Hallo Zusammen,
folgendes trifft auf mich zu, siehe Zitat :
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Antw:Inflationsausgleichsprämie in Verbindung mit Altersteilzeit Blockmodell
« Antwort #331 am: 06.06.2023 20:47 »
Zitat
Beschäftigte, die sich am Stichtag 1. Mai 2023 in der Aktivphase (Arbeitsphase) des Blockmodells befinden, haben Anspruch auf die Zahlung gemäß TV Inflationsausgleich in Höhe der Hälfte der Zahlungen, die sie jeweils erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 2 Satz 2 TV FlexAZ) weiterarbeiten würden; die andere Hälfte der Zahlungen gemäß TV Inflationsausgleich fließt in das Wertguthaben (§ 7b SGB IV) und wird in der Freistellungsphase ratierlich ausgezahlt. Entsprechend erhalten Beschäftigte in der Aktivphase der Altersteilzeit im Juni 2023 unter den o.g. Voraussetzungen 620 Euro ausgezahlt. Für die weiteren Monate Juli 2023 bis Februar 2023 erhalten Beschäftigte 110 Euro ausgezahlt, wenn sie sich im jeweiligen Monat weiterhin in der Aktivphase befinden. Die andere Hälfte der Zahlung fließt in das Wertguthaben. Sofern das Wertguthaben erst ab dem 1. Januar 2025 ausgezahlt werden sollte, ist die Steuerfreiheit der Leistungen zu prüfen.
[Quelle: verdi ]
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Leider zahlt mein AG nichts ratierlich aus. Seit 1.3.2024 bin ich in der passiven Phase der ATZ und hoffe immer noch auf die fehlenden 1500 €.
Weiß jemand genaueres ?
Gibt es vielleicht einen Kläger vor dem Arbeitsgericht ?
Ich kann doch nicht die Einzige in Deutschland sein, der die Zahlung vorenthalten wird.
Weiß jemand was genaueres ?
Danke
Sonnige Grüße Barbara