Autor Thema: Versetzung vom Zoll zu einer anderen Bundesbehörde - Einhaltung den Dienstwegs?  (Read 1197 times)

xyz707

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Guten Tag zusammen,

ich bin seit vier Jahren BaL beim Zoll. Ich wurde als externer Bewerber vom Land versetzt und habe einen Bachelor in Public Administration. Ich bin also recht breit aufgestellt im Bereich der Verwaltung und nicht zwingend an den Zoll gebunden.

Nun habe ich bei einem anderen Bundesamt eine interessante Stellenausschreibung gefunden und möchte mich auf die Stelle bewerben.

Nun ist es ja so, dass bei internen Bewerbungen beim Zoll zwingend der Dienstweg eingehalten werden muss.

Gilt das mit dem Einhaltes des Dienstwegs auch, wenn ich mich „extern“ bei einer anderen Bundesbehörde bewerbe? Falls ja, was ist die rechtliche Grundlage hierfür? Und wie gehe ich es am besten an, noch vor Absenden der Bewerbung meine Dienstvorgesetzten informieren oder erst nach Absenden der Bewerbung?

Bei einer Versetzung innerhalb der Bundeszollverwaltung (wenn die Kilometergrenze überschritten wird) werden ja die Kosten für einen Umzug erstattet, gilt dieses auch für eine Versetzung vom Zoll zu einem
Bundesamt?

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand in dieser Materie auskennt und mir behilflich sein kann! Lieben Dank!

Citee

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Hallo,
ich habe mich im vergangenen Jahr ebenfalls von einer Bundesbehörde zur anderen versetzen lassen. Mir wäre keine Regelung bekannt, die bei einer solchen "externen" Bewerbung die Einhaltung eines Dienstweges vorschreiben würde.
In der Regel wird erst nach einer erfolgreichen Bewerbung (bzw. einem positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch/Assessmentcenter) die Personalakte bei der abgebenden Behörde angefordert. Spätestens dann solltest du deine Behörde / vorgesetzte Person informieren.

Üblicherweise erfolgt dann eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung für 6 Monate. In dieser Zeit kannst du Anrecht auf Trennungsgeld haben. Die Umzugskosten werden meines Wissens auch erstattet, wenn die Voraussetzung erfüllt sind.

xyz707

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Hallo,
ich habe mich im vergangenen Jahr ebenfalls von einer Bundesbehörde zur anderen versetzen lassen. Mir wäre keine Regelung bekannt, die bei einer solchen "externen" Bewerbung die Einhaltung eines Dienstweges vorschreiben würde.
In der Regel wird erst nach einer erfolgreichen Bewerbung (bzw. einem positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch/Assessmentcenter) die Personalakte bei der abgebenden Behörde angefordert. Spätestens dann solltest du deine Behörde / vorgesetzte Person informieren.

Üblicherweise erfolgt dann eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung für 6 Monate. In dieser Zeit kannst du Anrecht auf Trennungsgeld haben. Die Umzugskosten werden meines Wissens auch erstattet, wenn die Voraussetzung erfüllt sind.


Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das klingt ja schon mal ziemlich gut. Die Richtlinie beim Zoll bezüglich der Bewerbungen gilt laut dem Anwendungsbereich auch nur für Bewerbungen innerhalb des Zolls, sodass ich ebenfalls keine Verpflichtung sehe, meine Dienstvorgesetzten vorher darüber zu informieren. Ich möchte nämlich ungern alle Leute verrückt machen, wenn noch gar nicht sicher ist, ob ich die Stelle überhaupt bekomme.