Autor Thema: Lohnsteuerjahresbescheinigung vs. Jahreswerte Dezemberabrechnung  (Read 902 times)

Eule

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Meine Lohnsteuerjahresbescheinigung weist unter 22a) und 23a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von jeweils 8.199,96€ aus.

Der Jahreswert für aus der Dezemberabrechnung weist für Rentenversicherung laufend einen Betrag von 7.727,63€ und für Einmalzahlung 680,20€ aus. Insgesamt also 8.407,83€.

Bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung besteht ebenfalls eine Abweichung von etwa 80€.

Bevor ich die Personalabteilung damit belästige. Kennt sich jemand damit aus, kann das sein, bzw. gibt es dafür eine Erklärung?



Rowhin

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Zahlst du in die VBL o.Ä. ein? Eventuell könnte es sich hier um einen ähnlichen Fall handeln wie vom LsF Sachsen hier beschrieben:


Zitat
In der Bezügemitteilung für Dezember eines Jahres werden die Jahressummen der Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die von Ihnen tatsächlich gezahlten Beiträge.

In der Lohnsteuerbescheinigung sind in den Zeilen 22 bis 27 ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. An dieser Stelle dürfen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben werden, die aus steuerfreiem Arbeitslohn berechnet wurden (siehe auch jährliches Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen – letzter Stand vom 27. September 2017, Az.: IV C 5 – S 2378/17/10001, ergänzt durch Schreiben vom 31. August 2018, Az.: IV C 5 – 2378/18/10001).

Das trifft insbesondere für die Beiträge zur VBL zu. Diese sind nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (2018: 6.240 EUR) steuerfrei, aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nur bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Zum Eintritt der Beitragspflicht dieser VBL-Beiträge siehe auch Frage »Warum muss ich im Vergleich zum Vormonat höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen, obwohl sich an der Höhe meines Entgeltes nichts geändert hat?«

Werden Sozialversicherungsbeiträge aus diesen noch steuerfreien, aber bereits beitragspflichtigen Beiträgen zur VBL gezahlt, dürfen diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.


Eule

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Vielen Dank. Daran wird es wohl liegen.