Ist grundsätzlich eine Anwartschaft für das Kind abgeschlossen, damit der jetzige (so gute) Gesundheitszustand eingefroren wird und das Kind mit in die PKV kann, sobald die JAEG dauerhaft überschritten wird? Eine freiwillilge Versicherung in der GKV ist ja doch um einiges teurer als die alimentierte Rest-PKV von 20 Prozent.