Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unzulässige Eingruppierung?
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Handlungsbedarf:
Hallo Zusammen,
derzeit bin ich Kindergartenleitung eines kleines Hauses (S13). Ich habe aber ein Jobangebot meiner Chefin bekommen- ich wäre gemeinsam mit ihr das Team zur Koordination aller Kindergärten in der Kommune.
Zu meinen Aufgaben zählt unteranderem die Bedarfsplanung, Organisation der Kindergartenplätze, Konzeptionelle Arbeit/ Qualitätsentwicklung aller Häuser und Ansprechpartner der freien und kirchlichen Trägern.
Bin auch den Gemeindeeigenen Kinderhäusern Weisungsbefugt und deren Vorgesetzter.
Eingruppierung soll in S15 erfolgen- so wie die anderen Kindergartenleitung den ich übergestellt bin. Meine Chefin ist höher eingruppiert, zu mir wurde gesagt, dass das bei mir nicht geht weil ich nicht studiert habe.
Das kann doch nicht sein oder? Entscheidet in dieser Hinsicht allein der Abschluss obwohl ich die höherwertige Arbeit mache?
Danke für eure Hilfe!
Thomber:
Ja, Tarifbeschäftigte werden eine Entgeltgruppe niedriger eingestuft, wenn sie die Anforderungen für eine Stelle nicht erfüllen. (Kenne das aus den Tarifen TVöD-VKA und auch TV-L)
Handlungsbedarf:
Aber ich erfülle ja die Anforderung durch meine Arbeitsqualität, ansonsten würden sie mir ja den Job nicht anbieten.
Fühle mich in der Hinsicht irgendwie hintergangen...
MeinerEiner:
Ich würde die Tätigkeit nicht im speziellen Teil der Entgeltordnung sehen und auch dort gibt es ab S13 keine Anforderung in der Person (Vorbildung etc. / außer S14).
Ich würde die Tätigkeit bei E14 Fallgruppe 2 sehen (Allgemeiner Teil).
KI-freier Beitrag :P
SusiE:
Ja das ist normal.
Vergiss aber bitte nicht, das es ab S15 keine SuE Zulage mehr gibt. Von daher finde ich die Differenz jetzt nicht sooo gravierend.
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