgesamt: 4

Autor Thema: Inflationsprämie ATZ lt. VERDI ratierliche Auszahlung in der passiven Phase  (Read 3546 times)

Sonne

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Hallo Zusammen,
folgendes trifft auf mich zu, siehe Zitat :
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Antw:Inflationsausgleichsprämie in Verbindung mit Altersteilzeit Blockmodell
« Antwort #331 am: 06.06.2023 20:47 »
Zitat
Beschäftigte, die sich am Stichtag 1. Mai 2023 in der Aktivphase (Arbeitsphase) des Blockmodells befinden, haben Anspruch auf die Zahlung gemäß TV Inflationsausgleich in Höhe der Hälfte der Zahlungen, die sie jeweils erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 2 Satz 2 TV FlexAZ) weiterarbeiten würden; die andere Hälfte der Zahlungen gemäß TV Inflationsausgleich fließt in das Wertguthaben (§ 7b SGB IV) und wird in der Freistellungsphase ratierlich ausgezahlt. Entsprechend erhalten Beschäftigte in der Aktivphase der Altersteilzeit im Juni 2023 unter den o.g. Voraussetzungen 620 Euro ausgezahlt. Für die weiteren Monate Juli 2023 bis Februar 2023 erhalten Beschäftigte 110 Euro ausgezahlt, wenn sie sich im jeweiligen Monat weiterhin in der Aktivphase befinden. Die andere Hälfte der Zahlung fließt in das Wertguthaben. Sofern das Wertguthaben erst ab dem 1. Januar 2025 ausgezahlt werden sollte, ist die Steuerfreiheit der Leistungen zu prüfen.
[Quelle: verdi ]
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Leider zahlt mein AG nichts ratierlich aus. Seit 1.3.2024 bin ich in der passiven Phase der ATZ  und hoffe immer noch auf die fehlenden 1500 €.
Weiß jemand genaueres ?
Gibt es vielleicht einen Kläger vor dem Arbeitsgericht ?
Ich kann doch nicht die Einzige in Deutschland sein, der die Zahlung vorenthalten wird.
Weiß jemand was genaueres ?
Danke
  Sonnige Grüße  Barbara

hayuelg

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Hallo,

der genannte Sachverhalt liegt bei mir in ähnlicher Form vor.

Mein Arbeitgeber lehnt eine Einzahlung in das Wertguthaben ab, da bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Altersteilzeit (im Blockmodell: in der Arbeitsphase 100%, in der Passivphase 0%, ergibt 50% für die gesamte Alterszeit) nur ein zeitanteiliger Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie besteht, also 50%. Die tariflichen Regelungen und Niederschriftserklärungen zum TV Inflationsausgleich sähen keine weitergehenden Ansprüche und Nachzahlungen in das Wertguthaben vor.

Auf den Verdi-Internet-Seiten (o. g. Zitat) wird immer noch die Zuweisung "der anderen Hälfte der Inflationsausgleichsprämie" in das Wertguthaben dargestellt. Ich bin seit Monaten dabei mit Verdi zu klären, wer diese Auffassung verfasst / verhandelt hat.

Ein mittlerweile eingebundener DGB-Anwalt sieht nur geringe Erfolgsaussichten einer Klage, ist aber selbst noch in Klärung mit Verdi.

Ich berichte bei neuem Sachsstand.

Viele Grüße
H-J


Tivi

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Hallo zusammen,

auch ich teile das Problem. Ich bin jetzt in der passiven Phase der ATZ und hatte gehofft, die einbehaltene Inflationsausgleichsprämie aus der aktiven Phase jetzt zu erhalten. Ist aber nicht so. Habe mich ein bisschen auf die von Sonne zitierte Verdi-Aussage verlassen.

Der Link von McOldie triftt den Sachverhalt eventuell nicht ganz, da es hier um Arbeitnehmer geht, die sich im Mai 2023 schon in der Passivphase befunden haben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn hayuelg uns auf dem Laufenden halten könnte.

Vielen Dank!

Viele Grüße
TiVi

Sonne

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Hallo,

der genannte Sachverhalt liegt bei mir in ähnlicher Form vor.

Mein Arbeitgeber lehnt eine Einzahlung in das Wertguthaben ab, da bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Altersteilzeit (im Blockmodell: in der Arbeitsphase 100%, in der Passivphase 0%, ergibt 50% für die gesamte Alterszeit) nur ein zeitanteiliger Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie besteht, also 50%. Die tariflichen Regelungen und Niederschriftserklärungen zum TV Inflationsausgleich sähen keine weitergehenden Ansprüche und Nachzahlungen in das Wertguthaben vor.

Auf den Verdi-Internet-Seiten (o. g. Zitat) wird immer noch die Zuweisung "der anderen Hälfte der Inflationsausgleichsprämie" in das Wertguthaben dargestellt. Ich bin seit Monaten dabei mit Verdi zu klären, wer diese Auffassung verfasst / verhandelt hat.

Ein mittlerweile eingebundener DGB-Anwalt sieht nur geringe Erfolgsaussichten einer Klage, ist aber selbst noch in Klärung mit Verdi.

Ich berichte bei neuem Sachsstand.

Viele Grüße
H-J


Hallo H-J,
Gibt es schon "Neues" zu diesem Thema ?
Ist der Verdi Rechtsanwalt schon weitergekommen ?
Konnte das Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 12.11.24  - 9 AZR 71/24 unsere Position stärken ?
Vielen Dank
VG  Sonne 

hayuelg

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Hallo Barbara,

leider gibt es immer noch keine Rückmeldungen vom DGB-Anwalt/Verdi.

Ich berichte, sobald es etwas Neues gibt.

Viele Grüße

Hans-Jürgen

hayuelg

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Hallo,

in der letzten Woche wurde meine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Nach Ansicht des DGBs sind noch keine Entscheidungsgründe des BAG-Urteils (Az.: 9AZR 71/24) veröffentlicht worden, womit unklar sei, welche rechtlichen Erwägungen daraus in meinem Fall anwendbar wären. Zwischenzeitlich sei beim BAG aber ein anderes Verfahren mit einer Fallkonstellation wie bei mir anhängig.

Es ist also wieder Geduld gefragt....

Viele Grüße

Hans-Jürgen