Autor Thema: Finanzielle Nachteile durch höherwertige Tätigkeit treten erst jetzt auf !!  (Read 6221 times)

Janet

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Liebe TV – L Profis,

es ist sehr kompliziert, ich hoffe, es gibt ein paar versierte Personen unter euch:

Bei meinem AG bin ich seit vielen Jahren in EG S11, im Februar 2021 kam ich in Stufe 3.
Im September habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen und damit wurde ich nach S12, Stufe 3 bezahlt, die Laufzeit begann damit von neuem zu laufen.
Durch die Neuerung, dass sich die Stufenlaufzeiten wieder verkürzt haben, hätte ich im Oktober 2024 S11 Stufe 4 erreicht, wenn ich mich nicht beruflich weiterentwickelt hätte, also nicht die höherwertige Tätigkeit übernommen hätte sondern in S11 geblieben wäre.
Somit hat die Weiterentwicklung jetzt (seit Oktober 2024) einen finanziellen Nachteil ergeben, der Vergleich von S11, 4 zu S12,3 ist schon erheblich.

Meiner Ansicht nach, soll eine Höhergruppierung keinen Entgeltverlust bedeuten, so, wie es in §17,4 TV-L zu lesen ist. Zwar bezieht sich der Paragraph auf eine Situation in der Gegenwart und nicht darauf, dass in Zukunft ein Verlust entsteht. Ich fände es aber unlogisch, wenn eine berufliche Entwicklung (auch, wenn dieser erst in der Zukunft aufgetreten ist) einen finanziellen Nachteil bedeutet.

Daher möchte ich fordern, dass meine ursprüngliche Gehaltsstufe im Rahmen einer Ausgleichszahlung berücksichtigt wird, in der ich wäre, wenn ich mich nicht für die höherwertige Tätigkeit entschieden hätte, also S11,4, weil ich sonst finanzielle Nachteile durch die Höhergruppierung habe.
Wie seht ihr das? Kann man dies mit dem TV-L argumentieren?

Über hilfreiche Beiträge freue ich mich!

Brownyy

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Was möchtest du denn hören?

Dein Rechtsempfinden in allen Ehren, aber im Hinblick auf die Eingruppierungsordnung sind Gefühle irrelevant.

SamFisher

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Tja, so ist das Jahrhundertwerk halt.

Ich kenne eine Menge Leute, die genau deswegen die Höhergruppierung abgelehnt haben. Ich muss mich im Oktober auch entscheiden, wenn mir fast drei Jahre Stufenlaufzeit verloren gehen. Den Verlust kann ich in der restlichen Lebensarbeitszeit nicht mehr aufholen.

SamFisher

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Und noch ein Nachtrag: Du kannst eine Stufenlaufzeitverkürzung fordern, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die meisten AG wollen die nicht, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.

ElBarto

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Also wenn ich in die TV-L Tabelle ab 01.02.2025 schaue dann sind 11 4 und 12 3 identisch.

Eleon

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Auch ich habe eine Höhergruppierung abgelehnt, da ich in meiner Entgeltgruppe bereits die Stufe 6 erreicht habe, in wenigen Jahren in Rente gehe und den finanziellen Verlust nicht mehr kompensieren kann.

clarion

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Hallo,

Das ist im Tarifvertrag so vereinbart. Zumindest unsere Personaler achten auch darauf und verschieben eine Höhergruppierung  notfalls ein paar Monate. Es ist natürlich ganz bitter, wenn Du nur einen Monat vor dem regulären Stufenaufstieg höher gruppiert wurdest. Aber es ist einprivatrechtliches Arbeitsverhältnis zwischen gleichberechtigten Parteien und man sollte meinen,  dass Arbeitnehmer um die Problematik wissen.

Fragmon

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Liebe TV – L Profis,

es ist sehr kompliziert, ich hoffe, es gibt ein paar versierte Personen unter euch:

Bei meinem AG bin ich seit vielen Jahren in EG S11, im Februar 2021 kam ich in Stufe 3.
Im September habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen und damit wurde ich nach S12, Stufe 3 bezahlt, die Laufzeit begann damit von neuem zu laufen.
Durch die Neuerung, dass sich die Stufenlaufzeiten wieder verkürzt haben, hätte ich im Oktober 2024 S11 Stufe 4 erreicht, wenn ich mich nicht beruflich weiterentwickelt hätte, also nicht die höherwertige Tätigkeit übernommen hätte sondern in S11 geblieben wäre.
Somit hat die Weiterentwicklung jetzt (seit Oktober 2024) einen finanziellen Nachteil ergeben, der Vergleich von S11, 4 zu S12,3 ist schon erheblich.

