Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Finanzielle Nachteile durch höherwertige Tätigkeit treten erst jetzt auf !!

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BAT:
Das dürft eher der Standard sein, wir hatten das schon mal disktutiert, dass nach einem gewissen Zeitraum die Leistung etwas nachlässt. Sollte man als die Stufen beibehalten und sie an Leistungen messen, müsste insofern zumindest die Stufe 6 wieder niedriger sein als Stufe 5.

Fragmon:

--- Zitat von: BAT am 13.02.2025 08:59 ---@fragmon: das mit demjenigen, der in die 9b mit Stufe 5 höhergruppiert wird ist aber kein Problem mit Erfahrung und Leistung, die andere Personen bereits in dieser EG haben. Es gibt die Merkmale schlicht nicht. Man muss es nach TVÖD einfach absitzen (und hat damit sachlich eigentlich noch schlechtere Argumente als beim BAT).

Nein, die Stufen müssen einfach weg, zwei Stufe können bleiben. Ein Jahr Einarbeitung und dann die Endstufe.

--- End quote ---

Nein, das stimmt nicht. Der TVöD regelt:

Die Beschäftigten erreichen – von Stufe 3 an die jeweils nächste Stufe in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht, dann ist das für mich unerheblich. Die Tarifvertragsparteien haben für die Einstufung explizit auf Leistung in dieser Entgeltgruppe abgestellt. Somit macht es für mich auch einen Unterschied, ob jemand durch seine Leistung in der höheren Entgeltgruppe Stufe 6 erreicht hat oder jemand der diese durch stufengleiche Höhergruppierung "geschenkt" bekommt. Insbesondere in den Fällen, wo der Wechsel von Sachbearbeitung zur Führungskraft stattfindet.

Daher finde ich die Regelung im TV-L hinsichtlich des Leistungsgesichtspunktes besser. Die vorherige Erfahrung wird anerkannt, aber man wird nicht gleichgestellt.

BAT:
Es ging ja nun nicht darum, was gerecht ist, sondern was der Tarif regelt.

Da eine Abweichung nach oben und unten möglich ist und sich Leistungen auf ein statistisches Mittel (Durchschnitt) bezieht, wird auch bei Anwendung dieser Norm durch alle Arbeitgeber aufgrund der Leistungsverteilung im Durchschnitt für alle die Stufenlaufzeiten beibehalten.

KlammeKassen:

--- Zitat von: BAT am 13.02.2025 10:34 ---Das dürft eher der Standard sein, wir hatten das schon mal disktutiert, dass nach einem gewissen Zeitraum die Leistung etwas nachlässt. Sollte man als die Stufen beibehalten und sie an Leistungen messen, müsste insofern zumindest die Stufe 6 wieder niedriger sein als Stufe 5.

--- End quote ---

Das wäre auch was  :D, zum Ende der Karriere nochmal weniger verdienen

KlammeKassen:

--- Zitat von: Fragmon am 13.02.2025 13:40 ---
--- Zitat von: BAT am 13.02.2025 08:59 ---@fragmon: das mit demjenigen, der in die 9b mit Stufe 5 höhergruppiert wird ist aber kein Problem mit Erfahrung und Leistung, die andere Personen bereits in dieser EG haben. Es gibt die Merkmale schlicht nicht. Man muss es nach TVÖD einfach absitzen (und hat damit sachlich eigentlich noch schlechtere Argumente als beim BAT).

Nein, die Stufen müssen einfach weg, zwei Stufe können bleiben. Ein Jahr Einarbeitung und dann die Endstufe.

--- End quote ---

Nein, das stimmt nicht. Der TVöD regelt:

Die Beschäftigten erreichen – von Stufe 3 an die jeweils nächste Stufe in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht, dann ist das für mich unerheblich. Die Tarifvertragsparteien haben für die Einstufung explizit auf Leistung in dieser Entgeltgruppe abgestellt. Somit macht es für mich auch einen Unterschied, ob jemand durch seine Leistung in der höheren Entgeltgruppe Stufe 6 erreicht hat oder jemand der diese durch stufengleiche Höhergruppierung "geschenkt" bekommt. Insbesondere in den Fällen, wo der Wechsel von Sachbearbeitung zur Führungskraft stattfindet.

Daher finde ich die Regelung im TV-L hinsichtlich des Leistungsgesichtspunktes besser. Die vorherige Erfahrung wird anerkannt, aber man wird nicht gleichgestellt.

--- End quote ---

Dieses "Leistung" wird aber null umgesetzt....
wahrscheinlich haben die Arbeitgeber keinen Bock auf Diskussionen.

Es gibt einfach keine Verkürzungen, aber auch keine Verlängerungen.
Habe ich zumindest noch nie erlebt.

Dass das theoretisch möglich ist, weiß ich auch. Wird aber nicht umgesetzt.

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