Meiner Ansicht nach, soll eine Höhergruppierung keinen Entgeltverlust bedeuten, so, wie es in §17,4 TV-L zu lesen ist. Zwar bezieht sich der Paragraph auf eine Situation in der Gegenwart und nicht darauf, dass in Zukunft ein Verlust entsteht. Ich fände es aber unlogisch, wenn eine berufliche Entwicklung (auch, wenn dieser erst in der Zukunft aufgetreten ist) einen finanziellen Nachteil bedeutet.

Daher möchte ich fordern, dass meine ursprüngliche Gehaltsstufe im Rahmen einer Ausgleichszahlung berücksichtigt wird, in der ich wäre, wenn ich mich nicht für die höherwertige Tätigkeit entschieden hätte, also S11,4, weil ich sonst finanzielle Nachteile durch die Höhergruppierung habe.
Wie seht ihr das? Kann man dies mit dem TV-L argumentieren?

Über hilfreiche Beiträge freue ich mich!

Fordern wird nichts bringen, da dieser Fall von keiner Ausgleichregelung erfasst ist und öD AG zu 99% keine außertariflichen Regelungen abschließen.

Hier muss man es vermutlich unter Lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal darauf achten, ab wann der "Break-Even-Point" erreicht werden würde.

Maggus

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Mitte September 2024 wurde das Ergebnis der SUE-Verhandlungen bekannt gegeben, also noch bevor Du die neue Stelle angetreten hast. Es war doch bekannt, dass Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft stattfinden und u.a. die Stufenlaufzeiten ein Thema dabei sind.

Eventuell wäre auch ein Wechsel der Stelle zu einem späteren Zeitpunkt möglich gewesen. Allerdings hätte der Arbeitgeber sich dann auch für einen anderen Bewerber entscheiden können.

JahrhundertwerkTVÖD

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Willkommen im JahrhundertwerkTVÖD

Unzählige Male wurde auf solche Situationen und auf die Fehler (oder auch gewollte Punkte der Tarifpartner) im Tarifvertrag hingewiesen.

Mit Einführung des TVÖD werden Höhergruppierungen quasi bestraft.
Teilweise sind Mitarbeiter, auch nach über 20 Jahren beim gleichen AG, immer noch nicht in der Erfahrungsstufe 6

Verdi richtet sein Augenmerk eher auf andere Bereiche

KlammeKassen

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Willkommen im JahrhundertwerkTVÖD

Unzählige Male wurde auf solche Situationen und auf die Fehler (oder auch gewollte Punkte der Tarifpartner) im Tarifvertrag hingewiesen.

Mit Einführung des TVÖD werden Höhergruppierungen quasi bestraft.
Teilweise sind Mitarbeiter, auch nach über 20 Jahren beim gleichen AG, immer noch nicht in der Erfahrungsstufe 6

Verdi richtet sein Augenmerk eher auf andere Bereiche

Bei uns gibt es sogar Leute, die sind nach 30 Jahren noch nicht mal in Stufe 6
Mal in EG5 angefangen, irgendwann auf eine EG6, dann auf eine EG8, jetzt EG9a
Und immer schön rückgruppiert worden

BAT

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Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

KlammeKassen

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Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

Das ist echt schon übel  ::)

JahrhundertwerkTVÖD

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Schade dass die "Verdi-Jünger" solche Punkte nicht sehen und/oder angehen wollen.
Letztendlich ist diese Systematik für alle und durch alle EG´s eine riesige Benachteiligung.

Fragmon

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Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

Das ist echt schon übel  ::)

Ich vertrete eine andere Sicht:

Die aktuelle Regelung zur stufengleichen Höhergruppierung im TVöD führt zu Ungerechtigkeiten. Ein Beispiel: Ein Kollege in Entgeltgruppe E5, Stufe 5, der parallel ein Studium oder eine höherwertige Ausbildung abgeschlossen hat, wird in die Entgeltgruppe E9b im TVöD stufengleich höhergruppiert, obwohl er bisher keine Leistung in der neuen Aufgaben- oder Verantwortungsebene erbracht hat. Das bedeutet, er wird entgelttechnisch einer Person gleichgestellt, die bereits seit zehn Jahren diese Aufgaben bearbeitet.

Zwar kann man Gegenbeispiele anführen, doch gerade diese zeigt, dass starre Regelungen nicht alle Einzelfälle abdecken können. So bringt eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe E4, Stufe 6, in Entgeltgruppe E13, Stufe 6, enorme Vorteile mit sich, während eine Höhergruppierung einer Person, der nur ein Monat zur nächsten Stufe fehlt, Nachteile hat.

Ich denke auch, dass man mit der Flexibilisierung nicht alle Probleme abdecken wird ohne Ungerechtigkeiten an anderer Stelle zu schaffen.